Vitrine mit den Kunstschätzen im Grünen Gewölbe
Fünf Jahre nach dem Einbruch in das Grüne Gewölbe ist einer der Täter noch immer auf freiem Fuß. Bildrechte: IMAGO/xcitepress

Juristisches Durcheinander Grünes Gewölbe: Ein Täter noch immer nicht in Haft

25. November 2024, 14:11 Uhr

Fünf Jahre nach dem Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden ist einer der Täter noch immer auf freiem Fuß. Für die Ermittlung der verbleibenden Strafe fehlen wichtige Aktenteile. Allerdings weiß niemand, wo sich diese befinden und gesucht wird auch nicht danach. Wann der Täter seine Haftstrafe antreten muss, bleibt weiterhin unklar.

Fünf Jahre nach dem Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden und sieben Monate nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, befindet sich einer der Täter noch immer auf freiem Fuß. Das haben Recherchen von MDR Investigativ ergeben.

Es handelt sich um den in Berlin lebenden Mohamed R., der zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt und damit Heranwachsender war. Um seine Ladung zum Haftantritt herrscht derzeit große Verwirrung.

Im Mai 2023 verhängte das Landgericht Dresden gegen Mohamed R. wegen der Beteiligung am Einbruch ins Grüne Gewölbe eine Jugendstrafe von vier Jahren und vier Monaten. Da Jugendstrafen durch die Gerichte am Wohnort vollstreckt werden, ist das Berliner Amtsgericht als Vollstreckungsbehörde zuständig. Angerechnet wird dabei auch die Zeit, die Mohamed R. in Untersuchungshaft saß.

Fehlende Aktenteile

Doch nach MDR-Recherchen fehlen dem Amtsgericht Tiergarten noch Aktenteile, die ihm von der sächsischen Justiz zur Verfügung gestellt werden müssen. "Um die genaue Strafe zu berechnen, die er noch abbüßen muss, müssen dort die kompletten Akten vorliegen", so Inga Wahlen, Sprecherin der Berliner Strafgerichte. Doch die seien bislang noch nicht vollständig eingegangen, so die Sprecherin.

Laut der Staatsanwaltschaft Dresden ging das sogenannte Vollstreckungsheft, das für jeden Verurteilten angelegt wird und notwendige Akten und Beschlüsse beinhalten soll, dem Amtsgericht Tiergarten jedoch am 12. Juli 2024 zu. Damit sieht sich diese Behörde nicht mehr zuständig, wie sie MDR Investigativ auf Anfrage schriftlich mitteilte.

Juristisches Durcheinander

Stattdessen verwies sie auf das Landgericht Dresden. Auf Nachfrage hieß es von dort, man lasse die nötigen Akten gerade durch die Polizei zusammenstellen. Bei der Polizeidirektion Dresden allerdings ist dieser Vorgang gänzlich unbekannt, wie die Pressestelle mitteilte.

Das juristische Durcheinander dürfte eine Person freuen: den Verurteilten. Der Haftbefehl gegen Mohamed R. wurde nach dem Urteil im Mai 2023 zunächst ausgesetzt – bis zur Rechtskraft des Urteils. Das wurde im April 2024 durch den Bundesgerichtshof bestätigt. Danach hätte die Ladung zum Haftantritt sofort erfolgen können. Stattdessen ist der heute 25-jährige Mohamed R. noch immer auf freiem Fuß.

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Änderung der Zuständigkeiten

Das Alter des verurteilten Einbrechers könnte über den aktuellen Stand der Dinge hinaus zu weiteren Verzögerungen führen. Denn noch einmal könnten sich die Zuständigkeiten ändern: In der Regel wechseln Häftlinge, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, in den Erwachsenenvollzug.

Sollte das auch im Fall von Mohamed R. so entschieden werden, wäre für die Vollstreckung wieder die Staatsanwaltschaft Dresden zuständig. Auf Anfrage von MDR Investigativ hieß es dazu von der Behörde: "Zu eventuell vorhandenen Plänen äußert sich die Staatsanwaltschaft Dresden grundsätzlich nicht."

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In Dresden beginnt ein weiterer Prozess im Fall des Juwelendiebstahls im Grünen Gewölbe. Vor dem Landgericht klagt der Freistaat Sachsen gegen die Sicherheitsfirma DWSI. Tina Murzik-Kaufmann:

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Vorerst bleibt offen, wann Mohamed R. seine Haft antreten muss. Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr in diesem Jahr.

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Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 25. November 2024 | 09:21 Uhr

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