Schwestern und Pfleger auf einer Stationen in der Pflege arbeiten am Schreibtisch
18,6 Millionen Euro des Sondervermögens sollten in die Ausbildungsvergütung von Pflegehelferinnen und -helfern gehen. Die Finanzierung durch das Sondervermögen wird es nun aber nicht geben. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Westend61

Drei Projekte gestrichen Corona Sondervermögen: Sachsen-Anhalt lässt 22 Millionen Euro ungenutzt

17. Januar 2023, 19:37 Uhr

Sachsen-Anhalt will die Folgen der Corona-Pandemie mit fast zwei Milliarden Euro abfedern. Dazu waren 63 Maßnahmen geplant. Drei der Maßnahmen wurden nun gestrichen. Betroffen sind ein Programm zu Ausbildungsvergütung von Pflegehelfern sowie zwei Maßnahmen zur Digitalisierung. Die dafür eingeplanten 22 Millionen Euro will das Land stattdessen zur Tilgung von Schulden nutzen.

Sachsen-Anhalt setzt drei Maßnahmen, die es mit Hilfe des fast zwei Milliarden schweren Corona-Sondervermögens durchführen wollte, nicht wie geplant um. Es geht dabei um eine Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer und zwei Digitalisierungsprogramme. Für die drei Projekte waren 22 Millionen Euro vorgesehen. Das Geld will das Land nun zur Schuldentilgung nutzen, teilte das Finanzministerium mit.

Insgesamt sollten mit dem Sondervermögen 63 Projekte durchgeführt werden. Um die Projekte durch das Sondervermögen zu finanzieren, musste 2022 mit deren Umsetzung begonnen werden. Bei den drei gestrichenen Projekten war dies nicht gelungen.

Das Corona-Sondervermögen Das Corona-Sondervermögen ist ein Paket in Höhe von 1,997 Milliarden Euro, das die Landesregierung von Sachsen-Anhalt beschlossen hat, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Mit dem Geld sollten 63 Einzelmaßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur umgesetzt werden. Um das Corona-Sondervermögen finanzieren zu können, hat das Land die Aufnahmen von mehr als 2,7 Milliarden Euro Krediten beschlossen.

Sachsen-Anhalt könnte Ausbildungsvergütung in der Pflege ab 2024 übernehmen

Ein Großteil des Geldes, das nun nicht genutzt wird, war für eine Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer gedacht. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) wollte diese mit 18,6 Milionen Euro finanzieren. Die Finanzierung war für einen Zeitraum von drei Jahren angesetzt. Damit wollte das Land die Zeit überbrücken, bis die rechtlichen Voraussetzungen für die Zahlung einer Vergütung auf Bundesebene vorliegen.

Sozialministerin Petra Grimm Benne (SPD,Sachsen Anhalt) - Landtagssitzung im Landtag von Sachsen Anhalt
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) wollte mit dem Sondervermögen eine Ausbildungsvergütung für Pflegehelfer finanzieren (Symbolbild). Bildrechte: imago/Christian Schroedter

Noch im November hatte es geheißen, das Geld für die Ausbildungsvergütung sei bisher nicht ausgezahlt worden, weil das entsprechende Gesetz dafür gefehlt habe. Die Landesregierung hatte sich noch 2022 auf einen Gesetzentwurf einigen wollen.

Das Land will nun versuchen, die Ausbildungsvergütung ab 2024 aus dem Landeshaushalt zu bezahlen. Laut einer Ministeriumssprecherin ist bisher nicht rechtssicher geklärt, ob der Bund die Vergütungskosten mittelfristig übernehme.

Zwei Programme für Digitalisierung fallen aus

Für die beiden anderen entfallenen Projekte waren rund 3,5 Millionen Euro vorgesehen. Zum einen sollten rund 1,5 Millionen Euro in ein Digitalisierungsprogramm fließen. Dieses Projekt ist laut Wirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) nicht umgesetzt worden, weil es wegen zwischenzeitlich weiterentwickelter Förderinstrumente keinen Bedarf mehr für das Projekt gebe.

Bei einem zweiten Programm sollte durch Digitalisierungsprogramme für zwei Millionen Euro die Resilienz von Unternemen gestärkt werden. Dieses Projekt sei eingestellt worden, weil der ursprünglich federführende Projektpartner weggefallen sei, so Schulze weiter.

Finanzminister kritisiert Verzögerung

Michael Richter (CDU), der Finanzminister von Sachsen-Anhalt, hatte im Oktober 2022 Verzögerungen in der Umsetzung von Maßnahmen des Corona-Sondervermögens kritisiert. Aus seiner Sicht hingen diese zum Teil auch damit zusammen, dass die Ministerien zu lange für die Umsetzung von Richtlinien gebraucht hätten.

Auch die Linke hatten erhebliche Kritik an der Umsetzung des Sondervermögens geübt und der Regierung "Scheintaten" vorgeworfen.

Corona Sondervermögen für umfassende Maßnahmen

Im Sondervermögen waren insgesamt 256 Millionen Euro für Wirtschaft und Gesellschaft vorgesehen, 975 Millionen Euro für das Gesundheitswesen und 719 Millionen Euro für Digitalisierung.

Im Jahr 2022 wurden 481 Millionen Euro des Sondervermögens abgerufen. Das übrige Geld kann für schon laufende Projekte noch bis 2027 eingesetzt werden.

dpa, MDR (Leonard Schubert)

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