Prozess Rechtsmittel eingelegt: Melanie Müller will Urteil nicht akzeptieren
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30. August 2024, 17:00 Uhr
Die Schlagersängerin Melanie Müller will ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes offenbar nicht akzeptieren. Das Amtsgericht Leipzig bestätigte, dass der Verteidiger der 36-Jährigen Rechtsmittel eingelegt hat. Müller war vor einer Woche zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt worden, weil sie bei einem Konzert im September 2022 mehrfach den Hitlergruß gezeigt hatte und bei einer Durchsuchung Drogen in ihrer Wohnung gefunden wurden. Offen ist noch, ob es in dem Fall in die Berufung oder Revision geht.
Unterschied von Berufung und Revision Nach Zustellung des schriftlichen Urteils habe die Verteidigung einen Monat Zeit, das Rechtsmittel zu konkretisieren, betonte der Sprecher des Amtsgericht Leipzig. Bei einer Berufung überprüft das Landgericht das Urteil aus erster Instanz sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Daher führt die Berufung zu einer neuen Beweisaufnahme. Im Falle der Revision ist das Oberlandesgericht zuständig. Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Quelle: dpa
Im Prozess hatte das Gericht festgestellt, dass Müller den Hitlergruß gezeigt und in ihrer Wohnung Drogen gefunden wurden. Das Urteil fiel härter aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert: Sie hatte lediglich 5.700 Euro Strafe beantragt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und argumentiert, es habe sich um eine harmlose Geste gehandelt, die Müller oft bei Konzerten verwendet habe. Müller selbst wies die Vorwürfe über ihren Anwalt zurück und betonte, sie sei unpolitisch.
MDR (lev)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 30. August 2024 | 15:30 Uhr
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