Gerichtsurteil Versicherung zahlt nicht nach Brand im Volkshaus Weißwasser
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22. September 2023, 23:56 Uhr
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Nach dem Großbrand im Volkshaus von Weißwasser erhält die Stadt keine Entschädigung von der Versicherung. Das hat das Landgericht Görlitz entschieden. Demnach hatte die Ostdeutsche Kommunalversicherung (OKV) eine Klausel in den Zusatzvereinbarungen zum Versicherungsvertrag geltend gemacht, wonach Gebäude nicht versicherbar sind, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet sind. Beim Volkshaus in Weißwasser sei das der Fall, so die Versicherung. Das Landgericht folgte dieser Einschätzung.
Stadt überlegt, vor nächste Instanz zu ziehen
Für die Stadtführung in Weißwasser ist die Entscheidung nicht nachvollziebar. Dass das Volkshaus nicht mehr als Kulturhaus genutzt wurde, sei der Versicherung bekannt gewesen, sagte ein Stadtsprecher MDR SACHSEN. Erst im Jahr 2010 sei der Vertrag mit der Versicherung angepasst worden. Damals habe das Haus schon leer gestanden.
Weißwasser hatte gehofft, nach dem Brand des Volkshauses im Jahr 2021 die Versicherungssumme von 1,6 Millionen Euro ausgezahlt zu bekommen. Die Stadt lässt nun prüfen, ob sie vor die nächste Instanz zieht. Hat das Urteil Bestand, wären demzufolge keine leer stehenden Denkmäler mehr versicherbar.
Das ehemalige Kulturhaus Weißwasser - auch als Volkshaus bekannt - wurde 1930 gebaut und sollte 2004 mit Fördermitteln wiederbelebt werden. Im Jahr 2013 hatte ein Verein das Gebäude übernommen.
MDR (mak/ama)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 22. September 2023 | 12:30 Uhr