Eine Frau wirft einen Stimmzettel in eine Wahlurne.
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Bundestagswahl Was in Briefwahlstellen zum Schutz der Wahlurnen unternommen wird

10. Februar 2025, 06:32 Uhr

In Torgau wurde vergangene Woche eine Briefwahlurne aufgebrochen. Von den 19 Zetteln, die bis dahin schon drin lagen, kam aber keiner weg – damit hält sich der Schaden in Grenzen. Trotzdem stellt sich die Frage: Wie sicher sind Wahlurnen generell?

Zu Besuch bei der Briefwahlstelle im Leipziger Rathaus: In zwölf Schaltern sitzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und händigen Unterlagen aus. Wer will, kann die direkt in der Kabine gegenüber ausfüllen und am Ausgang einwerfen. Unter dem wachsamen Blick von Lina Elwing. Sie ist Auszubildende bei der Stadt und hat eben für die letzte kurze Schicht den Posten gegenüber der Wahlurne bezogen. "Wir haben uns jetzt mit den anderen Azubis abgewechselt, sodass jeder ungefähr eine halbe Stunde hier Dienst gemacht hat," erzählt Elwing. Ein paar Tage zuvor, als mehr los war, hätten sie sich alle zwei Stunden abgewechselt.

Nicht immer werden Wahlurnen bewacht

Die Bewachung sei ein wirksames Mittel, um zu verhindern, dass jemand die Urne aufbricht wie in Torgau, sagt der Chef des Wahlamts, Christian Schmitt. "Ich glaube die Nachlässigkeit war in dem Fall, dass die Urne für eine gewisse Zeit unbeaufsichtigt war und dass das überhaupt möglich war." Eine Vorschrift, dass die Urne bewacht sein muss, gibt es nicht. Die Gemeinden entscheiden, wie sie die Wahl durchführen. Aber üblicherweise gehört die Bewachung dazu.

Die Stadt Dresden schreibt auf Anfrage: "Gemäß den geltenden wahlrechtlichen Anforderungen sind Wahlurnen am Wahltag verschlossen zu halten und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Hierauf werden die Wahlvorstände ausdrücklich hingewiesen und geschult." Auch aus Magdeburg schreibt der Leiter des Wahlamts, dass zu den Öffnungszeiten immer ein Mitarbeiter neben der versiegelten Wahlurne steht. Genauso in Erfurt. In keiner der vier Städte wurden bisher Wahlurnen beschädigt oder zerstört, so die Auskunft.

Welche Vorschriften für Wahlurnen gelten

Zur Urne selbst gibt es ein paar Vorgaben. Ganz konkret in §51 der Bundeswahlordnung: "Die Wahlurne muss mit einem Deckel versehen sein. Ihre innere Höhe soll in der Regel 90 cm, der Abstand jeder Wand von der gegenüberliegenden mindestens 35 cm betragen. Im Deckel muss die Wahlurne einen Spalt haben, der nicht weiter als 2 cm sein darf. Sie muss verschließbar sein." Bunt oder bedruckt dürfte die Urne theoretisch sein. Bei Händlern von sogenannten Wahlmöbeln kann man sich zum Beispiel ein Modell mit Stadtwappen bestellen.

Für die Stadt Leipzig ist das aber nichts, sagt Wahlleiter Christian Schmitt. "Die Urne im Rathaus ist einfach grau. Das ist tatsächlich relativ praktikabel, einfach und schlicht gehalten. Wir haben unterschiedliche Wahlurnen – also, das ist zum Beispiel eine feste Wahlurne aus Hartplastik, die ist auch nicht so zu deformieren oder zu verändern, die kann man fest zuschließen." Zusätzlich ist sie mit einem Stahlkabel fest im Boden verankert. "Wir haben mit dem Kabel quasi Vorkehrung getragen, dass hier kein Spaßvogel auf die Idee kommt, sich das Ding unter den Arm zu klemmen und davonzulaufen." Damit, sagt Schmitt, sei alles doppelt wasserdicht.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 10. Februar 2025 | 06:00 Uhr

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