Landespolitik Kabinett macht Weg für Klage gegen Steuersenkung frei

26. September 2023, 18:37 Uhr

In Thüringen beschloss die Opposition eine Senkung der Grunderwerbssteuer - mit Hilfe der AfD. Von Anfang an führte die rot-rot-grüne Landesregierung rechtliche Bedenken an. Nun soll der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

Die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen will gegen eine mit AfD-Stimmen beschlossene Senkung der Grunderwerbssteuer vor dem Verfassungsgerichtshof klagen. Darauf einigte sich am Dienstag das Kabinett, wie eine Regierungssprecherin sagte. Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) sei mit der Auswahl eines Prozessvertreters beauftragt worden.

Die Abstimmung zur Grunderwerbssteuer im Thüringer Landtag am 14. September hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Gesetzentwurf der CDU wurde mit Stimmen der FDP und AfD angenommen. Der CDU wurde daraufhin vorgeworfen, mit der AfD zusammenzuarbeiten.

Rechtliche Bedenken seitens der Landesregierung gegen Steuersenkung

Die Gründe für eine Klage der Landesregierung sind aber andere. Das Finanzministerium sieht verfassungsrechtliche Bedenken. Unter anderem sehe das Gesetz zur Steuersenkung Freibeträge vor. Darüber dürfe aber nicht das Land, sondern nur der Bund entscheiden.

Außerdem weist die Landesregierung darauf hin, dass der Landtag beim Haushalt Mehrausgaben oder Mindereinnahmen gegenüber dem Entwurf der Landesregierung nur dann beschließen kann, wenn Deckung gewährleistet sei. Dies sei beim beschlossenen Gesetzentwurf aber nicht der Fall.

CDU hatte Gesetz erarbeitet

Die CDU, die das Gesetz erarbeitet hat, sieht das anders. Laut Union sieht das Gesetz nicht Freibeträge, sondern sogenannte Zuwendungen vor. Käufer einer ersten selbst genutzten Immobilie sollen bis zu 25.000 Euro von der Steuer zurückerstattet bekommen. Außerdem schlägt auch die Bundesregierung den Ländern vor, Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer zuzulassen.

Für das Thüringer Finanzministerium ist das aber kein Argument. Weil noch unklar sei, ob und wie der Bund seine Gesetze ändert.

Astrid Rothe-Beinlich Bündnis 90/Die Grünen und Olaf Müller Bündnis 90/Die Grünen während der 9. Plenarsitzung im Thüringer Landtag am 5. März 2020.
Olaf Müller (Grüne, rechts im Bild) sagte, es sei richtig, dass die Regierung das Gesetz durch den Verfassungsgerichtshof überprüfen lasse. Bildrechte: imago images/Jacob Schröter

Grüne und SPD begrüßten die vom Kabinett beschlossene Klage gegen das Grunderwerbsteuer-Gesetz. Der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Olaf Müller, sagte, es sei richtig, dass die Regierung das Gesetz durch den Verfassungsgerichtshof überprüfen lasse. Das Gesetz führe für das Land zu Mindereinnahmen. Gleichzeitig sei im Gesetz nicht geregelt, wie dieses Minus ausgeglichen werden kann. Das sei möglicherweise verfassungswidrig.

Die SPD-Fraktion äußerte sich ähnlich. Sie wies zudem darauf hin, dass in dem Gesetz vorgesehen ist, die Grunderwerbsteuer in bestimmten Fällen zurückzuerstatten. Das komme einem Freibetrag gleich, den aber in dieser Form nicht das Land, sondern nur der Bundestag beschließen dürfe, so die SPD.

Kritik an der Klage von der AfD

Kritik an der beschlossenen Klage äußerte die AfD. Der stellvertretende parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtags-Fraktion, Stefan Möller, sagte: "Allein der Gedanke, dass eine Senkung der Steuerbelastung für Bürger verfassungswidrig sein soll, ist angesichts der Schutzziele der Verfassung einigermaßen absurd."

Geldscheine und Stempel mit Grunderwerbsteuer
Den Grunderwerbsteuersatz in Thüringen von 6,5 auf fünf Prozent zu senken, das hatte der Landtag Mitte September mit Stimmen der CDU, FDP und AfD beschlossen. Bildrechte: IMAGO / Steinach

Der Thüringer Landtag hatte vor knapp zwei Wochen mit den Stimmen von CDU, AfD und FPD beschlossen, den Grunderwerbsteuersatz in Thüringen von 6,5 auf fünf Prozent zu senken.

Mehr zur Senkung der Grunderwerbsteuer in Thüringen

MDR (dpa/caf)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Das Fazit vom Tag | 26. September 2023 | 18:20 Uhr

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