Gerichtsentscheid Gesichert rechtsextrem: Eilantrag der AfD Sachsen abgelehnt
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16. Juli 2024, 12:44 Uhr
Der sächsische AfD-Landesverband ist mit einem Eilantrag gegen seine Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Landesverfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte diesen nach Angaben vom Dienstag ab. Es lägen "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, hieß es zur Begründung.
Veröffentlichung des Verfassungsschutz-Gutachtens auch abgelehnt
Der AfD-Landesverband scheiterte nach Gerichtsangaben zugleich mit einem Eilantrag, der den sächsischen Verfassungsschutz zur Veröffentlichung des 134-seitigen Gutachtens zwingen sollte, auf dem die Einstufungsentscheidung beruht. Der Landesverfassungsschutz hatte die sächsische AfD im Dezember als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, deren Jugendorganisation Junge Alternative führt er schon seit April 2023 als gesichert rechtsextrem. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.
AfD auch in Thüringen und Sachsen-Anhalt gesichert rechtsextremistisch
Auch die Landesverbände der AfD in Thüringen und Sachsen-Anhalt werden von den jeweiligen Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt den Bundesverband der Partei bislang als sogenannten Verdachtsfall.
MDR (lam)/epd/AFP
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 16. Juli 2024 | 13:00 Uhr