Schadenersatzklage Klebe-Attacke auf Sixtinische Madonna: Klimaschützer müssen 5.500 Euro zahlen

23. September 2024, 15:48 Uhr

Im Zivilprozess am Landgericht um die Klebe-Attacke auf die "Sixtinische Madonna" in Dresden haben sich die Streitparteien überraschend auf einen Vergleich geeinigt. Wie eine MDR-Reporterin mitteilte, müssen die beiden Klimaaktivisten bis März 2025 zusammen 5.500 Euro Schadensersatz zahlen. Außerdem unterzeichnen sie eine Unterlassungsverfügung. Damit akzeptierten sie, dass der Anspruch aus einer "vorsätzlichen strafbaren Handlung" resultiert und verpflichteten sich, künftig an keiner derartigen Aktion teilzunehmen, bei der die staatliche Kunst beschädigt werden könnte. Der Freistaat hatte die junge Frau und den jungen Mann verklagt.

Zwei Umweltaktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ stehen in der Gemäldegalerie Alte Meister an dem Gemälde „Sixtinische Madonna“ von Raffael.
Die beiden Klimaaktivisten hatten sich im August 2022 am Gemälde festgeklebt. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Gemälde leicht beschädigt

Im Prozess ging es ursprünglich um etwas mehr als 10.000 Euro, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Die Staatlichen Kunstsammlungen machten die Reparaturkosten sowie entgangene Einnahmen in der Gemäldegalerie Alte Meister wegen der nötigen Schließung geltend. Das Amtsgericht Dresden hatte die beiden bereits Mitte Juni wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu je 600 Euro Geldstrafe verurteilt.

MDR (ben/ahi)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 23. September 2024 | 12:30 Uhr

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