Blick auf das Dorf Questenberg in der markanten Karstlandschaft des Naturparks Harz. 1 min
Vorerst dürfen in der Karstlandschaft im Südharz keine Probebohrungen nach Gips stattfinden. Mehr dazu im Audio. Bildrechte: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
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Im Südharz dürfen vorerst keine Probebohrungen nach Gips stattfinden – bis das Oberverwaltungsgericht Magdeburg über eine Beschwerde von Umweltschützern entschieden hat.

MDR SACHSEN-ANHALT Fr 07.02.2025 22:00Uhr 00:38 min

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Naturschutzgebiet Gips im Südharz: Gericht stoppt Bohrungen – vorerst

08. Februar 2025, 10:02 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat die Bohrungen nach Gips im Südharz vorerst gestoppt. Das Gericht untersagt die Probebohrungen, bis es über eine Beschwerde entschieden hat, die Umweltschützer eingereicht haben. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Halle zwar Probebohrungen im Landschaftsschutzgebiet verboten, im Naturschutzgebiet aber erlaubt.

In der Karstlandschaft im Südharz darf vorerst nicht nach Gips gebohrt werden. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat die Probebohrungen untersagt, bis es in der Sache entschieden hat. Wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte, könnte die Entscheidung bis Ende Februar fallen. Bis dahin müsse der Landkreis sicherstellen, dass nicht gebohrt wird.

Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz - Blick auf Questenberg. 1 min
Trotz ihres Teilerfolgs gehen die Umweltschützer vom BUND weiter gegen die Gips-Bohrungen im Südharz vor. Mehr dazu im Audio. (Archivbild) Bildrechte: imago/Köhn
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Bohrungen nach Gips im Südharz: BUND reicht Beschwerde ein

Der Streit um die Gipsbohrungen geht damit in die nächste Runde: Am Donnerstag hatte das Gericht bestätigt, dass eine Beschwerde des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) eingegangen sei.

In dem 50-seitigen Beschwerdepapier fordert der BUND nach eigenen Angaben unter anderem ein sofortiges Verbot aller Probebohrungen, zumindest so lange, bis eine endgültige Entscheidung im Streit um die Bohrungen getroffen ist. Außerdem zweifelt der BUND das öffentliche Interesse der Bohrungen an.

Zuvor hatte der BUND einen Teilerfolg vor dem Verwaltungsgericht Halle errungen. Dieses hatte geurteilt, dass im Landschaftsschutzgebiet "Harz und südliches Harvorland" keine Probebohrungen durchgeführt werden dürfen. Sonst würde hier gegen die Schutzgebietsverordnung verstoßen. Möglich sind Probebohrungen hingegen im Naturschutzgebiet "Gipskarstlandschaft Questenberg". Dagegen geht der BUND nun vor.

Gericht: Bohrungen beeinträchtigen Naturschutzgebiet im Südharz nicht

Das Gericht in Halle war zu dem Schluss gekommen, die Erkundung von Gipsvorkommen sei vor dem Hintergrund des geplanten Kohle-Ausstiegs von öffentlichem Interesse. Zudem sieht das Gericht die "Gipskarstlandschaft Questenberg" als Naturschutzgebiet durch die Bohrungen nicht beeinträchtigt.

Ein Bergfest auf dem Questenberg vor mehr als 100 Jahren
Fest auf dem Questenberg am 1. Januar 1910. 115 Jahre später soll es im Naturschutzgebiet Bohrungen geben. Bildrechte: imago/United Archives

Schon Mitte Dezember hatte der BUND einen Eilantrag eingereicht, nachdem der Landkreis Mansfeld-Südharz mit den Probebohrungen in der Karstlandschaft begonnen hatte. Die Naturschützer befürchteten massive Eingriffe in die Naturschutzgebiete. Da auf jeden Fall Gips gefunden würde, stelle der Landkreis die Rohstoffgewinnung vor die Naturschutzbelange. Die Karstlandschaft ist in mehrere Schutzgebiete aufgeteilt.

Mehr zum geplanten Gips-Abbau im Südharz

dpa, MDR (Conny Müller, Tatiana Gropius, Luise Kotulla, Maren Wilczek) | Erstmals veröffentlicht am 24.01.2025

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 07. Februar 2025 | 22:00 Uhr

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