Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt CDU will mehr Befugnisse für Rechnungsprüfer
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14. Februar 2023, 05:00 Uhr
Die CDU Landesfraktion in Sachsen-Anhalt spricht sich für ein erweitertes Prüfrecht des Landesrechnungshof aus, etwa bei Sozialverbänden. Der Koalitionspartner SPD sieht das kritisch. Das falle nicht in die Kompetenz des Parlaments, sagen die Sozaldemokraten mit Verweis auf Landtagsjuristen. In der CDU erwartet man daher "haarige Diskussionen".
- CDU spricht sich dafür aus, dass der Rechnungshof mehr Kompetenz zu geben.
- SPD erklärt, dass diese Entscheidung nicht Aufgabe der Landesgesetzgebung sei.
- Wohlfahrsverbände erklärten, keiner werde so intensiv geprüft wie sie.
Blinde Flecken kann Kay Barthel gar nicht leiden. Der Präsident des Landesrechnungshofes ist der oberste Rechnungsprüfer im Land.
Seine Aufgabe erklärt er so: "Wir haben ja den Auftrag, durch die Landesverfassung, prüfungsfreie Räume zu vermeiden. Überall da, wo Geld vom Steuerzahler unterwegs ist, soll der Rechnungshof dafür sorgen, dass das nicht verschwendet wird und dort wirtschaftlich gehandelt wird. Und insofern gibt es die Diskussion aus unserer Sicht zu recht."
CDU spricht sich für stärkere Kontrollen aus
Kommunen, die eventuell nicht ordnungsgemäß mit ihren Geldern umgehen. Landtagsfraktionen, die möglicherweise bezahlen, was die Partei aus Mitgliedsbeiträgen oder Spenden zahlen müsste. Sozialverbände, die sich vielleicht nicht an die Regeln halten: All das ist Anlass für Unmut und ruft nach mehr Kontrolle.
Gerade in der CDU-Fraktion spricht man sich für weitergehende Prüfungen aus. Zum Beispiel bei den Sozialverbänden. Der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Stefan Ruland, sagt: "Das liegt uns am Herzen. Ich weiß, dass das sicher sehr haarige Diskussionen werden, mit einem Koalitionspartner. Aber der Herausforderung müssen wir uns stellen."
Juristen sehen keine Kompetenz bei Landesgesetzgeber
Beim sozialdemokratischen Koalitionspartner sieht man die Erweiterung der Prüfrechte kritisch. Gerade mit Blick auf die Sozialverbände, sagt Rüdiger Erben.
Der parlamentarische Geschäftsführer und Mitglied im Finanzausschuss des Landtages sagt: "Die Prüfrechte auf jede Tätigkeit der Wohlfahrtsverbände zu erweitern, da sagen die Landtagsjuristen, da haben wir keine Gesetzgebungskompetenz als Landesgesetzgeber. Das könnte man nur im Bundesrecht so regeln."
Wohlfahrtsverbände: genug Transparenz
Neu sei die ganze Diskussion nicht, erklärt auch Antje Ludwig. Sie ist die Landesgeschäftsführerin des Paritätischen in Sachsen-Anhalt. Außerdem steht sie der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Sachsen-Anhalt vor: "Keiner wird so intensiv geprüft, wie wir als Wohlfahrtsverbände. Wir werden durch Wirtschaftsprüfer und durch ehrenamtliche Rechnungsprüfer geprüft, durch Zuwendungsgeber, durch Kassen, durch Behörden."
Das umfangreiche Prüfungsrecht, was bei ihnen wahrgenommen werde, stehe dafür, dass man wirklich transparent sei in der Mittelverwendung, erklärt Antje Ludwig.
FDP zeigt sich offen für mehr Prüfrechte
Die dritte im Bunde der regierungstragenden Fraktionen ist die FDP. Hier ist man offen für mehr Prüfrechte, will Streit in der Koalition aber dringlichst vermeiden.
Guido Kosmehl, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, erklärt: "Also ich glaube, wir werden in naher Zukunft in der Koalition reden, um zu schauen, wer gerne welche Erweiterung haben will. Ist das im Sinne auch des Rechnungshofes, der uns ja auch häufig Hinweise gibt, dass er sich das vorstellen könnte."
Und dann könne es vielleicht auch gelingen, dass man in dieser Legislaturperiode mal eine abschließende Regelung treffe und man das nicht immer im Streit auf die nächste Wahlperiode verschiebe, sagt Kosmehl.
Zusätzlicher Personalbedarf in Klärung
Grund zur Diskussion ist natürlich auch die Frage, ob zusätzliche Prüfrechte auch mehr Personal bedeuten. Denn das ist knapp und kostet.
Mit Blick auf die Prüfung von Sozialverbänden muss das kein Hemmschuh sein, sagt Kay Barthel: "Dann müsste ich eher schauen, ob man den ein oder anderen Experten noch rekrutiert, weil das ein relativ spezielles Thema ist. Das würden wir aber mittelfristig lösen können."
Ob CDU, SPD und FDP ihre Unstimmigkeit lösen können, muss sich zeigen. Das Thema ist in der Vergangenheit schon von der Tagesordnung in Landtagsausschüssen genommen worden, weil es keine gemeinsame Position in der Koalition gab.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 14. Februar 2023 | 06:00 Uhr