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Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat am Dienstag in einer Sondersitzung beraten, welche Folgen das Urteil aus Karlsruhe für die Finanzen des Landes hat. (Archivbild) Bildrechte: imago images/Christian Schroedter

Nach Urteil aus Karlsruhe Sachsen-Anhalt: Corona-Sondervermögen bleibt bestehen

30. November 2023, 12:20 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Pläne für den Haushalt der Bundesregierung gestoppt. Über mögliche Folgen hat Sachsen-Anhalts Landesregierung am Dienstag beraten. Das Ergebnis: Das Corona-Sondervermögen bleibt nach Angaben von Ministerpräsident Haseloff bestehen. Das Geld soll genutzt werden, um Folgen der Pandemie abzufedern.

Sachsen-Anhalt will weiter an der Finanzierung zahlreicher Maßnahmen aus dem Corona-Sondervermögen festhalten. Das bestätigte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) nach einer Sondersitzung der schwarz-rot-gelben Koalition in Magdeburg am Dienstag.

Das Urteil zu den Corona-Mitteln des Bundes sei gefällt worden, weil es dort eine rückwirkende Verwendung nicht benötigter Corona-Mittel in einem anderen Fonds gegeben habe, so Haseloff. Das sei im Corona-Sondervermögen Sachsen-Anhalts nicht der Fall. "Bei uns bleibt alles dem Covid-Thema zugeordnet", erklärte der Ministerpräsident.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte November entschieden, dass die Bundesregierung Gelder, die für die Bewältigung der Corona-Pandemie gedacht waren, nicht stattdessen für den Klimaschutz verwenden darf. Daraufhin hatte es auch in Sachsen-Anhalt Diskussionen über die Rechtmäßigkeit des Corona-Sondervermögens des Landes gegeben.

Kredite sollen jährlich aufgenommen werden

Trotz des Festhaltens am Sondervermögen will Sachsen-Anhalt als Konsequenz aus dem Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Aufnahme der Kredite anpassen. Die Gesamtsumme des Corona-Sondervermögens soll in mehrere kleine Auszahlungspakete aufgeteilt werden, die jährlich neu begründet werden sollen. So soll die Notlage durch die Corona-Pandemie jährlich neu festgestellt werden. Zuvor war diese nur einmal für den gesamten Zeitraum des Corona-Sondervermögens festgelegt worden.

"Für uns ändert sich dem Grunde nach nichts", sagte Haseloff. Es werde nun lediglich jährlich auf die Maßnahmen geschaut und geprüft, welche Ausgaben noch notwendig seien. Haseloff betonte, die Rechtsgrundlagen blieben die gleichen.

In Bezug auf die Bundespolitik betonte Haseloff zudem: "Aus einer Haushaltskrise darf keine Staatskrise werden." Diese Demokratie dürfe nicht gefährdet werden. Jetzt komme es darauf an, dass eine große Mehrheit zu Europa, Deutschland und Sachsen-Anhalt stehe. Infrastrukturministerin Lydia Hüskens (FDP) erklärte: "Kompromisse zu finden ist nichts Unanständiges, sondern etwas, das unser Land voranbringt."

Nachtragshaushalt und Sondervermögen in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalts Landtag hatte im Dezember 2021 einen Nachtragshaushalt inklusive des Sondervermögens beschlossen. Damit sollen über mehrere Jahre die Folgen der Pandemie abgefedert werden. Das Paket in Höhe von 1,997 Milliarden Euro umfasst rund 60 Maßnahmen aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Darunter sind zum Beispiel Investitionen in Kliniken und die Digitalisierung.

"Notlage" soll festgestellt werden

Finanzminister Michael Richter (CDU) erklärte, die Landesregierung werde in der kommenden Woche den Haushalt beschließen und damit auch 150 Millionen Euro für Maßnahmen, die bereits umgesetzt worden seien. Zudem solle für 2023 und 2024 eine sogenannte "Notlage" festgestellt werden. Durch Feststellung einer Notlage können im Anschluss entsprechende Kredite aufgenommen werden. Für das kommende Jahr sollen dann zwischen 500 Millionen und 600 Millionen Euro an Krediten aufgenommen werden, um weitere Projekte umzusetzen.

Urteil aus Karlsruhe

Mit der Entscheidung reagiert die Landesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 15. November die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Das Geld war als Corona-Kredit bewilligt worden, sollte aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun steht es nicht mehr zur Verfügung.

Zugleich entschieden die Richter auch, der Staat dürfe sich Notlagen-Kredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen. Stattdessen müsse eine Notlage jedes Jahr neu erklärt werden.

Linke: Schuldenbremse ist überholtes Konzept

Die oppositionelle Linke forderte die Regierung auf, für Klarheit zu sorgen. Sie müsse umfangreich darstellen, wie der Landeshaushalt in Zukunft gestaltet werden solle, sagte die haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion, Kristin Heiß. Die Schuldenbremse sei ein überholtes Konzept und gehöre abgeschafft. Sie warnte vor der Gefahr, dass das Corona-Sondervermögen aufgelöst werde, weil es genauso gegen das Prinzip der Jährlichkeit verstoße wie auch die Corona-Gelder auf Bundesebene.

AfD erwägt Klage

Die AfD-Fraktion kritisiert das Vorgehen der Landesregierung. Der finanzpolitische Sprecher Jan Moldenhauer (AfD) sagte im Interview mit MDR SACHSEN-ANHALT am Mittag, eine Notlage mit Bezug zur Corona-Pandemie sei gegenwärtig nicht mehr vorhanden. Dementsprechend gebe es auch keine Grundlage, eine solche zu erklären. Die AfD werde abwarten, was nun mit welcher Begründung beschlossen werde, und sich dann beraten, ob sie gegebenenfalls dagegen klage.

Grüne: Notlage darf kein Dauerzustand sein

Kritik kam von der Grünen Landtagsfraktion. "Die Krücke der Notlagen darf kein Dauerzustand werden", kritisierte der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Olaf Meister. Er bezeichnete das zwei Milliarden schwere Corona-Sondervermögen als verfassungswidrig.

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dpa, MDR (Marvin Kalies, Mario Köhne, Moritz Arand, Leonard Schubert) | Erstmals veröffentlicht am 28.11.2023

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 28. November 2023 | 19:00 Uhr

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