Warten auf Zahlungsbestätigung Landgericht Leipzig: Gil-Ofarim-Prozess noch nicht abgeschlossen

07. August 2024, 12:46 Uhr

Das Landgericht Leipzig dementiert die Gerüchte, dass das Verfahren gegen Gil Ofarim abgeschlossen ist. Einige Medien hatten Ende vergangener Woche berichtet, der Musiker hätte inzwischen die Geldauflage gezahlt. Dem widerspricht das Landgericht Leipzig zwar nicht. Jedoch liegen auch am Mittwoch noch keine Bestätigungen von Zahlungseingängen durch die begünstigten Empfänger vor. Das teilte eine Richterin der entsprechenden Strafkammer auf Anfrage von MDR SACHSEN mit.

Nach Zahlung entscheidet erst noch die Strafkammer

Weiterhin sagte die Richterin: "Das Verfahren ist damit nicht abgeschlossen – abgesehen davon, dass es dazu nach Auflagenerfüllung einer förmlichen Entscheidung der Kammer bedarf." Das Management von Ofarim war bisher für Nachfragen noch nicht zu erreichen.

Jüdische Gemeinde in Leipzig wartet auf Geld

Anfang der Woche hatte die jüdische Gemeinde in Leipzig mitgeteilt, dass die Zahlung noch nicht bei ihr angekommen ist. "Die Gemeinde hat das Geld, das Herr Ofarim als vom Gericht auferlegte Strafe an die Gemeinde überweisen muss, noch nicht erhalten", sagte Küf Kaufmann, Vorstandsvorsitzender der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig am Montag.

Zweite Begünstigte der Zahlung ist die Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz in Berlin. Dort würde man gern das Geld für Demokratieförderung und Bildungsarbeit gegen Antisemitismus einsetzen, sagte der Sprecher der Bildungsstätte, Eike Stegen.

Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro

Der heute 41 Jahre alte Sänger hatte im Oktober 2021 in einem Instagram-Video den Manager eines Leipziger Hotels des Antisemitismus beschuldigt. Im darauf folgenden Verleumdungsprozess hatte der Musiker im November 2023 gestanden, gelogen zu haben. Das Verfahren gegen Ofarim wurde vorläufig gegen die Zahlung von 10.000 Euro eingestellt. Die Geldauflage sollte innerhalb eines halben Jahres zu Teilen an die Jüdische Gemeinde zu Leipzig und den Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz gehen.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist im Mai hatte Ofarim um Aufschub gebeten. Diesem Wunsch wurde durch das Landgericht stattgegeben. Nun muss Ofarim bis 28. August die Strafzahlung tätigen. Sonst wird der Prozess neu aufgerollt.

MDR (ama/sme)

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