Juwelendiebstahl Prozess Grünes Gewölbe: Angeklagter soll von JVA Dresden nach Leipzig verlegt werden
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24. Februar 2023, 16:28 Uhr
Seit mehr als einem Jahr wird der Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden verhandelt. Ein Ende ist bisher nicht in Sicht. Am Freitag wurde bekannt, dass ein Angeklagter gesundheitlich angeschlagen ist. Er soll deshalb aus der JVA in Dresden in die JVA nach Leipzig verlegt werden. Dort sitzt auch sein Bruder ein.
- Ein Angeklagter im Juwelendiebstahl-Prozess soll aus gesundheitlichen Gründen von der JVA in Dresden nach Leipzig verlegt werden.
- Er könne im Dresdner Gefängnis nicht gut schlafen.
- Ein weiterer Angeklagter hat sich jetzt an weitere Details aus der Tatnacht erinnert.
Einer der Angeklagten im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Dresdner Grünen Gewölbe soll aus der Untersuchungshaft in Dresden nach Leipzig verlegt werden. Das kündigte am Freitag der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel bei der Fortsetzung der Verhandlung am Dresdner Landgericht an. Grund seien gesundheitliche Probleme des Mannes. In der JVA Leipzig könne er jederzeit in das angeschlossene Haftkrankenhaus gebracht werden. Außerdem sei auch sein Bruder in der Justizvollzugsanstalt Leipzig untergebracht, hieß es.
Angeklagter kann in JVA nicht gut schlafen
Zu Beginn der Verhandlung ging es am Freitag zunächst lange Zeit darum, ob der betroffene Angeklagte überhaupt verhandlungsfähig ist. Sein Anwalt macht bei ihm Symptome wie Herzrasen, Atemlosigkeit und Bewusstlosigkeit geltend und gab zu Protokoll, sein Mandant habe schon zwei Nächte nicht geschlafen und könne dem Prozess deshalb wegen Übermüdung nicht folgen. Daraufhin unterbrach das Gericht und zog sich zur Beratung zurück. Schließlich nahm der Betroffene doch an der Fortsetzung teil.
Erinnerung an Tatnacht kehrt teilweise zurück
Im Anschluss ergänzte ein anderer Angeklagter sein Geständnis, das er am 20. Januar vor Gericht abgegeben hatte. Nach den Aussagen eines weiteren Mitangeklagten seien ihm "einzelne Erinnerungen zurückgekommen", ließ er über seinen Anwalt ausrichten. Er selbst sei nicht an der Planung der Tat beteiligt gewesen und habe beim Verbringen der Beute helfen sollen. In der Tatnacht sei er mit den Beschuldigten und zwei nichtangeklagten Tatbeteiligten nach Dresden gefahren. "Es gab keinen Plan, wenn jemand eingreift", sagte er mit Blick auf möglichen Widerstand gegen den Juwelendiebstahl.
Ende des Prozesses nicht abzusehen
Noch ist kein Ende des Prozesses abzusehen. Wie eine MDR SACHSEN-Reporterin berichtete, verzögert sich mit dem von Verteidigung und Gericht gewählten Prozedere das Verfahren um unbestimmte Zeit. Es ist beispielsweise davon gekennzeichnet, dass sich die Angeklagten und ihre Anwälte mit einem Fragenkatalog der Staatsanwaltschaft aus dem Gerichtssaal zurückziehen. Erwartet wird unter Umständen eine Entscheidung der Jugendstrafkammer, von einer Entscheidung zum Schadenersatz für den Schmuck abzusehen. Die Wertermittlung sei zu aufwendig und langwierig, so die Richter.
Juwelendiebstahl im November 2019
Der Diebstahl fand am Morgen des 25. November 2019 statt und gilt als einer der spektakulärsten seiner Art in Deutschland. Laut Anklage erbeuteten die Täter 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro und hinterließen zudem einen Sachschaden von mehr als eine Million Euro. Seit gut einem Jahr haben sich sechs Männer zwischen 23 und 29 Jahren dafür zu verantworten - auch wegen schwerer Brandstiftung. Sie hatten ein Fluchtauto in einer Garage abgebrannt und zudem Feuer in einer Verteilerstation gelegt.
Teil der Beute taucht Ende 2022 wieder auf
Kurz vor Weihnachten 2022 waren Teile der Beute nach einer Absprache zwischen Verteidigern und Gericht wieder aufgetaucht. Im Januar hatten fünf Beschuldigte aus dem Remmo-Clan zugegeben, an dem Coup oder der Vorbereitung beteiligt gewesen zu sein. Vier von ihnen stimmten einer zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht geschlossenen Verständigung zu. Ihnen wurde bei glaubhaften Geständnissen eine geringere Strafe in Aussicht gestellt. Dritte müssen sie mit ihren Aussagen aber nicht belasten.
MDR (sth/Anett Apfel)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 24. Februar 2023 | 13:30 Uhr