Amtsgericht Halle Tierquälerei in Hundepension: Verurteilte Frau aus dem Saalekreis legt Berufung ein
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31. März 2025, 17:23 Uhr
Die Leiterin einer Tierpension in Bad Lauchstädt sorgte im Dezember 2024 für Aufsehen, weil auf dem Gelände mehr als 100 verwahrloste und einige tote Tiere gefunden wurden. In einem anderen Verfahren am Amtsgericht Halle wurde die Frau jetzt verurteilt. Wegen Tierquälerei in mehreren Fällen darf sie mehrere Jahre keine Hunde halten oder mit ihnen arbeiten. Außerdem muss sie eine Geldstrafe zahlen. Nun geht sie in Berufung.
Eine verurteilte Tierquälerin im Saalekreis hat Berufung gegen Teile des Urteils eingelegt. Das teilte der Sprecher des Amtsgerichts Halle, Karsten Kolbig, an Montag auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT mit. Demnach akzeptiert die Frau zwar das Urteil wegen Tierquälerei und die Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro, geht jedoch gegen ein ausgesprochenes Berufsverbot vor.
Das Gericht hatte entschieden, dass die Frau drei Jahre lang weder privat Hunde haben noch beruflich mit den Tieren arbeiten darf. Nach den Worten des Gerichtssprechers muss nun geprüft werden, ob die Frau sich seit der Tat gebessert hat.
Tierquälerei: Urteil nach Fällen in Bennstedt
In der Verhandlung ging es um eine Hundepension, die die Angeklagte in Bennstedt, einer Ortschaft der Einheitsgemeinde Salzatal, betrieben hatte. Dort soll sie Tiere nicht ausreichend mit Futter und Wasser versorgt und lückenhaft dem Tierarzt vorgestellt haben. Im Februar 2024 erließ das Amtsgericht Halle einen Strafbefehl wegen des Verdachts auf Tierquälerei. Dagegen legte sie Einspruch ein.
Weiterer Fall: 130 verwahrloste und fünf tote Tiere in Bad Lauchstädt
Die Frau war Ende vergangenen Jahres in die Schlagzeilen geraten, weil bei ihr auf einem verwilderten Grundstück in Bad Lauchstädt rund 130 verwahrloste Hunde gefunden worden waren. In diesem Fall laufen noch die abschließenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen sie und ihren Lebensgefährten. Neben Tierquälerei ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen die Frau, weil sie 20.000 Euro Hundesteuer nicht bezahlt haben soll.
Obwohl gegen die Angeklagte bereits ein Gewerbeverbot vorlag und es Hinweise von verschiedensten Stellen gab, konnte sie die Tierpension in Bad Lauchstädt weiterbetreiben. Das sorgte nach der Rettungsaktion für heftige Kritik am Veterinäramt. Wie die Staatsanwaltschaft kürzlich mitteilte, muss die Behörde aber keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten.
Undurchsichtige Geschäfte
Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT gilt für die Beschuldigte eigentlich schon seit vor 2020 eine sogenannte Gewerbeuntersagung. Demnach ist es ihr bereits auf Lebenszeit verboten, mit Hunden zu arbeiten.
Als Inhaber des Coaching-Unternehmens, das den Namen der Frau trägt, ist laut Impressum der Internetseite ein Mann benannt. Er soll nach MDR-Informationen der Lebensgefährte der Beschuldigten sein. Möglicherweise war das Unternehmen über ihn angemeldet, um die Gewerbeuntersagung zu umgehen. Gegen den Mann wird ebenfalls ermittelt.
Überblick zum Fall der verwahrlosten Hunde in Bad Lauchstädt
- Im Dezember retten Tierschützer rund 130 verwahrloste Hunde in Bad Lauchstädt.
- Die Halterin der verwahrlosten Hunde in Bad Lauchstädt vertrat offenbar eine fragwürdige Theorie über die Tiere.
- Außerdem war sie vorher schon wegen des Verdachts von Tierquälerei aufgefallen.
- Ende Januar weitet die Staatsanwaltschaft Halle ihre Ermittlungen aus. Ermittelt wird gegen die Halterin der Hunde und ihren Partner wegen Tierquälerei.
- Es wird zudem bekannt, dass die Hundehalterin wegen Betrugs vorbestraft ist.
- Auch wenn sich das Veterinäramt in diesem Fall nicht strafbar gemacht hat, wird verwaltungsrechtlich gegen die Behörde ermittelt.
MDR (Marc Weyrich, Marius Rudolph, Anne Gehn-Zeller, Cornelia Müller, Marcel Knop-Schieback) | Erstmals veröffentlicht am 20.03.2025
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 31. März 2025 | 16:00 Uhr