Gedenken an Bombardierung 13. Februar in Dresden: Sicherheitskräfte rüsten auf
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13. Februar 2025, 10:43 Uhr
Zum 80. Jahrestag der Zerstörung der Stadt Dresden wird in der rechts- und linksextremistischen Szene bundesweit mobilisiert. Das Landesamt für Verfassungsschutz rechnet mit Anreisen von Rechtsextremisten aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland sowie Linksextremisten im Gegenprotest vor allem am Sonnabend. Der eigentliche Tag der Zerstörung ist der 13. Februar, an dem in der Stadt zahlreiche Gedenkverstaltungen angemeldet sind.
Gegenproteste am Sonnabend erwartet
Beim rechten "Gedenkmarsch" am Sonnabend sind Konfrontationsversuche, Störungen und Blockaden entlang der Aufzugstrecke "ein mögliches Szenario", so die Sicherheitsbehörden. Der Jahrestag sei "für die rechtsextremistische Szene in ganz Deutschland ein Pflichttermin", sagte Verfassungsschutzpräsident Dirk-Martin Christian. Ein breites rechtsextremistisches Spektrum werde Präsenz zeigen, um einen möglichst großen Teil der Szene hinter geschichtsrevisionistischen und NS-Verbrechen relativierenden Thesen zu versammeln. Dem könnten sich auch andere extremistische Staatsfeinde anschließen, hieß es.
Ziel des Gegenprotests werde es sein, den rechten Aufzug zu verhindern. Konfrontationen unter Wahrung der Grundrechte aller Versammlungsteilnehmer zu entschärfen, werde die größte Herausforderung für die Polizei an diesem Tag sein. Die Beamten werden bei den Großeinsätzen von Sachsens Bereitschaftspolizei sowie Beamten aus anderen Bundesländern und der Bundespolizei unterstützt.
Verbot bestimmter Gegenstände und Begrenzung der Lautstärke
Aufgrund der zahlreichen Versammlungen am 13. und 15. Februar, ordnet die Landeshauptstadt Dresden zur Gefahrenabwehr ein Verbot zum Mitführen bestimmter Gestände sowie eine Lautstärkebeschränkung für Versammlungen an. Dafür wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die vom 13. Februar 10 Uhr bis 14. Februar 5 Uhr sowie am 15. Februar von 6 bis 24 Uhr gilt.
Das Verbot umfasst insbesondere folgende Gegenstände:
- Metallstangen, Baseballschläger
- Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material bestehen
- Ketten (ausgenommen Schmuck)
- pyrotechnische Erzeugnisse jeglicher Art
- Fackeln und offenes Feuer
- Steine, Scheren, Farbbeutel, Arbeits- und Protektorenhandschuhe
- Messer (sofern nicht bereits nach § 42a Waffengesetz und § 9 Abs. 1 Nr. 1 SächsVersG verboten)
Außerdem verboten in Versammlungen:
- das Tragen von Uniformen oder Uniformteilen oder von sonst ein einheitliches Erscheinungsbild vermittelnden Kleidungsstücken in einer Art und Weise aufzutreten, die den Eindruck der Gewaltbereitschaft vermittelt und eine einschüchternde Wirkung erzeugt
Verbot umfasst insbesondere Kombination mehrerer Gegenstände oder Verhaltensweisen:
- Bomberjacken, Schwarze Springerstiefel mit und ohne Schnürsenkel
- einheitlich schwarze Bekleidung, z.B. schwarze Schuhe, schwarze Hose, schwarze Jacke, schwarzes Basecap oder Mütze, schwarzer Mundschutz, Sonnenbrille
- militärische Kopfbedeckungen, Fackeln, Gegenstände mit der Abbildung des Keltenkreuzes
- geschlossenes Marschieren, insbesondere im Gleichschritt, in Blöcken, Zügen und/oder Reihen
- Schlagen von Marschtakt auf Trommeln
- eine Block- oder Formationsbildung unter Zuhilfenahme von Fahnen, Transparenten oder sonstigen Kundgebungsmitteln beispielsweise als Rahmen oder Spalier
- das Auftreten mit gleichfarbiger Oberbekleidung in Kombination mit militärischer oder militärähnlicher Marschordnung
- geschlossenes Auftreten mit aufgespannten Regenschirmen, welche vor das Gesicht gehalten werden
Die Anordnung gilt in folgendem Bereich:
- Ostra-Ufer, Devrientstraße, Bernhard-von-Lindenau-Platz, Terassenufer
- Sachsenplatz, Sachsenallee, Güntzplatz, Güntzstraße, Straßburger Platz, Lennéstraße, Lennéplatz, Gerhard-Hauptmann-Straße, Richard-Strauss-Platz, Strehlener Platz, Teplitzer Straße
- Zellescher Weg, Fritz-Förster-Platz, Nürnberger Straße, Nürnberger Platz, Nossener Brücke, Löbtauer Brücke,
- Löbtauer Straße, Weißeritzstraße
Historiker: 25.000 Tote bei Bombenangriffen
Die ehemalige Residenzstadt war am 13. Februar 1945 und in den Tagen danach durch alliierte Bomben zerstört worden. Nach Recherchen von Historikern verloren bis zu 25.000 Menschen ihr Leben.
Die Rechtsextremen sehen darin ein Kriegsverbrechen der Alliierten und relativieren die deutsche Schuld am Ausbruch des Krieges. Der Tag wird mit Kranzniederlegungen, Friedensandachten, Konzerten oder stiller Erinnerung in Dresden begangen - und dabei auch Zeichen für Versöhnung und Miteinander, gegen Kriege und den erstarkten Rechtsextremismus in gesetzt.
MDR (lam)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 15. Februar 2025 | 19:00 Uhr