Juwelendiebstahl Grünes Gewölbe: Einbrecher treten Haft nicht an

20. August 2024, 15:37 Uhr

Zwei wegen des Juwelendiebstahls aus dem Grünen Gewölbe verurteilte Täter haben sich vorerst dem Gefängnisaufenthalt entzogen. Wie die Staatsanwaltschaft Dresden mitteilte, sind beide bislang nicht zum Haftantritt erschienen. Die Frist dafür war am Montag abgelaufen. Stattdessen hatten die 28 Jahre und 30 Jahre alten Männer einen Aufschub der Vollstreckung beantragt. Dies sei abgelehnt worden. Beide Verurteilte sollten in Berlin in den offenen Vollzug kommen.

Andreas Ziegel (3.v.l.), Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden, sitzt beim Prozess um den Juwelenraub im Grünen Gewölbe im Verhandlungssaal im Landgericht auf seinem Platz.
Das Landgericht Dresden hatte im prozess um den Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe im Mai 2023 insgesamt fünf junge Männer aus einer bekannten Berliner Großfamilie zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Sebastian Kahnert

Anwalt zieht vor Gericht

Für den 28-Jährigen aus Berlin will dessen Anwalt den Aufschub der Haftstrafe vor Gericht einklagen. Eine Entscheidung stehe aus. Bei dem anderen sei offen, ob er gegen die Ablehnung vorgeht. Falls nicht, müsse er die Haft antreten. Das zeige sich erst, wenn die Staatsanwaltschaft Dresden von der Gefängnisleitung eine Mitteilung erhalte.

Eine Sprecherin der Justizsenatsverwaltung Berlin teilte am Dienstag auf Anfrage von MDR SACHSEN mit, der verurteilte 30-Jährige habe die Haft bislang nicht angetreten. Die Gründe dafür seien nicht bekannt.

Wegen des Einbruchs in das Grüne Gewölbe im Jahr 2019 sind die Männer zu fünf Jahren und zehn Monaten sowie zu sechs Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. 911 Tage waren sie bereits in Untersuchungshaft, was angerechnet wird. 

MDR (ahi/wim)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 20. August 2024 | 10:30 Uhr

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