Versicherungen und das Sozialsystem Sollte das Jobcenter Privathaftpflicht und Hausrat für Bürgergeldempfänger bezahlen?
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22. März 2024, 06:42 Uhr
MDR AKTUELL-Hörer Lutz Elßner bezieht derzeit Bürgergeld. Nicht in den Regelsätzen enthalten sind die Kosten für Privathaftpflicht- und Hausratversicherung. Deshalb hat er diese als Mehrbedarf geltend gemacht. Aber das Jobcenter lehnt die Erstattung der Versicherungskosten ab und das zuständige Sozialgericht hat diese Entscheidung bestätigt. Lutz Elßner fragt sich, was er nun machen soll.
- Kosten für Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sind im Sozialgesetz nicht als Mehrbedarf erfasst.
- Verursacht ein Bürgergeldempfänger einen Schaden, so bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen.
- Verliert ein Bürgergeldempfänger seinen Hausrat, muss der Staat zahlen.
Welche Versicherungs-Kosten Bürgergeldempfänger geltend machen können, ist ein sehr komplexes Thema. Aber grundsätzlich ist es so, dass Ausgaben für die Hausrats- oder Hauftpflichtversicherung über die Grundsicherung nicht gedeckt sind, weder als Teil des Regelbedarfs noch als separater Mehrbedarf.
Dazu teilte das Jobcenter Leipzig auf eine Anfrage von MDR AKTUELL schriftlich mit: "Im § 21 Sozialgesetzbuch II ist eine abschließende Aufzählung von Mehrbedarfen geregelt. Kosten für Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sind nicht umfasst.“ Hier sind die Jobcenter an das Gesetz gebunden.
Keine Privathaftpflichtversicherung: Geschädigte bleiben auf Kosten sitzen
Dass Bürgergeldempfänger auf den Kosten für Privathaftplicht und Hausratversicherung sitzen bleiben, sei nicht hinnehmbar, kritisiert Andreas Aust, Referent für Sozialpolitik bei beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Deutschland: "Man muss dann sparen an anderen Stellen, wo man eigentlich nicht mehr sparen kann. Das bedeutet faktisch, dass der Gesetzgeber sagt, man soll diese Versicherungen aufkündigen."
Was würde zum Beispiel passieren, wenn eine Person geschädigt würde durch einen Bürgergeldempfänger, der aber keine Privathaftpflicht hat? Es wäre eine bedenkliche Situation, so Andreas Aust: "Das bedeutet schlicht und einfach, wenn da ein Schaden bei einem Dritten entsteht, dann leidet der Dritte darunter. Ursächlich ist die Weigerung des Staates diese paar Euro für die Haftpflichtversicherung zu übernehmen. Es gibt auch keinen Ausfall-Bürgen in Form der öffentlichen Hand oder dass der Staat dafür einspringen würde."
Übernahme würde pro Bürgergeldempfänger monatlich acht Euro kosten
Beim Thema Hausrat schneide sich der Gesetzgeber sogar ins eigene Fleisch. Hätte ein Bürgergeldempfänger keine entsprechende Versicherung und etwa einen Wasserschaden in der Wohnung, müsste Aust zufolge tatsächlich das Jobcenter als Erstausstattung neues Mobiliar anschaffen. "Hier schädigt sich letztlich sogar das Jobcenter selber. Von daher sagen wir als Verband: Hier agiert der Staat sehr kleinlich und er spart definitiv an der falschen Stelle.“
Die Kosten für Privathaftpflicht- und Hausratversicherung müssten definitiv in der Grundsicherung abgebildet werden, egal ob als Regel- oder als Mehrbedarf, sagt Andreas Aust vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Deutschland. Das würde pro Monat und Bürgergeldempfänger gerade mal acht Euro kosten.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 22. März 2024 | 06:21 Uhr