Naturschutzgebiet Gips im Südharz: Gericht stoppt Bohrungen – vorerst
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08. Februar 2025, 10:02 Uhr
Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat die Bohrungen nach Gips im Südharz vorerst gestoppt. Das Gericht untersagt die Probebohrungen, bis es über eine Beschwerde entschieden hat, die Umweltschützer eingereicht haben. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Halle zwar Probebohrungen im Landschaftsschutzgebiet verboten, im Naturschutzgebiet aber erlaubt.
- Bis über den Abbau von Gips im Südharz gerichtlich entschieden ist, dürfen dort keine Probebohrungen stattfinden.
- Das hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg nach einer Beschwerde des BUND entschieden.
- Die Umweltschützer wollen die Gipsbohrungen im Naturschutzgebiet im Südharz verhindern.
In der Karstlandschaft im Südharz darf vorerst nicht nach Gips gebohrt werden. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat die Probebohrungen untersagt, bis es in der Sache entschieden hat. Wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte, könnte die Entscheidung bis Ende Februar fallen. Bis dahin müsse der Landkreis sicherstellen, dass nicht gebohrt wird.
Bohrungen nach Gips im Südharz: BUND reicht Beschwerde ein
Der Streit um die Gipsbohrungen geht damit in die nächste Runde: Am Donnerstag hatte das Gericht bestätigt, dass eine Beschwerde des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) eingegangen sei.
In dem 50-seitigen Beschwerdepapier fordert der BUND nach eigenen Angaben unter anderem ein sofortiges Verbot aller Probebohrungen, zumindest so lange, bis eine endgültige Entscheidung im Streit um die Bohrungen getroffen ist. Außerdem zweifelt der BUND das öffentliche Interesse der Bohrungen an.
Zuvor hatte der BUND einen Teilerfolg vor dem Verwaltungsgericht Halle errungen. Dieses hatte geurteilt, dass im Landschaftsschutzgebiet "Harz und südliches Harvorland" keine Probebohrungen durchgeführt werden dürfen. Sonst würde hier gegen die Schutzgebietsverordnung verstoßen. Möglich sind Probebohrungen hingegen im Naturschutzgebiet "Gipskarstlandschaft Questenberg". Dagegen geht der BUND nun vor.
Gericht: Bohrungen beeinträchtigen Naturschutzgebiet im Südharz nicht
Das Gericht in Halle war zu dem Schluss gekommen, die Erkundung von Gipsvorkommen sei vor dem Hintergrund des geplanten Kohle-Ausstiegs von öffentlichem Interesse. Zudem sieht das Gericht die "Gipskarstlandschaft Questenberg" als Naturschutzgebiet durch die Bohrungen nicht beeinträchtigt.
Schon Mitte Dezember hatte der BUND einen Eilantrag eingereicht, nachdem der Landkreis Mansfeld-Südharz mit den Probebohrungen in der Karstlandschaft begonnen hatte. Die Naturschützer befürchteten massive Eingriffe in die Naturschutzgebiete. Da auf jeden Fall Gips gefunden würde, stelle der Landkreis die Rohstoffgewinnung vor die Naturschutzbelange. Die Karstlandschaft ist in mehrere Schutzgebiete aufgeteilt.
dpa, MDR (Conny Müller, Tatiana Gropius, Luise Kotulla, Maren Wilczek) | Erstmals veröffentlicht am 24.01.2025
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 07. Februar 2025 | 22:00 Uhr
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