Mehrwegpflicht für Gastro-Betriebe Verband kritisiert geplantes Greenpeace-Meldeportal

10. Februar 2023, 05:00 Uhr

Seit diesem Jahr sind Gastronomiebetriebe in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, eine Mehrwegalternative anzubieten, wenn Kunden nicht vor Ort essen wollen. Recherchen zeigen, dass sich offenbar nur wenige daran halten. Die Umweltorganisation Greenpeace ist empört und erarbeitet derzeit ein Meldeportal. Der Verband Dehoga ist davon wenig begeistert und kritisiert die Mehrwegpflicht.

Pappschalen mit Pommes, der Kaffeebecher to go oder Plastikschalen für Obstsalate: Wer Essen zum Mitnehmen kauft, bekommt in Deutschland oft nur Einweggeschirr angeboten.

Viola Wohlgemuth von Greenpeace sagt: Mehr als die Hälfte der Läden würde das Gesetz zur Mehrweg-Alternative ignorieren. Deshalb solle ab dem 1. März ein Online-Meldeportal an den Start gehen. "Über die Homepage oder über Instagram. Dort kann man anzeigen, wenn man sieht, dass Firmen weiterhin dieses Gesetz missachten. Dann geht eine automatische Mail mit den Informationen an die zuständigen Behörden. Das soll sie aufzurütteln, damit sie dann wirklich vorbeikommen müssen, sich das angucken müssen und einfach mal ihrer Verantwortung gerecht werden", sagt die Greenpeace-Expertin.

Als einen Ort zum Verpetzen solle man es aber nicht verstehen, sagt Wohlgemuth. "Es ist nicht so, dass die kleine Bäckerei um die Ecke gleich 10.000 Euro Strafe bekommen, sondern dass die wirklich aufgerüttelt werden."

Dehoga: Mehrwegpflicht ist kostenintensiv

Bei dem Dehoga, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, löst das wenig Begeisterung aus. Dieser sagt: Mehrweggeschirr zu besorgen, sei mit neuen Kosten verbunden – das in einer eh schon herausfordernden Zeit.

Axel Klein, Geschäftsführer vom Dehoga Sachsen sagt: "Deswegen halte ich nichts davon, jetzt sofort mit der Keule loszulegen. Es hilft ja nur, wenn wir gemeinsam diesen Weg gehen. Und natürlich auch dafür werben, dass die Kunden auch nachfragen. Nicht, dass wir jetzt Investitionen haben, die am Ende nicht genutzt werden."

Für Barbara Metz macht dieses Argument wenig Sinn. Sie arbeitet bei der Deutschen Umwelthilfe und fragt: Wie soll es Nachfrage geben, wenn Läden gar nicht auf das Angebot hinweisen? Dazu wisse man seit mehr als anderthalb Jahren von dem Gesetz, hätte sich also vorbereiten können.

Umwelthilfe: Großteil der Unternehmen kommen Pflicht nicht nach

Die Deutsche Umwelthilfe hatte zuletzt Stichproben bei 16 großen Unternehmen gemacht "und festgestellt, dass zehn dieser Unternehmen der Mehrwegangebotspflicht nicht nachkommen. Ganz vorne mit dabei ist Starbucks, aber auch Edeka, Rewe, Backwerk, Steinecke, Yormas, die Wiener Feinbäckerei und die Kinos Cineplex und Cinestar und Cinemax", berichtet Metz.

Gegen diese geht die Deutsche Umwelthilfe jetzt juristisch vor, sagt Metz. Sie rechnet damit, dass die Strafen jeweils zwischen 5.000 und 10.000 Euro liegen werden. 

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 10. Februar 2023 | 06:00 Uhr

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