Antrag zurückgewiesen Kultusminister Conrad Clemens behält vorerst Immunität

20. März 2025, 17:30 Uhr

Gegen den sächsischen Kultusminister Conrad Clemens (CDU) kann vorerst nicht strafrechtlich ermittelt werden. Wie ein Sprecher des Sächsischen Landtages auf Anfrage von MDR SACHSEN mitteilte, wurde ein am Mittwochabend eingegangener Antrag auf Aufhebung der Immunität von Clemens zurückgewiesen. Der Antrag habe formelle Fehler enthalten, hieß es. So sei dem Betroffenen ein rechtlich verbrieftes Anhörungsrecht vor Einreichen des Antrages verwehrt worden.

Der Antrag war vom Amtsgericht Weißwasser eingegangen. Dieses kann nun entscheiden, ob es die Mängel behebt und den Antrag noch einmal neu stellt.

Conrad Clemens (CDU), Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien und Chef der Staatskanzlei, probt vor Beginn der letzten Sitzung des sächsischen Landtages in der zu Ende gehenden Legislaturperiode seine Vereidigung.
Sachsens Kultusminister Conrad Clemens wird aktuell von einer Temposünde aus dem Jahr 2023 eingeholt. Bildrechte: picture alliance/dpa | Robert Michael

Amtsrichter hält illegales Autorennen für möglich

In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass Kultusminister Clemens vorübergehend seinen Führerschein abgeben und 500 Euro Geldstrafe zahlen muss. Er war 2023 in einer 30er-Zone in Krauschwitz im Landkreis Görlitz mit Tempo 80 erwischt worden, wie er "Radio Lausitz" bestätigte. Clemens, damals noch Staatssekretär, hatte zunächst Widerspruch eingelegt, sodass der Fall als Ordnungswidrigkeit am Amtsgericht Weißwasser verhandelt werden sollte. Den hatte er aber zurückgezogen und sich für ein Fahreignungsseminar angemeldet.

Der zuständige Amtsrichter hält aber ein illegales Autorennen für möglich und wollte deshalb ein Strafverfahren einleiten. Clemens sollte sich deshalb am 31. März vor Gericht wegen der Temposünde verantworten, wie Gerichtsdirektor Christoph Pietryka zuerst der "Sächsischen Zeitung" sagte. Pietryka bestätigte die Angaben MDR SACHSEN und erklärte, dass die Verhandlung öffentlich stattfinden soll.

Immunität von Abgeordneten Abgeordnete des Sächsischen Landtags genießen Schutz vor Strafverfolgung, die sogenannte parlamentarische Immunität. Strafrechtliche Ermittlungen gegen sie sind grundsätzlich nur mit Zustimmung des Landtags beziehungsweise des Justizausschusses des Parlaments zulässig.

MDR (dkö/dka)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Radioreport | 20. März 2025 | 18:00 Uhr

Mehr aus Görlitz, Weisswasser und Zittau

Mehr aus Sachsen