(L-R) Markus Soeder, Ministerpraesident von Bayern, Friedrich Merz, CDU-Parteivorsitzender, Lars Klingbeil, SPD-Parteivorsitzender und neuer Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, und Saskia Esken, Bundesvorsitzender der SPD, aufgenommen im Rahmen einer Pressekonferenz nach erfolgreichen Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU CSU in Berlin, 09.04.2025.
Was steht im neuen Koalitonsvertrag? Bildrechte: IMAGO / photothek

Der Redakteur | 10.04.2025 Was bedeutet der Koalitionsvertrag für meinen Alltag?

09. April 2025, 15:10 Uhr

Was steht im Koalitionsvertrag, was ganz konkret den Alltag von Menschen und Unternehmen betrifft?

Der Koalitionsvertrag enthält konkrete Maßnahmen, die den Alltag von Menschen und Unternehmen beeinflussen werden. Von der "Starthilfe Wohneigentum" für Familien bis zur geplanten Frühstart-Rente für Rentner. Auch Arbeitnehmer, Ehrenamtler, Unternehmer und Bürgergeldempfänger können sich auf Neuerungen freuen. Klicken Sie auf die Überschriften und erfahren mehr.

Familie und Wohnen

Mit der "Starthilfe Wohneigentum“ soll es für Familien leichter werden, Wohneigentum zu erwerben. Genannt sind steuerliche Maßnahmen, Unterstützung bei fehlendem Eigenkapital und die Übernahme von staatlichen Bürgschaften für Hypotheken soll geprüft werden.

Profitieren sollen Haushalte auch von der Senkung der Energiepreise. Das Vergleichsportal Verivox hat berechnet, dass die angekündigte  Senkung des Strompreises um fünf Cent/kWh eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh um 238 Euro (brutto) entlasten würde. Beim Gas soll die Gasspeicherumlage wegfallen (knapp 0,3 Cent/kWh), bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh, was einem durchschnittlichen Einfamilienhaus entspricht, spart eine Familie 71 Euro im Jahr.

Auch die geplante Bürokratieentlastung hat familiäre Züge: Nach der Geburt eines Kindes sollen Eltern automatisch einen Kindergeldbescheid erhalten. Das Heizungsgesetz soll abgeschafft und durch etwas einfacheres ersetzt werden, die Förderung bleibt erhalten.

Familie im Garten vor dem eigenen Haus (Symbolbild)
Ein Haus mit Garten - der Traum vieler junger Familien. Bildrechte: IMAGO / photothek / U. Grabowsky

Rentner und Aktive

Zum 01.01.2026 soll eine Frühstart-Rente kommen. Zehn Euro pro Monat zahlt Vater Staat in ein Altersvorsorgedepot ein - für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht.

Noch ohne Datum: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Außerdem bleibt der abschlagsfreie Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren bestehen. Ein zentrales Vorhaben ist die Vollendung der Mütterrente, bei der künftig für alle Kinder - unabhängig vom Geburtsjahr - drei Rentenpunkte anerkannt werden. Bislang gab es für die vor 1992 geborenen nur 2,5 Punkte, ungerecht, aber nicht wesentlich spürbar im Portemonnaie: ein halber Punkt ist für die Standardrente  20 Euro wert im Monat.

Auch bei der Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner soll es einfacher werden. Sie sollen so weit wie möglich von erklärungspflichtigen Vorgängen befreit werden. Die Besteuerung ihrer Einkommen wird vereinfacht.

Senior schiebt ein Fahrrad und unterhält sich lächelnd mit einem jungen Mann mit einem Skateboard.
Rentner dürfen sich etwas dazuverdienen. Bildrechte: IMAGO / Westend61

Arbeitnehmer und Ehrenamtler

Für die Erhöhung der Pendlerpauschale gibt es schon einen Termin: zum 01.01.2026 soll sie auf den  38 Cent dauerhaft steigen - ab dem ersten Kilometer. Die Zuschläge für Mehrarbeit sollen steuerfrei werden. Um Missbrauch zu unterbinden, ist die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit die Orientierung. Unter Vollzeitarbeit versteht die Koalition für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte Arbeitszeiten gelten von 40 Stunden als Vollzeit. Auch ein steuerlicher Bonus bei Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit ist vorgesehen.

