05.07.2019 | 21:45 Uhr AfD Sachsen will nach Listendebakel klagen

Die AfD in Sachsen kann nur mit 18 statt wie geplant 61 Listenkandidaten zur Landtagswahl am 1. September antreten. Der Landeswahlausschuss in Kamenz hat am Freitag nur die ersten Plätze der Liste bestätigt. Die restliche Liste ist ungültig, weil die Aufstellung nicht in einer einheitlichen Wahl erfolgte. Die AfD kündigte Klage und eine Erststimmenkampagne an.

Paukenschlag im Landeswahlausschuss in Kamenz: Dort wurde am Freitagvormittag über die Zulässigkeit der Landeslisten zur Landtagswahl beraten. Die AfD kann jetzt nur 18 Listenkandidaten ins Rennen schicken. Die Plätze 19 bis 61 wurden gestrichen.

Zweite Versammlung war nicht regulär

Der Hintergrund: Die Partei hatte zunächst zwei Listen eingereicht. Einen Teil für die Kandidaten bis zum Listenplatz 18 und einen für die Listenplätze 19 bis 61. Später hatte die AfD eine einheitliche Liste nachgereicht. Der Wahlprüfungsausschuss musste nun klären, ob die Partei auf zwei getrennten Parteitagen Listen aufgestellt hat oder ob der ursprüngliche Parteitag von Anfang Februar im März 2019 lediglich fortgesetzt wurde. Bei der Erörterung ging es darum, ob alle Bewerber Gelegenheit hatten, ihr Programm vorzustellen und an beiden Versammlungen teilzunehmen und sich zu bewerben. Die Vertrauensperson der AfD, Joachim Keiler, sagte, es sei allen Mitgliedern "sonnenklar" gewesen, dass die vorderen Plätze im März nicht mehr zu wählen waren.

Der Wahlauschusses entschied schließlich: die zweite Versammlung war formal ein neuer Parteitag und die Listen damit bei getrennten Parteitagen bestimmt. Die zweite Liste ist damit ungültig. Mögliche Direktmandate bei der Landtagswahl bleiben davon unberührt.

AfD hat auf Mängelschreiben nicht reagiert

Nach Angaben von Landeswahlleiterin Schreck wusste die AfD seit Einreichung ihrer beiden Listen Mitte Juni um die Dinge. "Ich habe auch ein Mängelschreiben versendet", sagte sie. Bis zum Ende der Einreichungsfrist für die Landeslisten am 27. Juni habe sie nichts mehr gehört. Bei früherer Abgabe wäre Zeit gewesen, "über die Dinge zu sprechen und zu einer Lösung zu kommen".

Mit den anwesenden Vertretern der AfD wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich diskutiert. Letztlich stand für die Mitglieder des Ausschusses nicht sicher fest, dass es sich um eine einheitliche Versammlung gehandelt hat.

Carolin Schreck Landeswahlleiterin

AfD-Chef Urban spricht von Komplott und kündigt Klage an

Der sächsische AfD-Vorsitzende Jörg Urban sieht in der Entscheidung des Wahlausschusses einen "verabredeten Komplott von Vertretern der im Landtag sitzenden Altparteien". Urban sprach von einem "durchsichtigen, juristisch nicht haltbarem Boykottverfahren", um "den stärksten politischen Mitbewerber zur Landtagswahl Sachsen am 1. September strategisch zu schwächen". Urban kündigte Klage und Bundesvorsitzender Jörg Meuthen eine Erststimmenkampagne an. Der sächsische Bundestagsabgeordnete Tino Chrupalla sagte der dpa: "Ich rechne mit 30 Direktmandaten."

Zugelassene Listenkandidaten der AfD Sachsen (Plätze 1-18)*:


  • Jörg Urban (KV Bautzen)
  • Jan Zwerg (KV SOE)
  • Joachim Keiler (KV Dresden)
  • André Wendt (KV Dresden)
  • Sebastian Wippel (KV Görlitz)
  • Torsten Gahler (KV Erzgebirge)
  • Mario Beger (KV Meißen)
  • Rolf Weigand (KV Mittelsachsen)
  • Holger Hentschel (KV Leipzig)
  • Martina Jost (KV Dresden)
  • Ivo Teichmann (KV SOE)
  • Frank Peschel (KV Bautzen)
  • Wolfram Keil (KV Zwickau)
  • Volker Dringenberg (KV Chemnitz)
  • Carsten Hütter (KV Meißen)
  • Hans Jürgen Zickler (KV Dresden)
  • Ulrich Lupart (KV Vogtland)
  • Tobias Keller (KV Leipzig)

