Volkshaus Weißwasser Prozess um Brandstiftung am Volkshaus Weißwasser beginnt

30. November 2023, 08:07 Uhr

Für Weißwasser war es ein Schock. Am 25. April 2021 stand das Volkshaus in Flammen. Die mutmaßlichen Brandstifter sollen an mehreren Stellen Feuer gelegt haben und so konnte die Feuerwehr einige Gebäudeteile nicht mehr retten. Nur das Hauptgebäude wurde vor der völligen Zerstörung durch die Flammen bewahrt. Errichtet im Jahr 1928 im Bauhausstil wurde es bei dem Brand schwer beschädigt. Nun beginnt der Strafprozess und für Weißwasser stellt sich die Frage nach dem Schadensersatz.

Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Brand im ehemaligen Volkshaus Weißwasser soll der Prozess am 7. Dezember starten. Das hat der Vorsitzende Richter vom Amtsgericht Weißwasser, Christoph Pietryka, MDR SACHSEN mitgeteilt. Zwei Verhandlungstage sind demnach angesetzt. Damit beginnt das juristische Nachspiel für drei tatgeständige Jugendliche. Sie kommen aus Weißwasser und Bautzen, hat die Polizei ermittelt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Das Trio hat das Feuer im Volkshaus gelegt - also Brandstiftung begangen. Der Prozessbeginn hatte sich immer wieder verzögert, weil unter anderem Gutachten zur Schuldfähigkeit fehlten.

Weißwasser - Das ehemalige Kulturhaus steht in Flammen
Das Volkshaus in Weißwasser ist nach einem Großfeuer eine Ruine. Nun beginnt am 7. Dezember der Prozess gegen die mutmaßlichen Brandstifter. (Archivbild) Bildrechte: IMAGO / lausitznews.de

Stadt Weißwasser will Schadensersatz erwirken

Der Gebäudekomplex ist derzeit eine Ruine. Der entstandene Schaden liegt bei mehr als 1,5 Millionen Euro. Die Stadt Weißwasser ist im Prozess als Geschädigte vertreten. Es geht nämlich auch um Schadenersatz. Deshalb ist es derzeit völlig offen, ob aus dem Prozess ein sogenanntes Adhäsionsverfahren entsteht. Nach dem deutschen Prozessrecht könnten damit zivilrechtliche Ansprüche unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden. Ein zivilrechtliches Verfahren gegen die bald angeklagten Jugendlichen wäre dann nicht mehr notwendig.

Gerichtsentscheid: Kein Schadensersatz von Versicherung

Im September hatte sich die Justiz schon einmal mit dem abgebrannten Volkshaus beschäftigt. Am 22.09.2023 entschied das Landgericht in Görlitz, dass die Ostdeutsche Kommunalversicherung keine Entschädigung an die Stadt Weißwasser zahlen muss. Die Richter entschieden, dass die Versicherung nicht für Gebäude aufkommen muss, die dauerhaft entwertet sind. Weißwasser hatte gehofft, von der Versicherung 1,6 Millionen Euro zu erhalten.

Torsten Pötzsch
Der Oberbügermeister von Weißwasser, Torsten Pötzsch, möchte das abgebrannte Volkshaus in den nächsten Jahren mithilfe von Fördermitteln wieder aufbauen. (Archivbild) Bildrechte: Joachim Rehle

Sachverständige schätzen Sanierungskosten auf vier Millionen Euro

Knapp vier Millionen Euro könnte die Sanierung der Brandruine laut Schätzungen von Sachverständigen kosten. Oberbürgermeister Torsten Pötzsch (Klartext) möchte das Volkshaus gerne wieder beleben. "Die Wiedereröffnung - zum 100-jährigen Bestehen des Hauses im Jahr 2028 - bleibt unser hohes Ziel", sagte der Rathauschef bei einer Begehung des Baudenkmals. Deshalb prüfe die Stadt derzeit verschiedene Förderprogramme und hofft auf die Aufnahmen in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" im kommenden Jahr.

MDR (uwa)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 30. November 2023 | 07:30 Uhr

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