Landgericht Zwickau Urteil nach Vergewaltigung einer Schwerbehinderten in Glauchau gefallen

05. April 2025, 16:50 Uhr

Das Landgericht Zwickau hat einen Mann wegen besonders schwerer Vergewaltigung, schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Vor Gericht hat der Mann die Tat gestanden. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft haben nach der Urteilsverkündung auf Rechtsmittel verzichtet.

Landgericht und Amtsgericht Zwickau
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Nach Angaben des Gerichts war er im vergangenen Sommer über ein geöffnetes Fenster in die Wohnung der schwerbehinderten Frau in Glauchau gelangt. Dort habe er sie gefesselt und vergewaltigt. Um eine schnelle Entdeckung der Tat zu verhindern, nahm der Angeklagte das Handy des Opfers sowie das Portemonnaie und den Schlüsselbund mit.

Täter kannte sein Opfer

Während des Prozesses wurde deutlich, dass der Täter Maik V. das Opfer kannte. Nach Angaben des Gerichtes seien sie sogar befreundet gewesen, sodass dem Angeklagten die Lebensumstände und die körperlichen Einschränkungen der Frau bekannt gewesen seien. Zwar habe sich der Mann freiwillig den Behörden gestellt und sei geständig gewesen. Aber durch seine Tat habe er mehrere Strafgesetze verletzt, die Tat geplant und vorbereitet. Die Geschädigte leide bis heute an den Folgen der Tat.

Eine Enthemmung des Angeklagten bei der Tat durch die Einnahme von Cannabis und Amphetaminen hat das Gericht nicht schuldmindernd berücksichtigt. Die verbüßte Haftzeit von 6 Monaten in der Untersuchungshaft wurde ebenfalls berücksichtigt.

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