Juwelendiebstahl Grünes Gewölbe: Staatsanwälte zweifeln an Aussagen der Angeklagten

10. März 2023, 19:04 Uhr

Obwohl sich der Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe dem Ende zuneigt, gibt es immer wieder Überraschungen. Jetzt kam heraus, dass einer der Angeklagten an einem Banküberfall in Berlin beteiligt gewesen sein soll. Ein anderer Angeklagter wollte wiederum wegen seiner Kokainsucht auf Schuldunfähigkeit plädieren. Doch es gibt Zweifel. Die Staatsanwaltschaft sieht nach wie vor viele Widersprüche in den Aussagen der Angeklagten.

Einer der sechs Angeklagten im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden soll in einen weiteren Kriminalfall verwickelt sein. Wie die "Sächsische Zeitung" schreibt, steht das Mitglied der Großfamilie Remmo im Verdacht, bei einem bewaffneten Banküberfall im August 2020 in Berlin mitgemacht zu haben. Dabei sei ein Wachmann angeschossen worden.

Anklage liegt beim Landgericht Berlin

Eine entsprechende Anklage liege beim Landgericht Berlin. Das Hauptverfahren sei noch nicht eröffnet. Es gebe auch einen neuen Haftbefehl gegen den Mann. Ihm werden unter anderem versuchter Raub in besonders schwerem Fall und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Im Dresdner Prozess hatte er ausgesagt, nicht am Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe beteiligt gewesen zu sein. Er habe lediglich Tatwerkzeuge für den Einbruch in Sachsens Schatzkammer besorgt.

Ein weiterer Angeklagter hatte in seinem Geständnis im Januar behauptet, er habe in der Tatnacht Kokain konsumiert. Sogar noch kurz bevor er einen Stromverteilerkasten im sogenannten Pegelhaus anzündete. Diese Behauptung bekräftigte er am Freitag in einer weiteren Erklärung.

Sachverständiger: Keine Schuldunfähigkeit wegen Kokainsucht

Ein Sachverständiger kam laut einem Sprecher des Landgerichts jedoch zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte nicht in einem solchen Ausmaße am Tattag Kokain zu sich genommen hat, dass die Schuldfähigkeit bei ihm beeinträchtigt war. Einfach sei die Einschätzung allerdings nicht gewesen, da sich der Angeklagte den Angaben zufolge nicht vom Psychiater untersuchen ließ und der Experte auf Aktenbasis urteilen musste. Diese Einschätzung muss die Kammer nun bewerten.

Staatsanwälte unzufrieden mit bisherigen Aussagen

Für Aufsehen sorgten am Freitag im Prozess auch die Staatsanwälte: Ihnen riss am Ende des Prozesstages der Geduldsfaden. Nach der Befragung der Angeklagten sehen sie nach wie vor viele Widersprüche und haben massive Zweifel an den Aussagen. Deshalb stellten sie am Freitag fünf neue Beweisanträge, zu denen auch Zeugen geladen werden sollen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind viele Fragen von den Beschuldigten nur sehr zögerlich oder gar nicht beantwortet worden.

Steht der Deal auf der Kippe?

Damit ist unklar, ob der Deal zwischen der Staatsanwaltschaft und den Angeklagten Bestand haben wird. Dieser umfasst mildere Strafen im Gegenzug für Geständnisse und die Wiederbeschaffung des gestohlenen Schmucks. Das Gericht muss nun entscheiden, ob es die Anträge der Staatsanwaltschaft zulässt. Der Prozess könnte sich damit weiter hinziehen. Ursprünglich war das Urteil für Ende März geplant.

Dresdner Prozess seit Januar 2022

Der Prozess in Dresden hatte im Januar 2022 vor der Jugendkammer des Landgerichtes Dresden begonnen. Die Beschuldigten waren Ende 2020 sowie 2021 festgenommen worden. Zwei Angeklagte waren zum Tatzeitpunkt minderjährig. Das Urteil im Juwelenprozess könnte Ende März 2023 fallen. Für die Plädoyers sind Termine am 20. und 24. März vorgesehen.

Den sechs Männern im Alter von 23 bis 29 Jahren aus einem Berliner Clan werden schwerer Bandendiebstahl und schwere Brandstiftung vorgeworfen. Sie sollen am 25. November 2019 aus dem Grünen Gewölbe historische Schmuckstücke im Wert von mehr als 113 Millionen Euro gestohlen haben.

MDR (sth/jak/Heike Römer-Menschel/Mina)/epd

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 10. März 2023 | 09:00 Uhr

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