Datenaustausch zwischen Ärzten Missbrauch schneller erkennen: Land lockert ärztliche Schweigepflicht
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05. Juni 2024, 15:55 Uhr
Um Anzeichen von Kindesmissbrauch besser bewerten zu können, sollen sich Ärzte in Sachsen-Anhalt künftig über minderjährige Patienten austauschen dürfen. Eine entsprechende Gesetzesänderung will die Landesregierung auf den Weg bringen.
Um Kindesmisshandlungen im familiären Umfeld besser und frühzeitiger zu erkennen, will Sachsen-Anhalts Landesregierung die Schweigepflicht von Ärztinnen und Ärzten lockern. Das Kabinett habe sich am Dienstag für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen, so Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Dienstag in Magdeburg.
Häufig Arztwechsel bei Kindesmissbrauch
Wenn Ärzte im Behandlungs-Zimmer bei Kindern Anzeichen für physische, sexualisierte oder psychische Misshandlung zum Beispiel auffällige Verletzungen oder blaue Flecke entdecken, sollen sie künftig Daten mit Kolleginnen und Kollegen austauschen dürfen. So könnten sie ihren Verdacht mit möglichen früheren Befunden abgleichen. Ein solcher "interkollegialer Ärzteaustausch" sei insbesondere notwendig, da Eltern, die ihre Kinder misshandeln, häufiger den Arzt wechseln würden, erklärte Grimm-Benne.
Frühzeitig und treffsicher Verdachtsfälle feststellen
Mit der Gesetzesnovelle "können Ärztinnen und Ärzte durch den rechtzeitigen Dialog mit ihren Kolleginnen und Kollegen helfen, eine Kindesmisshandlung treffsicher und frühzeitig festzustellen", so die Ministerin. Der Austausch mache es in der Folge auch den Jugendämtern leichter, Verdachtsfälle zu bewerten. Mediziner seien aber bereits jetzt verpflichtet, Anzeichen auf Gewalt gegen Kinder den Behörden zu melden.
MDR (Daniel Salpius)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 03. Juni 2024 | 17:00 Uhr
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