Eine Person hat sich die Regenbogenflagge umgeworfen und läuft über einen belebten Platz. Darüber steht der Schriftzug: "Gesagt, getan? Die Bilanz der Großen Koalition."
In unserer Reihe "Gesagt, getan?" fragen wir nach dem Erfolg der Politik von Union und SPD in zurückliegenden Legislaturperiode. Diesmal: Gleichberechtigung für queere Menschen? Bildrechte: MDR/imago images/Seeliger

Koalitionsvertrag im Check | Teil 9 Queere Politik: Wenig vorgenommen, noch weniger umgesetzt

01. September 2021, 16:53 Uhr

Schaut man in den Koalitionsvertrag der Großen Koalition wird deutlich: Queere Menschen standen nicht unbedingt im Fokus der Politik der vergangenen vier Jahre. Homo- und Transfeindlichkeit wollte man aber immerhin eindämmen. Und ein bisschen ist tatsächlich auch passiert. Allerdings geht das nicht unbedingt aufs Konto der Regierung.

Carolin Voigt, Reporterin, Redakteurin und Sprecherin
Bildrechte: MDR/Karsten Möbius

Worum geht es?

In Deutschland ordnen sich einer repräsentativen Befragung von 2016 zufolge 7,4 Prozent der Menschen dem LGBTTIQ*-Spektrum zu. Dazu gehören Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle, Trangender, queere Menschen und alle, die sich keiner dieser Kategorien zugehörig fühlen. Ende 2019 gab es mehr als 70.000 gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland. Die Zahlen zeigen: Es gibt in unserem Land nicht wenige Menschen, die abseits der heteronormativen Kleinfamilie leben.

Doch queere Menschen haben es in Deutschland mitunter schwer, ein angstfreies und selbstbestimmtes Leben zu führen. Wer sich als Transperson einen anderen Vornamen geben möchte oder eine Geschlechtsumwandlung vornehmen lassen will, muss sich langwierigen psychiatrischen Gutachterverfahren unterziehen. Schwule Männer dürfen nach aktuellem Stand nur Blut spenden, wenn sie mindestens ein Jahr lang keinen sexuellen Kontakt zu einem Mann gehabt haben. Das könnte sich zwar bald ändern. Es liegt allerdings keineswegs an einem Umdenken, sondern daran, dass während der Corona-Pandemie die Blutkonserven knapp geworden sind.

Queer Queer ist ein Sammelbegriff für Personen, deren geschlechtliche Identität und/oder sexuelle Orientierung nicht der zweigeschlechtlichen Norm entspricht.

"Queer fungiert in der Queer Theorie nicht als Identitätsbegriff, sondern verweist u. a. auf Praktiken und gesellschaftliche Positionen, die zweigeschlechtliche und heterosexuelle Normen in Frage stellen. Dennoch wird er in der Praxis oft als identitätsbasierte Selbstbezeichnung verwendet." (Bundeszentrale für politische Bildung, LSBTIQ-Lexikon)

Hass, Belästigung, Gewalt gegenüber Homo- und Transsexuellen

Genau wie Frauen werden LGBTTIQ* häufig Opfer von Hass und Belästigung im Netz und sind einer hohen Gewaltgefährdung ausgesetzt, wie die Szene seit Jahren beklagt. Homo- und Transfeindlichkeit wird in den Kriminalstatistiken der Länder jedoch nicht einheitlich erfasst. In Berlin, wo es schon seit den 1990er-Jahren einen speziellen Ansprechpartner für homo- und transfeindliche Gewalttaten bei der Polizei gibt, liegen viele Daten vor. Eine soziologische Untersuchung im Auftrag des Justizsenators ergab, dass Homo- und Transfeindlichkeit gesellschaftlich verankert sind und kein exklusives Phänomen des sogenannten politischen Extremismus. In fast 70 Prozent der Fälle seien die Täter Fremde und in fast allen Fällen (91 Prozent) Männer.

Ein ähnliches Bild zeichnet die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion vom Januar. Demnach "gab es im Jahr 2019 mindestens 564 politisch motivierte Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung, darunter 147 Gewalttaten" – ein Anstieg von mehr als 60 bzw. 70 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Neben Hass und Gewalt hat die queere Community aber auch mit alltäglicher Diskriminierung zu tun. Bekommt etwa ein verheiratetes lesbisches Paar ein Kind, ist die Zweitmutter nicht automatisch auch juristisch Elternteil des Kindes – sie muss das Kind adoptieren. Eine Anti-Diskriminierungs-Bestimmung für "sexuelle Identität" fehlt im Grundgesetz. Dort steht in Artikel 3 nur, dass niemand wegen seines Geschlechtes diskriminiert werden darf. Die Bestimmungen des Transsexuellengesetzes von 1981 wurden vom Bundesverfassungsgericht wiederholt als verfassungswidrig eingestuft. Betroffene und Verbände kritisieren die Bestimmungen des Gesetzes zu Namens- und Geschlechtsanpassung als bevormundend und menschenverachtend.

Anti-Diskriminierung und geschlechtsangleichende OPs

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD geht im Wesentlichen an nur zwei Stellen auf queere Menschen in Deutschland ein. Die erste Einlassung findet sich im Abschnitt "Familien und Kinder im Mittelpunkt" und lautet so:

Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verurteilen wir und wirken jeder Diskriminierung entgegen. (...). Wir werden gesetzlich klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind.