*Quelle: AfD Sachsen

SPD: AfD wird in Opferrolle schlüpfen

Grünen-Landesvorsitzender Norman Volger erklärte: "Die lange und intensive Erörterung im Landeswahlausschuss hat gezeigt, dass sich dieser seine Entscheidung nicht leicht gemacht hat. Das ist keine politische, sondern eine rein nach Recht und Gesetz getroffenene Entscheidung. Die AfD hat offensichtlich schwere Fehler bei der Aufstellung ihrer Landesliste gemacht. Dafür, dass der Landeswahlausschuss heute nur Teile der Landesliste zulassen konnte, hat allein die AfD selbst die Gründe geliefert."

Sachsens SPD-Generalsekretär Henning Homann mutmaßt, dass die AfD die Entscheidung des Wahlausschusses politisch instrumentalisieren wird. "Sie wird sich wohl in eine Opferrolle begeben, um ihren eigenen Dilettantismus zu verschleiern. Die AfD provoziert damit möglicherweise eine neue Welle von Hass und wird wie so oft Verschwörungstheorien auf den Plan rufen", so Homann.

Der Landesgeschäftsführer der Linken, Thomas Dudzak, hat für die massive Panne bei der AfD keine Erklärung. Jede Partei habe die Möglichkeit gehabt, sich bei der Landeswahlleitung über das richtige Verfahren zur Aufstellung der Landesliste beraten zu lassen. "Dieses Angebot konnten alle Parteien in Anspruch nehmen, weswegen es kaum verwundert, dass es auch vielen kleineren Parteien gelungen ist, die Regelungen des Parteiengesetzes zu erfüllen", so Dudzak. Seine Partei sei verwundert, dass die AfD diese Hilfe offenbar nicht in Anspruch genommen habe, zumal sie in der Causa Samtleben entsprechende Erfahrungen gemacht habe.

Welche Parteien wurden zugelassen?

Der Landeswahlausschuss hat am Freitag über die Zulassung der 21 eingereichten Landeslisten beraten. 19 wurden zugelassen. Das sind:

  • CDU
  • Linke
  • SPD
  • AfD
  • Bündnis 90/Die Grünen
  • NPD
  • FDP
  • Freie Wähler
  • Tierschutzpartei
  • Piraten
  • Die Partei
  • BüSo
  • ADPM
  • Die blaue Partei
  • KPD
  • ÖDP
  • Die Humanisten
  • Partei der Vernunft
  • Partei für Gesundheitsforschung

Nicht zugelassen wurde die Liste von Demokratie in Bewegung, weil nicht genügend Unterstützerunterschriften zusammengekommen sind. Der Dritte Weg darf ebenfalls nicht zur Landtagswahl antreten, weil ihm die Parteieigenschaft fehlt.

Zeitgleich mit der Entscheidung des Landeswahlausschusses am 5. Juli über die Zulassung der Landeslisten entscheiden am selben Tag die Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der Direktbewerber in den insgesamt 60 Wahlkreisen.

Kann gegen die Entscheidung des Wahlausschusses Einspruch eingelegt werden?

Nein, zumindest nicht zu diesem Zeitpunkt. Wie die Landeswahlleiterin am Freitagnachmittag mitteilte, kann gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses nach § 2 des Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses der Wahl schriftlich beim Landtag Einspruch eingelegt werden.

Der Leipziger Verfassungsrechtler Jochen Rozek sagte dem MDR: "Bei der jetzt getroffenen Entscheidung des Landeswahlausschusses ist es so, dass es da keine Beschwerdemöglichkeit nach dem Landeswahlgesetz oder der Landeswahlordnung gibt. Das bedeutet, man ist dann nachträglich auf das Wahlprüfungsverfahren verwiesen, das dann nach der Landtagswahl stattfindet."

Wann ist Landtagswahl?

In Sachsen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Jüngsten Umfragen zufolge liegen CDU und AfD in Sachsen gleichauf. Beim Sachsentrend, den Infratest Dimap im Auftrag des MDR ermittelt hat, kommen beide Parteien auf 26 Prozent der Stimmen. Bei 120 Sitzen im Parlament entspräche das rund 30 Abgeordneten.

Quelle: MDR/ag/dk

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSENSPIEGEL | 05.07.2019 | 19:00 Uhr

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