Bundesverfassungsgericht Partei "Die Heimat" – früher NPD – verliert staatliche Finanzierung
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23. Januar 2024, 13:36 Uhr
Ein Verbot der NPD scheiterte an deren kaum noch vorhandener Bedeutung. Nun wird die rechtsextreme Partei, die sich inzwischen "Die Heimat" nennt, von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Sechs Jahre lang hat die rechtsextreme Partei weder einen Anspruch auf staatliche Gelder noch auf steuerliche Vergünstigungen bei Spenden.
- Nach einer Grundgesetzänderung können Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden.
- Auch Steuervergünstigungen können Parteien genommen werden.
Die frühere NPD wird aus der staatlichen Parteienfinanzierung gestrichen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Richter erklärten, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands, die sich inzwischen in "Die Heimat" umbenannt hat, sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Sie überschreite dabei die Schwelle von der bloßen Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu deren Bekämpfung. "Die Heimat" werde deshalb gemäß dem § 46a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Damit verbunden entfällt auch die steuerliche Begünstigung der Partei bei Spenden, Erbschaften und anderen Zuwendungen.
Gesetzesänderung nach gescheitertem Verbotsverfahren zu NPD
Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung hatten den Ausschluss 2019 beantragt. Vorausgegangen war ein gescheitertes Verbotsverfahren gegen die NPD. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2017 ein Verbot abgelehnt. Die Karlsruher Richter attestierten der NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele und "eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus". Die Partei sei aber zu unbedeutend, um diese Ziele durchzusetzen und die Demokratie zu gefährden. Der damalige Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle regte bei der Urteilsverkündung jedoch an, der Gesetzgeber könne über einen Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung nachdenken.
Daraufhin änderte der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und großen Teilen der Linken Artikel 21 des Grundgesetzes. Demnach sind von der staatlichen Finanzierung Parteien ausgeschlossen, die "nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Darüber entscheiden muss aber jeweils im Einzelfall das Bundesverfassungsgericht.
NPD hatte bislang noch Anspruch auf Steuervergünstigung
Die NPD bzw. "Die Heimat" hat derzeit bundesweit noch 3.000 Mitglieder. Aktuell erhält sie keine öffentlichen Gelder aus der Parteienfinanzierung. Direkte Zuschüsse stehen Parteien nur zu, wenn sie bei der letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent oder in mindestens einem Bundesland bei der jeweils letzten Landtagswahl mindestens ein Prozent der Stimmen erhalten haben. Das hat die Partei nicht mehr vorzuweisen. In ihren einstigen Hochburgen Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern kam die Partei zuletzt auf 0,6 Prozent bzw. 0,8 Prozent. Allerdings standen der Partei bislang weiter Steuervergünstigungen bei Spenden, Schenkungen und Erbschaften zu.
dpa, AFP (dko)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 23. Januar 2024 | 06:14 Uhr