Zwei gekuppelte ICE 3, 2011
Die Deutsche Bahn will den für Montag und Dienstag geplanten Streik der GDL juristisch verhindern. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / imagebroker

Auch in zweiter Instanz Arbeitsgerichte: Lokführergewerkschaft darf streiken

12. März 2024, 20:45 Uhr

Die Lokführergewerkschaft GDL streikt seit dem frühen Dienstagmorgen im Personenverkehr, im Güterverkehr schon seit dem Montagabend. Mit einem Eilantrag beim Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hatte die Bahn zuvor versucht, den Streik zu verhindern. Das Gericht lehnte jedoch eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf ab. Der Konzern will nun in Berufung gehen.

Die Deutsche Bahn ist mit dem Versuch gescheitert, den Lokführerstreik der Gewerkschaft GDL mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Hessische Landesarbeitsgericht wies am Dienstag die Berufung der Bahn zurück. Zuvor hatte schon das Arbeitsgericht Frankfurt am Montagabend den Eilantrag des Konzerns auf einstweilige Verfügung gegen den Wellenstreik der Lokführergewerkschaft GDL abgewiesen. Der Ausstand sei nicht unverhältnismäßig, sagte die Richterin am Arbeitsgericht Stephanie Lenze am Montagabend.

Die Bahn führte vor Gericht ins Feld, die Streikankündigung sei viel zu kurzfristig. Zudem gebe es rechtswidrige Forderungen, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des Bahn-Arbeitgeberverbands AGV Move.

Der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky erklärte nach der erstinstanzlichen Entscheidung am Montagabend: "Das Gericht hat es zum wiederholten Male bestätigt: Die Streiks der GDL sind verhältnismäßig, zulässig, rechtmäßig und somit geeignet, die berechtigten Forderungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner mittels Arbeitskampf weiterzuverfolgen." Die Lokführergewerkschaft hoffe nun, "dass das Landesarbeitsgericht Hessen die Rechtmäßigkeit unserer Arbeitskampfmaßnahmen bestätigt", betonte er.

GDL-Streik am Montag und Dienstag

Die Gewerkschaft GDL hatte am Sonntagabend zum nächsten Streik im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn aufgerufen. Er hat im Personenverkehr am Dienstagmorgen um 2.00 Uhr und soll 24 Stunden gehen, im Güterverkehr streiken die Mitarbeiter bereits seit Montagabend um 18.00 Uhr.

Die GDL hatte den Streik deutlich kurzfristiger angekündigt als die vergangenen Arbeitskämpfe. Mit solchen sogenannten Wellenstreiks will Gewerkschaftschef Claus Weselsky den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen.

Deutsche Bahn: Klage auch bei vergangenem GDL-Streik

Die Bahn hatte im laufenden Konflikt schon einmal versucht, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, hatte dabei aber in zwei Instanzen keinen Erfolg. Nach zuletzt erneut gescheiterten Verhandlungen hatte der Konzern die Gewerkschaft Ende vergangener Woche zu weiteren Gesprächen aufgerufen.

Die GDL knüpfte diese an die Bedingung, dass die Bahn ein neues Angebot vorlegen müsse. Das Ultimatum der Gewerkschaft an die Führung des Konzerns war am Sonntagabend gerade etwas über zwei Stunden abgelaufen, als die GDL einen neuen Warnstreik ankündigte.

Gescheiterte Tarifverhandlungen: Was die GDL fordert

Die Gewerkschaft GDL kämpft um höhere Gehälter und weniger Arbeitszeit bei der Bahn. Knackpunkt des Konflikts ist die Forderung, dass Schichtarbeiter künftig für das gleiche Geld nur 35 Stunden statt wie bisher 38 Stunden arbeiten müssen. In einer Moderation hatte die Bahn einen Kompromissvorschlag akzeptiert. Dieser sah vor, die Arbeitszeit bis 2028 in zwei Schritten auf 36 Stunden zu senken. Die GDL lehnte ab und ließ die Gespräche scheitern. Neue Streiks kündigt sie nun nicht mehr 48 Stunden vor Beginn an, sondern kurzfristiger. Auch Streiks über Ostern hat die GDL mit ihrem Vorsitzenden Claus Weselsky nicht ausgeschlossen.

dpa(akq,jst)

Dieses Thema im Programm: MDR-AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 11. März 2024 | 11:30 Uhr

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