Juli: Nebenkosten-Privileg endet Kabelfernsehen: Verbraucherschützer warnen vor überstürzten Vertragsabschlüssen
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08. Februar 2024, 08:24 Uhr
Viele Menschen – vor allem Mieter – haben zu Hause einen Kabelfernsehanschluss, obwohl sie nie einen wollten. Denn häufig gibt es den Anschluss vom Vermieter mit dazu und muss dann über die Nebenkosten bezahlt werden. Doch damit ist bald Schluss. Ab Juli greift eine Gesetzesänderung: Das sogenannte Nebenkostenprivileg entfällt. Eigentlich eine gute Sache, denn nun kann man endlich selbst frei entscheiden, ob und welchen Anschluss man will. Doch die Sache hat einen unangenehmen Nebeneffekt.
- Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor sogenannten Haustürgeschäften.
- Der Grund für die Zunahme von Haustürgeschäften: Ab 1. Juli dürfen Kabelgebühren nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden.
- Verbraucherschützer warnen außerdem vor Betrügern.
Ein neuer Kabelvertrag! Schlagen Sie jetzt zu! Wenn Sie die Chance verpassen, werden Sie bald gar kein Fernsehen mehr haben. Mit solchen oder ähnlichen Worten versuchen zurzeit offenbar Vertreter, Leuten an der Haustür Verträge aufzuschwatzen. Vertreter, die sich zum Beispiel als autorisierte Vertriebspartner von Vodafone ausgeben.
Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor Verträgen an der Haustür
Das beobachtet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen: "Die Versuche, hier Leute mit Unsicherheiten in Verträge zu bewegen, die sie an Haustüren abschließen sollen, weil man Angst hat, kein Fernsehen gucken zu können, das wird zunehmen. Und deswegen ist es so eine Sache, dass wir warnen und sagen wollen: Passt mal auf."
Nicht in großem Stil, aber vereinzelt erhalten die Verbraucherzentralen zurzeit Klagen über solche Haustürgeschäfte. Ralf Reichertz warnt vor ihnen, egal ob mit angeblichen oder echten Kabelanbietern. "Wenn da jemand an der Haustür klingelt, sollte man ihn nie in die Wohnung reinlassen, sondern sagen, okay, geben Sie mir die Unterlagen, ich lese sie mir durch und melde mich bei Ihnen. Und wenn der dann sagt, nein, das muss ich besprechen und kann Ihnen keine Unterlagen aushändigen, dann sollte man sagen, okay, damit hat sich die Sache erledigt. Und ich mache die Tür zu."
Ab Juli darf Kabelanschluss nicht mehr auf Nebenkosten umgelegt werden
Die Zunahme solcher Haustürgeschäfte hat einfachen Hintergrund. Zum 1. Juli läuft eine gesetzliche Frist ab. Vermieter dürfen die Kabelgebühren dann nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen. Für rund zwölf Millionen Mieter in Deutschland endet damit die bisherige Pflichtzahlung. Zahlreiche Anbieter buhlen nun um deren Gunst. Manche Unternehmen schicken Vertreter los, die auf Provisionsbasis die Kunden bei der Stange halten sollen. Dazu gehört Vodafone, deren Vertriebspartner zum Beispiel in Leipzig unterwegs sind. Das ist zwar legal, die Verträge könnten sich aber als zu teuer erweisen, sagt Ralf Reichertz.
Vorsicht vor Betrügern
Der Verbraucherschützer warnt jedoch auch vor illegalen Maschen, also zum Beispiel vor Betrügern, die plötzlich klingeln und vorgeben, den Kabelanschluss überprüfen zu wollen. Seriöse Vertriebsmitarbeiter täten all das nicht, sagt Andrea Huber vom Breitband-Branchenverband ANGA: "Wir als Branche haben ein großes Interesse daran, dass der Haustürvertrieb seriös geschieht und es gibt deshalb seit letztem Jahr einen Branchenkodex Haustürvertrieb. Darin verpflichten sich die Unternehmen, bestimmte Standards einzuhalten. Das geht von Schulungen für Vertriebsmitarbeiter bis hin zur Pflicht sich auszuweisen. Unser Branchenkodex installiert auch eine unabhängige Stelle, die die Unternehmen sanktioniert, wenn sich Verstöße herausstellen."
Andrea Huber weist darauf hin, dass es gerade bei Internet oder Fernsehkabel-Angeboten ganz ohne Haustürvertrieb nicht gehe. Ohne diesen Vertrieb könnte es sonst passieren, dass Menschen die Änderungen beim Kabelfernsehen übersehen und ab 1. Juli im TV nur noch Schnee empfangen. Und was passiert, wenn man als Verbraucher doch einen Vertrag abgeschlossen hat, den man im Nachhinein bereut? Dann, so Andrea Huber, habe man ja immer noch ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 02. Februar 2024 | 06:52 Uhr