Naturschutzgebiet Gips im Südharz: Gericht stoppt Bohrungen
Hauptinhalt
17. Februar 2025, 17:53 Uhr
Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat weitere Probebohrungen nach Gips im Südharz untersagt. Zuvor hatten Umweltschützer Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes in Halle eingelegt. Dieses hatte die Bohrungen im Landschaftsschutzgebiet zwar verboten, im Naturschutzgebiet aber erlaubt. Für das Unternehmen, das die Bohrungen durchführt, und den Landkreis Mansfeld-Südharz, der diese genehmigt hatte, stehen die Pläne damit wieder am Anfang.
- Im Südharz dürfen keine weiteren Probebohrungen nach Gips stattfinden.
- Das hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschieden.
- Die Pläne des Landkreises stehen jetzt wieder am Anfang.
In der Karstlandschaft im Südharz darf nicht weiter nach Gips gebohrt werden. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat die Probebohrungen untersagt. Der Beschluss vom Freitag sei unanfechtbar, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts am Montag. In der Woche zuvor hatte das Gericht die Bohrungen bereits vorerst gestoppt, nachdem Umweltschützer Beschwerde dagegen eingelegt hatten.
Gericht: Abbau von Gips im Südharz würde Gebiet mindestens teilweise zerstören
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass unter dem Bohrgebiet unbekannte Höhlen mit Fledermäusen existieren, begründet das Gericht nun seinen Beschluss. Außerdem fehle eine Datenbasis für die Annahme, dass der Eingriff in die Natur unerheblich sei. Das Gericht betonte, die Bohrungen stünden nicht für sich, sondern hätten einen größeren Gipsabbau zum Ziel, der mindestens zur teilweisen Zerstörung des Gebiets führen würde.
Gegen die Pläne des Landkreises hatte der BUND zunächst beim Verwaltungsgericht Halle Beschwerde eingelegt. Dieses hatte daraufhin Probebohrungen im Landschaftsschutzgebiet "Harz und südliches Harvorland" untersagt, im Naturschutzgebiet "Gipskarstlandschaft Questenberg" aber ermöglicht. Gegen diesen Beschluss hatte der BUND schließlich beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.
Mehr zur Beschwerde des BUND gegen die Bohrungen nach Gips im Südharz
Anfang Februar hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde gegen die Bohrungen eingereicht. In dem 50-seitigen Papier zweifelte der BUND das öffentliche Interesse der Bohrungen an.
Zuvor hatte der BUND im Streit um die Gipsbohrungen einen Teilerfolg vor dem Verwaltungsgericht Halle errungen. Dieses hatte geurteilt, dass im Landschaftsschutzgebiet "Harz und südliches Harvorland" keine Probebohrungen durchgeführt werden dürfen. Sonst würde dort gegen die Schutzgebietsverordnung verstoßen. Möglich sollten die Probebohrungen hingegen im Naturschutzgebiet "Gipskarstlandschaft Questenberg" sein.
Das Verwaltungsgericht war zu dem Schluss gekommen, die Erkundung von Gipsvorkommen sei vor dem Hintergrund des geplanten Kohle-Ausstiegs von öffentlichem Interesse. Zudem sah das Gericht die "Gipskarstlandschaft Questenberg" als Naturschutzgebiet durch die Bohrungen nicht beeinträchtigt. Dagegen ging der BUND mit seiner Beschwerde vor dem OVG vor.
Langer Streit um Gipsabbau
Schon Mitte Dezember hatte der BUND einen Eilantrag eingereicht, nachdem der Landkreis Mansfeld-Südharz mit den Probebohrungen in der Karstlandschaft begonnen hatte. Mit dem Gipsabbau wollte der Landkreis den Bedarf an Gips decken, der aufgrund des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung und des Wegfalls von Gips als Abfallprodukt aus Rauchgasentschwefelungsanlagen stark steigen werde.
Die Naturschützer befürchteten massive Eingriffe in die Naturschutzgebiete. Da auf jeden Fall Gips gefunden würde, stelle der Landkreis die Rohstoffgewinnung vor die Naturschutzbelange. Die Karstlandschaft ist in mehrere Schutzgebiete aufgeteilt.
Landkreis Mansfeld-Südharz: Pläne für Bohrungen wieder am Anfang
Für den Landkreis bedeutet der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes: Alles wieder auf Anfang. In einer Stellungnahme schreibt der Landkreis Mansfeld-Südharz, dass durch den Beschluss alle Bodeneingriffe mit einer sehr hohen Bürokratiebelastung einhergingen. Die Firma, die die Gipsbohrungen durchführt, müsse nun einen neuen Antrag stellen. Auch müsse das Land für Gipsbohrungen entsprechende Flächen erstmal im Landesentwicklungsplan ausweisen.
Wie lange das alles dauert, konnte eine Sprecherin auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT nicht einschätzen. Aus dem 18-seitigen Beschluss gehe allerdings hervor, dass grundsätzlich kleinteilig, nachhaltig und ohne Naturzerstörung Probebohrungen möglich sein könnten.
dpa, MDR (Conny Müller, Tatiana Gropius, Luise Kotulla, Maren Wilczek, Marc Weyrich) | Erstmals veröffentlicht am 24.01.2025
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 17. Februar 2025 | 17:03 Uhr
Not Found
The requested URL /api/v1/talk/includes/html/3939d3ee-43b0-4aa1-9048-0b567dfa5365 was not found on this server.