Gesundheitswesen Kaum Widerspruch gegen elektronische Patientenakte - Arbeitgeber gegen telefonische Krankschreibung
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29. Oktober 2024, 12:34 Uhr
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll im Januar 2025 eingeführt werden. Wer keine will, muss widersprechen. Doch bisher haben das nur wenige getan. Derweil hat der Hausärzteverband die telefonische Krankschreibung gegen Kritik der Arbeitgeber verteidigt. Die Bundesregierung will sie nun prüfen.
- Widerspruchsfrist bei elektronischer Patientenakte noch bis Januar
- Hausärzte verteidigen die telefonische Krankschreibung gegen Kritik
- Arbeiter sehen Korrelation zu einem aktuell hohen Krankenstand
Die geplante flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte stößt bei den 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten bisher kaum auf Widerstand. Das ergab eine Abfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den größten deutschen Versicherern AOK, Techniker, Barmer und DAK. Danach haben etwa bei der AOK und der DAK bisher nur rund ein Prozent der Versicherten Widerspruch eingelegt.
Widerspruchsregelung und Datenspeicherung
Ab dem 15. Januar sind die Kassen verpflichtet, für alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte bereitzustellen, außer für die, die dem zuvor widersprochen haben. Die Akte soll ein digitaler Speicher etwa für Angaben zu Medikamenten, für Befunde und Laborwerte sein und Patienten ein Leben lang begleiten. Die Versicherten können selbst Dokumente dort einfügen, Ärzte müssen Daten aus aktuellen Behandlungen einstellen.
Die Versicherten haben über eine App ihrer Krankenkasse Zugriff auf die E-Akte und steuern dort, welche Dokumente einsehbar sind. Sie können nach Angaben von Gesundheitsministerium und Krankenkassen Dokumente sperren und auch wieder löschen oder auch die ganze Akte später wieder löschen lassen.
Verteidigung der telefonischen Krankschreibung
Unterdessen hat der Hausärzteverband hat die telefonische Krankschreibung gegen Kritik verteidigt. Die Co-Vorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth sagte der "Rheinischen Post", die Regelung sei aus Sicht der Hausärzte sinnvoll. Es handele sich um eine der ganz wenigen erfolgreichen politischen Maßnahmen zur Entbürokratisierung des Gesundheitswesens, die die Hausarztpraxen nachhaltig entlasten. Sie jetzt abzuschaffen, wäre schlichtweg absurd, so Buhlinger-Göpfarth weiter. Sie hält es gerade in den Monaten mit vielen Infektionskrankheiten auch für einen medizinischen Mehrwert, dass sich Menschen am Telefon krank schreiben lassen können.
Arbeiterverbände fordern Abschaffung
Arbeitgeberverbände fordern die Abschaffung der Regelung. Sie machen die telefonische Krankschreibung für hohe Krankenstände verantwortlich. Auch Finanzminister Christian Lindner hatte zuletzt erklärt, man sehe eine Korrelation zwischen der Einführung der Regelung und einem erhöhten Krankenstand.
Die Bundesregierung will die telefonische Krankschreibung noch mal überprüfen. Daten der Krankenkassen zeigen, dass der Krankenstand in Deutschland auf Rekordniveau liegt. Laut einem Bericht der AOK liegt das allerdings nicht an der telefonischen Krankschreibung.
Einführung der Regelung zur Coronazeiten
Die Möglichkeit, sich per Telefon krankschreiben zu lassen, war in der Corona-Pandemie eingeführt worden. Im Dezember 2023 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken eine dauerhafte Regelung. Patienten können sich dann telefonisch krankschreiben lassen, wenn sie in der Praxis bekannt sind und keine schweren Symptome haben.
u.a. mit dpa, MDR (mao)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 29. Oktober 2024 | 06:12 Uhr