Strafe für Landtagsmitglied 21.000 Euro Ordnungsgeld gegen AfD-Abgeordneten wegen Belarus-Geschäften
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07. August 2024, 18:42 Uhr
Das Präsidium des Sächsischen Landtags hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.862 Euro gegen den AfD-Abgeordneten Jörg Dornau verhängt. Wie der Landtag mitteilte, hat Dornau innerhalb der gesetzlichen Frist verschwiegen, dass er in Belarus an dem Unternehmen "000 Zybulka-BEL" beteiligt ist. Außerdem habe der Abgeordnete seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht rechtzeitig angezeigt.
Klage gegen Ordnungsgeld möglich
Das Ordnungsgeld entspreche dem Dreifachen einer monatlichen Grundentschädigung des Abgeordneten, so das Landtagspräsidium. Es werde durch den Präsidenten durch einen Verwaltungsakt geltend gemacht. Gegen den Bescheid könne der Abgeordnete vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. Ob er dies tut, ist unklar. Auf eine Anfrage von MDR SACHSEN reagierte der Abgeordnete am Mittwoch zunächst nicht.
Dornau ist auch im AfD-Kreisvorstand Landkreis Leipzig, in Rötha ist er Vorsitzender der AfD-Fraktion im Stadtrat. Presseberichten zufolge ist Dornau seit 2020 in Belarus Eigentümer eines Agrarbetriebes, seit 2023 auch Geschäftsführer. In dem Betrieb werden demnach vor allem Zwiebeln und Gemüse, aber beispielsweise auch Melonen angebaut.
Umsätze der Nebentätigkeiten mindestens 130.000 Euro im Jahr 2023
Die Angaben zu seiner unternehmerischen Tätigkeit in Belarus hat Dornau erst am 18. Juni 2024 gegenüber dem Landtagspräsidenten angezeigt, wie ein Sprecher des Landtags auf Anfrage von MDR SACHSEN mitteilte. Auf der Internetseite des Landtags sei dies kurze Zeit später erfolgt. Bezogen auf die Unternehmensbeteiligung in Belarus sei dies fast dreieinhalb Jahre zu spät. Seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens hätte spätestens am 20. Februar 2024 erfolgen müssen.
Insgesamt gibt der AfD-Abgeordnete neben der Unternehmensbeteiligung in Belarus acht verschiedene Nebentätigkeiten in Unternehmen an, in den Bereichen Energieversorgung, Landwirtschaft und Agrarhandel. Damit käme Dornau laut den Angaben auf der Internetseite des Landtags 2023 auf Umsätze durch die Vertragspartner von mindestens 130.000 Euro, zusätzlich zu seiner Abgeordneten-Diät. Die Gewinne aus dem Unternehmen in Belarus müssten nicht angezeigt werden, da es sich um eine reine Kapitalbeteiligung handle, so der Landtagssprecher. Auch die Einkünfte aus der Direktorentätigkeit müsse der AfD-Abgeordnete nicht anzeigen, da sie 10.000 Euro im Jahr nicht übersteigen würden.
Linksfraktion: Fall zeigt Doppelzüngigkeit der AfD
Linke-Fraktionschef Rico Gebhardt erklärte, niemand könne einfach so in die Diktatur Belarus reisen und dort einen Landwirtschaftsbetrieb aufbauen. "Das setzt Kontakte und zahlreiche Anbahnungsgespräche sowie politische Nähe zur dortigen Diktatur voraus." Dornaus Beschwichtigungen gegenüber dem Präsidium seien unglaubwürdig. "Für uns sieht alles danach aus, dass er sein Landtagsmandat genutzt hat, um sich persönlich zu bereichern."
Der Fall zeige erneut die Doppelzüngigkeit der AfD: Sie sei keine Anwältin der "kleinen Leute", "sondern ein Sammelbecken für Menschen, die den persönlichen Vorteil suchen."
MDR (kbe)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 07. August 2024 | 19:00 Uhr