Eine Person wirft 2021 zwei Briefwahlunterlagen in einen Postkasten der Deutschen Post.
Damit der Wahlbrief pünktlich ankommt, sollte er spätestens drei Tage vor dem Wahltag in den Briefkasten eingeworfen werden. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul

Briefwahl Wie der Wahlbrief auf jeden Fall ankommt

15. August 2024, 05:00 Uhr

Wer seine Stimme am 1. September nicht vor Ort im Wahllokal abgeben kann oder will, hat wie immer die Möglichkeit, vorher per Briefwahl abzustimmen. Ein MDR-AKTUELL-Nutzer aus Meißen will davon bei den Landtagswahlen Gebrauch machen – obwohl, wie er sagt, bei ihm immer die Sorge mitschwingt, dass der Wahlbrief nicht ankommen und seine Stimme nicht zählen könnte. Er fragt sich deshalb, wie man sichergehen könne, dass die Unterlagen auch wirklich angekommen sind.

  • In aller Regel kommen die Wahlbriefe tatsächlich und vollständig im Wahllokal an – wenn sie rechtzeitig verschickt werden, auch pünktlich.
  • Wer sich nicht auf den Postweg verlassen will, kann seine Briefwahlunterlagen auch direkt beim Wahllokal einwerfen oder vor Ort in der Briefwahlstelle wählen.
  • Ein Tracking-Verfahren wie in den USA ist mit dem deutschen Wahlrecht wiederum nicht vereinbar.

Die meisten Briefwähler schicken ihren ausgefüllten Wahlbrief per Post ab. Dass der dann gar nicht ankommt, komme sehr selten vor, sagt Daniel Hellmann vom Institut für Parlamentarismusforschung in Berlin.

Hellmann erklärt: "In aller Regel sind die Postzusteller sehr hinterher, die Wahlbriefe prioritär zu behandeln und sie rechtzeitig und vor allem auch vollständig den Wahlbüros zuzustellen. Es gibt einzelne Fälle, in denen es da Probleme gab, aber in der breiten Masse der Fälle sollte da eigentlich kein Grund zum Zweifeln bestehen."

Versand des Wahlbriefs per Einschreiben

Häufiger gebe es das Problem, dass der Wahlbrief zu spät ankomme, weil er nicht rechtzeitig abgeschickt worden sei, erzählt Hellmann. Um das zu vermeiden, wird empfohlen, ihn spätestens drei Tage vor dem Wahltag zu verschicken.

Wer dafür den beigelegten Umschlag nimmt, zahlt zwar kein Porto, kann aber auch nicht nachvollziehen, ob der Brief tatsächlich angekommen ist. Für Personen, die sichergehen wollten, gebe es auch die Möglichkeit, die Wahlunterlagen per Einschreiben zu schicken, betont Hellmann. "Das ist nicht verboten, nur prinzipiell erstmal nicht vorgesehen."

Abgabe der Wahlbriefe direkt im Wahllokal möglich

Wer sich gar nicht auf den Postweg verlassen will, kann seine ausgefüllten Briefwahlunterlagen auch direkt im dafür vorgesehenen Briefkasten der zuständigen Kommune einwerfen. In Leipzig etwa geht das sogar noch am Wahltag bis 16:00 Uhr.

Man kann die Briefwahl aber auch direkt bei der Kommune erledigen, erklärt Christian Schmitt. Er leitet das Amt für Statistik und Wahlen in Leipzig und ist Kreiswahlleiter bei der Landtagswahl in Sachsen. Schmitt führt aus: "Also sie kommen mit den Wahlunterlagen in die Briefwahlstelle. Gegebenenfalls reicht auch ein Personaldokument. Sie kriegen dann die Wahlunterlagen ausgehändigt. Das sind im Grunde genommen dieselben Wahlunterlagen, die sie auch bei der Beantragung bekommen." Dann fülle man den Stimmzettel aus, stecke ihn in den Stimmzettelumschlag und werfe ihn in die Wahlurne.

In Leipzig befindet sich die Briefwahlstelle im Neuen Rathaus. Dort kann man schon seit 30. Juli und noch bis 30. August die Briefwahl für die Landtagswahl in Sachsen vornehmen.

Tracking-Verfahren nach US-Vorbild?

Zu prüfen, ob der eigene Stimmzettel am Ende auch tatsächlich ausgezählt wurde, ist dagegen nicht möglich. Die Auszählung ist zwar öffentlich, sagt Schmitt. "Aber Sie können jetzt nicht an den Tisch rangehen und sagen: 'Ich möchte mal wühlen und mal schauen, ob hier mein Wahlschein mit meinem Namen ist." Man könne nicht die Wahlunterlagen in die Hand nehmen und persönlich sichten.

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Immer mehr Menschen wählen per Brief – außer eine ganz bestimmte Wählergruppe.

Mo 05.08.2024 12:21Uhr 00:50 min

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Ob der Stimmzettel tatsächlich ausgezählt wurde und auch gültig war, ließe sich allerdings zum Beispiel mit einem Tracking-Verfahren ermitteln, bei dem der Wähler oder die Wählerin die Informationen auf einer Online-Plattform nachlesen kann. In den USA gibt es so etwas bereits. Hellmann und Schmitt sind aber beide der Meinung, dass sich so ein Verfahren mit dem deutschen Wahlrecht in der aktuellen Form nicht vereinbaren lässt.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 15. August 2024 | 06:16 Uhr

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