Einfamilienhäuser und Reihenhäuser stehen an einem Feldrand 1 min
Sachsen-Anhalt will Wohneigentürmern mit einer Grundsteuerreform entgegenkommen. Mehr dazu im Audio. Bildrechte: IMAGO / Panama Pictures
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Um Wohneigentümer zu entlasten, plant die Landesregierung von Sachsen-Anhalt, die Erhebung der Grundsteuer anzupassen.

MDR SACHSEN-ANHALT Fr 27.09.2024 06:00Uhr 00:34 min

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Gesetzesänderung geplant Landesregierung will Wohneigentümer bei der Grundsteuer ab 2025 entlasten

27. September 2024, 07:22 Uhr

Ab Januar greift eine Grundsteuerreform der Bundesregierung. Viele Wohneigentümer in Sachsen-Anhalt müssen dadurch wohl deutlich mehr Steuern zahlen als bisher. Das Land will den Wohneigentümern entgegenkommen und plant eine eigene Anpassung der Grundsteuer. Umsetzen zu sollen das die Kommunen. Viel zu kompliziert, moniert nicht nur der Städte- und Gemeindebund.

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt plant eine Novelle des Landesgesetzes für die Erhebung der Grundsteuer. Damit sollen negative Folgen der von der Bundesregierung ab 2025 geplanten Grundsteuerreform ausgeglichen werden.

Finanzausschuss im Landtag berät über Grundsteuer-Anpassung

Im Finanzausschuss des Landtages wurde am Donnerstag ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU, SPD und FDP diskutiert. Er soll Wohneigentümer bei der Grundsteuer künftig entlasten und den Kommunen mehr Selbstbestimmung bei der Gestaltung der Grundsteuer einräumen.

Der Entwurf sieht vor, die sogenannten Hebesätze für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe, Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke unterschiedlich festzusetzen. Die Hebesätze sollen von den Kommunen durch das geplante Gesetz selbst festgelegt werden und sind ausschlaggebend für die jährliche Grundsteuer von Grundstückeigentümern.

So wird die Grundsteuer berechnet

Die Grundsteuer berechnet sich nach Angaben des Landesfinanzministeriums wie folgt:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Der Grundsteuerwert wird durch das Finanzamt festgelegt und unterscheidet sich von Grundstück zu Grundstück.

Die Steuermesszahl ist ein gesetzlich festgelegter Wert, der nach der Grundsteuerreform 2025 auch darauf basieren soll, ob Grundstücke bewohnt sind oder gewerblich genutzt werden.

Den Hebesatz bestimmen die Kommunen. Laut dem Entwurf der Landesregierung können sie dabei unterschiedliche Hebesätze festlegen, je nachdem, wie ein Grundstück genutzt wird.

Landesregierung erwartet Mehrbelastungen für Wohngrundstücke  

Die von der Bundesregierung ab 2025 geplante bundesweite Grundsteuer-Reform führt nach Auffassung der Regierungsfraktionen zu "möglichen Mehrbelastungen für Wohngrundstücke": Besitzer von Gewerbegrundstücken müssten danach künftig weniger Steuern zahlen, Eigentümer von Wohnhäusern mehr.

Mit dem eigenen Landesgesetz, so CDU-Finanzpolitiker Stefan Ruland, bekämen die Kommunen die Möglichkeit, durch unterschiedliche Hebesätze der Belastung von Wohneigentümern entgegenzutreten. Die neue Berechnung sei für Kommunen machbar und zeitlich bis Januar 2025 die einzige realistische Lösung, sagte er MDR SACHSEN-ANHALT. Auch der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, Rüdiger Erben, sieht die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung positiv.

Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt befürchtet hohen Verwaltungsaufwand

Der Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt (DStGB), Bernward Küper, fordert, dass durch die Neuregelung keine Kommune Verluste bei den Steuereinnahmen machen dürfe. Die Kommunen in Sachsen-Anhalt nehmen mit der Grundsteuer laut dem DStGB 270 Millionen Euro jährlich ein. Um den Fehler der Verschiebung der Kosten zugunsten von Gewerbegrundstücken und damit zu Lasten von Wohneigentümern durch die Bundesebene auszubügeln, sei der jetzige Gesetzesentwurf aber nicht geeignet.

Küper sagte MDR SACHSEN-ANHALT, er fürchte vor allem den hohen Verwaltungsaufwand und die technischen Herausforderungen für die Kommunen, um die Hebesätze selbst festzulegen. Dieser Einschätzung schließt sich auch der Landkreistag im Finanzausschuss an.

Verbände: "Angleichung der Steuermesszahl wäre besser"

Nach Auffassung des Bundes Deutscher Steuerzahler Sachsen-Anhalt ist die Einführung der gesplitteten Hebesätze "nur ein kurzfristiger Rettungsversuch einer im Grunde verkorksten Reform". 

Beide Spitzenverbände sehen die landesweite Angleichung der Steuermesszahl als geeigneter an, um die Ungleichverteilung der Kosten auf Wohneigentümer zu verhindern. Die sogenannte Steuermesszahl ist der Faktor, mit dem der jeweilige Grundstückswert berechnet wird und damit später als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer mit dem Hebesatz dient. Sachsen, Berlin und das Saarland etwa sind diesen Weg gegangen und haben nun eine landesweit einheitliche Steuermesszahl jeweils für Wohneigentum und Gewerbe.

"Problem liegt dann bei Kommunen"

So sieht es auch der finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Andreas Henke. Der Gesetzentwurf biete keine Lösung für das Problem und sei kurzfristig schwer zu realisieren, sagte er MDR SACHSEN-ANHALT. "Den Kommunen jetzt kurz vor Toresschluss zu sagen, führt mal schnell unterschiedliche Hebesätze für Gewerbe und Wohneigentumsgrundstücke ein, heißt, das Problem jetzt auf die Gemeinden abzuwälzen." Henke fordert eine Evaluierung des Landesgesetzes nach einem Jahr.

Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses für das Gesetz wird nun dem Innenausschuss übergeben und soll im Oktober in den Landtag eingebracht werden.

MDR (Katharina Gebauer, Oliver Leise)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 27. September 2024 | 06:00 Uhr

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