Kommunalwahl Sachsen Diese Gemeinden und Landkreise brauchen einen zweiten Wahlgang
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13. Juni 2022, 16:04 Uhr
Ein Großteil der Bürgermeister- und Landratswahlen in Sachsen fand am Sonntag statt. Doch nicht überall stehen die Gewinner fest, denn in vielen Orten und Kreisen fehlte den Kandidierenden die absolute Mehrheit.
Nach den Kommunalwahlen in Sachsen am Sonntag werden viele Wählende in einigen Wochen ein zweites Mal zur Wahlurne gebeten. Das betrifft die Bürgerinnen und Bürger aus folgenden Landkreisen:
Nach Angaben des Landeswahlleiters hatte bei den dortigen Landratswahlen kein Kandidat die nötige absolute Mehrheit erreicht. Damit wird ein zweiter Wahlgang nötig, er soll am 3. Juli stattfinden.
Landratswahlen: Knappe Wahlergebnisse in einigen Kreisen
Spannend könnte es vor allem dort werden, wo aktuell die Kandidaten auf den ersten Rängen verhältnismäßig dicht beieinander liegen. Im Erzgebirgskreis beispielsweise kam CDU-Kandidat Rico Anton auf 26,3 Prozent der Stimmen, dicht gefolgt von Volker Weber von den Freien Wählern (20 Prozent) und AfD-Kandidat Torsten Gahler (17,8 Prozent). Auch in den Landkreisen Zwickau, Görlitz und Bautzen könnte es ein enger Wahlsieg für den zukünftigen Landrat werden.
Zweiter Wahlgang auch für viele Bürgermeisterposten nötig
Auch in vielen Städten und Gemeinden steht nach dem vergangenen Wahltag nicht fest, wer für die nächsten sieben Jahre den Bürgermeisterposten übernimmt. In 24 Orten konnte kein Kandidat die nötige absolute Mehrheit im ersten Wahlgang erreichen. Auch hier wird - wie bei den Landratswahlen - am 3. Juli noch einmal gewählt.
Bürgermeisterwahlen: In diesen Gemeinden ist ein zweiter Wahlgang nötig
LK Bautzen - in 4 Kommunen
LK Erzgebirge - in 3 Kommunen
LK Görlitz - in 1 Kommune
LK SOE – in 2 Kommunen
LK Mittelsachsen – in 3 Kommunen
LK Nordsachsen – in 1 Kommune
Vogtlandkreis – in 2 Kommunen
LK Zwickau – in 1 Kommune
LK Meißen – in 3 Kommunen
OB-Wahl in Dresden findet am 10. Juli statt
Eine Sonderstellung nimmt die Stadt Dresden ein. Auch hier gibt es noch keine endgültige Entscheidung über die Bürgermeister-Personalie. Doch offenbar wollen mindestens drei der ursprünglich neun zugelassenen Kandidaten sich einem zweiten Wahlgang stellen. Hier wird allerdings erst am 10. Juli gewählt.
OB-Wahlen: Hier wird ein zweiter Wahlgang nötig
Dresden (Wahlbeteiligung: 47,4 Prozent)
Borna (Wahlbeteiligung: 49 Prozent)
Wurzen (Wahlbeteiligung: 47,2 Prozent)
Radeberg (Wahlbeteiligung: 55,5 Prozent)
Kandidaten für zweiten Wahlgang noch unsicher
Doch egal, ob der zweite Wahlgang bei den Bürgermeister- oder Landratswahlen ansteht - noch ist ungewiss, wie viele der Kandidierenden aus der ersten Runde nochmals antreten werden. Bis zum 17. Juni 2022 um 18 Uhr haben die Parteien und Kandidaten bei den Landrats- und Bürgermeisterwahlen Zeit, ihren Wahlvorschlag zurückzunehmen oder zu ändern. Eine Änderung ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen - wenn beispielsweise ein Kandidat plötzlich verstirbt. Wird kein Wahlvorschlag zurückgenommen, tritt die kandidierende Person automatisch im zweiten Wahlgang an.
Wann findet der zweite Wahlgang statt?
Der zweite Wahlgang für die Landrats- und Bürgermeisterwahlen findet am 3. Juli statt. Einzige Ausnahme ist die OB-Wahl in Dresden: Hier wird erst eine Woche später am 10. Juli gewählt.
Bekomme ich eine neue Wahlbenachrichtigung zugeschickt?
Nein, die Wahlbenachrichtigung gilt sowohl für den ersten als auch zweiten Wahlgang. Im mittelsächsischen Mittweida beispielsweise heißt es: "Wahlbenachrichtigung für die Wahl des Landrats und die Wahl zum Oberbürgermeister am Sonntag, 12. Juni 2022 von 8 bis 18 Uhr sowie für einen etwaigen zweiten Wahlgang am 3. Juli 2022 von 8 bis 18 Uhr".
Ausnahme: Wer im ersten Wahlgang per Briefwahl gewählt hat, musste die Wahlbenachrichtigung abgeben, um einen Wahlschein zu erhalten. Briefwähler bekommen die Wahlunterlagen für den zweiten Wahlgang per Post zugeschickt. Sie müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen.
Was passiert, wenn auch im zweiten Wahlgang niemand die absolute Mehrheit erhält?
Nur im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit entscheidend - man muss also mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommen, um zu gewinnen. Im zweiten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit. Es gewinnt dann die Kandidatin oder der Kandidat mit der höchsten gültigen Anzahl an Stimmen. Das gilt für Bürgermeister- und Landratswahlen gleichermaßen.
*Anm. d. Red.: In der ursprünglichen Version des Textes hieß es, für die Rücknahme bzw. Änderung des Wahlvorschlags bei den Bürgermeisterwahlen gelte eine Frist bis zum 25. Juni 2022. Das war nicht korrekt. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.
MDR (kp/bb)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 13. Juni 2022 | 19:00 Uhr