Ehrenamtler sollen von der Erhöhung der Übungsleiterpauschale profitieren, die von 3.000 auf 3.300 Euro. Dieser Betrag ist steuerfrei. Die Ehrenamtspauschale soll von 840 auf 960 Euro angehoben werden.

Die Tafel der Martin-Luther-Gemeinde in Berlin Neukölln verteilt Lebensmittel an Bedürftige unter freien Himmel, da die Ausgabe in Geschlossenen Räumen vom Senat verboten wurde.
Unterm Strich bleibt für Ehrenamtler mehr im Geldbeutel. Bildrechte: picture alliance / SULUPRESS.DE | Marc Vorwerk/SULUPRESS.DE

Unternehmer und Gründer

Bürokratieabbau ist ein zentrales Versprechen: Fördermittelanträge sollen vereinfacht, Statistik- und Nachweispflichten reduziert werden. Unternehmen profitieren zudem von der geplanten Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Auch die Energiekosten für Unternehmen durch niedrigere Stromsteuern, Netzentgelte und Umlagen sollen gesenkt werden. Ein attraktives Anreizsystem soll Investitionen ankurbeln: Unternehmen dürfen in den nächsten drei Jahren Investitionen degressiv mit 30 Prozent abschreiben. Vor allem das Gründen soll einfacher werden: "One-Stop-Shop“ heißt es im Koalitionsvertrag, bedeutet: Alle Anträge und Behördengänge auf einer Plattform, digital gebündelt und eine Unternehmensgründung, die innerhalb von 24 Stunden erledigt ist. Die Agrardiesel-Rückvergütung soll wieder vollständig zurückkommen.

 Richard Socher schaut sich Arbeiten von Schülern an.
Weniger Bürokratie - das große Versprechen der neuen Bundesregierung. Bildrechte: MDR/Philipp Brendel

 Bürgergeldempfänger und Arbeitssuchende

Im Bereich der Sozialpolitik setzt die Koalition auf Modernisierung und Vereinfachung. Eine eigens eingesetzte Kommission soll Vorschläge zur Zusammenlegung und Entbürokratisierung von Sozialleistungen erarbeiten. Dabei steht im Vordergrund: Leistungen sollen schneller, transparenter und aus einer Hand kommen. Das soziale Schutzniveau soll dabei erhalten bleiben.

Für erwerbsfähige Leistungsbezieher gelten künftig strengere Regeln: Wer wiederholt zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit einem vollständigen Leistungsentzug rechnen. Gleichzeitig soll aber die Förderung verbessert werden: Menschen mit "Vermittlungshemmnissen“ sollen durch Qualifizierungsangebote, Gesundheitsförderung und Reha-Maßnahmen besser in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Koalition plant zudem einen effizienteren Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden, um Sozialleistungsmissbrauch wirksam zu verhindern.

Wartebreich in der Arbeitsagentur Berlin Mitte, 2013
Für Arbeitssuchende ändert sich einiges. Bildrechte: IMAGO / photothek

Studenten und Lehrlinge

Es steht tatsächlich das Wort "WG-Garantie“ im Koalitionsvertrag, für Auszubildende und Studierende durch Investitionen in Jungens Wohnen und Förderungen. Die Wohnkostenpauschale soll zum Wintersemester 2026/27 einmalig auf 440 Euro pro Monat erhöht und dann regelmäßig überprüft werden. Die Freibeträge werden dynamisiert, der Grundbedarf für Studierende soll in zwei Schritten zum Wintersemester 2027/28 und 2028/29) dauerhaft an das Grundsicherungsniveau angepasst werden.

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Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 10. April 2025 | 16:40 Uhr

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