Nach Gerichtsurteil Thüringer Waffenhersteller Haenel will Polizei-Gewehre nicht zurückrufen
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05. Januar 2023, 19:12 Uhr
Der Suhler Waffenhersteller C.G. Haenel will seine an die Landespolizeien Sachsen und Hamburg gelieferten Gewehre nicht zurückrufen. Nach Angaben des Unternehmens sind diese nicht von Patentverletzungen betroffen. Zuvor hatte Haenel einen mehrjährigen Rechtsstreit gegen den baden-württembergischen Konkurrenten Heckler & Koch verloren.
- Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Patentverletzung durch ein Gewehr von C.G. Haenel bestätigt.
- Haenel sieht nicht alle Waffen betroffen und lehnt einen Rückruf ab.
- Sachsen Innenminister spricht sich ebenfalls gegen eine Rückgabe oder Vernichtung der Waffen aus.
Der Suhler Waffenhersteller C.G. Haenel wird die meisten seiner halbautomatischen Gewehre des Modells CR223 nicht zurückrufen. Das teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Die Waffen wurden in den vergangenen Jahren etwa an die Polizei in Sachsen und Hamburg ausgeliefert. Dort seien Versionen des Gewehrs genutzt worden, die von dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Dezember vergangenen Jahres "bis auf wenige Ausnahmen" nicht von Patentverletzungen betroffen seien.
Bei den Gewehren für die beiden Landespolizeien handele es sich um Waffen, die nach April 2018 gefertigt worden seien. Das Urteil des OLG Düsseldorf beziehe sich aber nur auf die vor April 2018 ausgelieferte Version des CR223. Bei den danach gefertigten Waffen liege nach Auffassung von Haenel eine Patentverletzung nicht vor, heißt es in der Mitteilung.
Rechtsstreit um Patentverletzungen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte am 30. Dezember 2022 die Berufung von Haenel gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom November 2021 zurückgewiesen. Das Landgericht hatte einer Klage des baden-württembergischen Waffenherstellers Heckler & Koch gegen Haenel stattgegeben. Darin hatte Heckler & Koch dem Thüringer Konkurrenten vorgeworfen, sein Patent bei einem Verschlusssystem für Gewehre verletzt zu haben.
Im Kern geht es dabei um Anzahl und Anordnung von Öffnungen im Schließfedertubus der Waffe, die das schnelle Ableiten von Flüssigkeit aus der Waffe ermöglichen sollen. Laut Urteilen der beiden Gerichte hat Haenel dieses Patent verletzt. Der Gerichtsstreit bezog sich auf das Modell CR223 von Haenel.
Haenel: Nicht alle Waffen sind betroffen
Das OLG Düsseldorf hatte laut eigener Mitteilung den Thüringer Hersteller verpflichtet, alle noch in seinem Besitz befindlichen Gewehre des Typs CR223 zu vernichten und gewerbliche Kunden gegen eine Entschädigungszahlung zur Rückgabe bereits gelieferter Gewehre aufzufordern.
Hierzu erklärte Haenel am Donnerstag, die meisten bei den Kunden derzeit in Gebrauch befindlichen Gewehre des Typs CR223 seien von dem Urteil nicht betroffen und würden daher auch nicht zurückgerufen. Die nach April 2018 gefertigten Waffen dieses Typs wiesen die Bohrungen, über die die beiden Gerichte in Düsseldorf entschieden hätten, nicht auf.
Sachsens Innenminister gegen Rückgabe und Vernichtung
Zuvor hatte Sachsens Innenminister Armin Schuster am Donnerstag auf Twitter erklärt, dass die sächsische Polizei ihre von Haenel gelieferten CR223-Gewehre nicht zurückgeben und auch nicht vernichten werde. Er begründete das damit, dass die Polizei kein gewerblicher Kunde sei.
Sachsen hatte vor zwei Jahren 2.300 Gewehre dieses Typs bei Haenel bestellt, von denen nach Angaben des Innenministeriums in Dresden bislang 2.200 Stück ausgeliefert worden sind. Auch die Polizei in Hamburg nutzt das CR223 von Haenel.
Haenel aus Vergabeverfahren ausgeschlossen
Der Streit zwischen den beiden Unternehmen um das Patent hatte auch im Vergabeverfahren für neue Sturmgewehre der Bundeswehr eine Rolle gespielt. Heckler & Koch hatte im Herbst 2020 Einspruch gegen die Entscheidung des Beschaffungsamtes der Bundeswehr zugunsten von Haenel erhoben und dies mit einer Patentverletzung durch Haenel begründet. Daraufhin hatte die Bundeswehr Haenel aus dem Verfahren ausgeschlossen. Begründung: Es lägen ernstzunehmende Hinweise auf eine mögliche Patentverletzung vor.
Diese Entscheidung war im Juni 2022 vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt worden. Haenel betonte in seiner Erklärung am Donnerstag erneut, dass sein bei dem Vergabeverfahren der Bundeswehr eingereichtes Sturmgewehr MK556 mit einem anderen Schließfedertubus ohne Bohrungen ausgestattet sei.
MDR (dr/cfr)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 05. Januar 2023 | 19:00 Uhr
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