(Zeile 793-99, KoaV)

Abgesehen von den geschlechtsangleichenden Operationen an intergeschlechtlichen Kindern, die der Gesetzgeber inzwischen verboten hat, ist diese Passage des Koalitionsvertrags wenig konkret. Das kritisiert auch René Mertens vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD). Konkret habe wenig zu Queerpolitik im Koalitionsvertrag gestanden, was schon ein Eingangsfehler gewesen sei. "Es ist nicht viel passiert, vor allem nicht proaktiv vonseiten der Bundesregierung", sagt Mertens weiter. Die Gesetze, die entstanden sind, seien vor allem durch Lobbyarbeit von queeren Vereinen und der Zivilgesellschaft entstanden. Dass gewisse Themen nicht angegangen seien, habe an einer Blockadehaltung von CDU und CSU gelegen.

Entschädigungen für homosexuelle Soldaten und Soldatinnen

Positiv bewertet der LSVD zwei Regelungen, die nicht im Koalitionsvertrag vereinbart waren, aber trotzdem umgesetzt wurden: das Verbot von Konversionstherapien und die Rehabilitierung und Entschädigung homosexueller Soldaten und Soldatinnen. Bei den Konversiontherapien handelte es sich um Angebote aus einem meist christlich-fundamentalistischen Spektrum, die Schwule und Lesben in Heterosexuelle "umwandeln" wollten. Homo-, Bi- oder Transsexualität werden von diesem Organisationen als Krankheit einstuften. In der Bundeswehr wurden Homosexuelle jahrzehntelang diskriminiert und konnten etwa keine Führungsgrade erlangen.

Von einer künftigen Regierung wünscht sich der LSVD nach den Worten von Mertens vor allem einen nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit, Anpassungen beim Familien- und Abstammungsrecht und eine Reform des Transsexuellengesetzes, das die geschlechtliche Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stelle.

Reform des Transsexuellengesetzes gerade gescheitert

Eine Reform des Transsexuellengesetzes ist erst kürzlich im Bundestag gescheitert. Der Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht fiel durch. Gesetzentwürfe von Grünen und FDP fanden keine Mehrheit – auch, weil die SPD aus Gründen der Koalitionstreue trotz inhaltlicher Überschneidungen nicht dafür stimmte.

Der Sprecher für Queerpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, Sven Lehmann, bezeichnet die letzte Bundesregierung in einem schriftlichen Statement für MDR AKTUELL als "queerpolitischen Totalausfall". Was seit der Öffnung der Ehe passiert sei, "ist entweder von Gerichten erzwungen oder von Petitionen angestoßen worden". Den Schutz vor Diskriminierung möchte Lehmann gern im Grundgesetz verankert sehen. "Lesbische Mütter müssen im Abstammungsrecht gleichgestellt werden, und die Diskriminierung schwuler und bisexueller Männer sowie transgeschlechtlicher Menschen bei der Blutspende muss endlich beendet werden", fordert Lehmann. Außerdem wünscht er sich, wie auch der LSVD, "einen nationalen Aktionsplan für Vielfalt und gegen Homo- und Transfeindlichkeit". Es gebe noch viel zu tun.

Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

Die zweite Bestimmung, die auf Queerpolitik eingeht, findet sich recht weit hinten im Koalitionsvertrag unter der Überschrift "Gleichberechtigung und Vielfalt":

Die Arbeit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ist für die Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland unverzichtbar. Wir wollen die Bundesstiftung daher weiterhin über eine institutionelle Förderung in ihrer Aufgabenwahrnehmung absichern.

(Zeile 6275-6278, KoaV)

Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld gibt es seit 2011. Seit 2017 bekommt sie eine Förderung aus dem Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Im Jahr 2020 waren Mittel in Höhe von bis zu 705.000 Euro eingestellt. Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wurde also eingehalten.

Die Stiftung erinnert an den Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld und soll Bildungs- und Forschungsprojekte zu LGBTTIQ* realisieren und so deren Diskriminierung entgegen wirken. Auf Anfrage von MDR AKTUELL wollte sich der scheidende Direktor der Stiftung, Jörg Litwinschuh-Barthel, nicht zur politischen Bilanz der Großen Koalition äußern. Litwinschuh-Barthel ist der Gründungsdirektor der Stiftung. Seine Stelle wurde neu ausgeschrieben. Medienberichten zufolge geht das auf eine persönliche Intervention von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zurück. Aus dem Ministerium hieß es dazu sinngemäß, nach zwei Amtszeiten von Litwinschuh-Barthel sei es Zeit für frischen Wind. Insider gehen davon aus, dass künftig eine Frau die Stiftung leiten soll.

Fazit: Viel Luft nach oben

Was sich die GroKo in Sachen Queerpolitik ins Programm geschrieben hatte, war mehr als dünn. "Frei und sicher" können queere Menschen in Deutschland nicht wirklich leben. Homo- und Transfeindlichkeit ziehen sich durch Gesellschaft und Institutionen. Hier gibt es noch viel Arbeit für künftige Bundesregierungen.

Quelle: MDR

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