FAQ Bombendrohungen an Schulen in Mitteldeutschland: Was bisher bekannt ist
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14. August 2024, 15:59 Uhr
In den vergangenen Wochen sind bei zahlreichen Schulen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt Bombendrohungen eingegangen. Was bisher dazu bekannt ist: Fragen und Antworten.
Wo gab es zuletzt Drohungen?
Am Montag (12. August) hat es in Thüringen die bereits dritte Serie an Drohmails gegen Schulen seit Schuljahresbeginn gegeben. An 13 Schulen in Weimar, Jena, Thamsbrück (Unstrut-Hainich-Kreis) und Schleusingen (Landkreis Hildburghausen) gingen per E-Mail zum Teil wortgleiche Bombendrohungen ein. Zuvor waren ähnliche Mails bereits in Schulen in Erfurt, Jena, Friedrichroda, Eisenach, Stadtilm, Ilmenau, Schmölln und Weimar betroffen.
Auch in Sachsen erhielten Schulen am Mittwoch vergangener Woche derartige Drohmails. Betroffen waren Schulen in Görlitz, Bautzen, Lauta und Freiberg. Am Tag darauf gingen Schreiben an Schulen in Plauen, Marienberg (Erzgebirgskreis), Rochlitz (Landkreis Mittelsachen) und Zittau.
Im gleichen Zeitraum gab es auch in Sachsen-Anhalt Fälle. Zunächst waren Schulen in Dessau-Roßlau und Magdeburg, einen Tag später in Aschersleben (Salzlandkreis) und Genthin (Landkreis Jerichower Land) betroffen.
Derartige Fälle sind aus anderen Bundesländern sind bislang nicht bekannt. Vielerorts dauern derzeit die Sommerferien noch an. Im vergangenen Schuljahr gab es ab Oktober eine bundesweite Serie von Bombendrohungen.
Was könnte hinter den Drohungen stecken?
Bei allen aktuellen Fällen in Mitteldeutschland gab die Polizei Entwarnung, da in keiner Schule Sprengstoff oder andere gefährliche Gegenstände gefunden wurden. Ob ein Zusammenhang zwischen den Fällen besteht, ist noch unklar. Die Schulen erhielten aber zum Teil wortgleiche Schreiben.
Einem Sprecher des Bundeskriminalamts (BKA) zufolge wird derartigen Drohmails immer wieder islamistischem Terrorismus Bezug genommen, so wie etwa bei der bundesweiten Serie im vergangenen Schuljahr. Das BKA ermittle zu solchen Fällen.
Bei der mutmaßlich islamistischen Motivation handle es sich nach bisherigen Ermittlungsergebnissen jedoch um "fakeähnliche" Sachverhalte. Die Bezüge hätten keinen realen Hintergrund.
In den E-Mails, die ab Oktober 2023 versendet wurden, gaben sich die Täter wahlweise als Gegner oder als Mitglieder der Terrororganisation Hamas oder der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) aus. Sie drohten damit, viele Unschuldige zu töten, wie das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und die Staatsanwaltschaft Stuttgart im November mitteilten.
Ziel sei es gewesen, aufwendige Polizeieinsätze herbeizuführen, das öffentliche Sicherheitsempfinden zu erschüttern und größere Bevölkerungsteile zu beunruhigen. Im Zuge der Ermittlungen wurden zwei Tatverdächtige ermittelt: ein 19-Jähriger und ein 30-Jähriger, die zu einer größeren Gruppe gehören sollen.
In manchen Fällen ergibt sich aus den Ermittlungen der Polizei jedoch ein weniger ernster Hintergrund. So etwa bei der Erfurter Berufsschule: Die 15-jährige Tatverdächtige hatte sich ersten Erkenntnissen zufolge mit ihrer Bombendrohung vom 20. März einen Scherz erlaubt, wie die Thüringer Polizei mitteilte.
Mit welchen Konsequenzen müssen die Täter rechnen?
Bombendrohungen können als Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine leere Drohung handelt, der Verfasser also gar keinen Sprengstoff in der Schule deponiert hat.
Zusätzlich können die Mails für die Absender teuer werden, denn die Kosten für eventuelle Polizeieinsätze können ihnen in Rechnung gestellt werden. Hinzu kommen mögliche Schadensersatzansprüche.
Wie reagieren Schulen im Fall einer Bombendrohung?
Schulen sind auf Ernstfälle wie Gewalt- oder Bombendrohungen vorbereitet. In Sachsen etwa erhielten die Schulen erst Ende Juli neue Handlungshilfen vom Landesamt für Schule und Bildung. Diese decken laut Kultusministerium die meisten Aspekte des Notfallmanagements ab und sollen die Schulen in die Lage versetzen, im Notfall entschlossen und effizient zu handeln. Abgedeckt sind neben dem Szenario Bombendrohung unter anderem auch Amokdrohung und -tat, Brandfall und Geiselnahme.
Überdies sieht den Angaben nach ein für Bedrohungslagen entwickelter Rahmenplan zur Vorbeugung die Einrichtung eines Krisenteams und die Beratung zu baulich-technischen Maßnahmen durch das Landeskriminalamt vor.
Wie sollten Eltern mit einer Bedrohungslage umgehen?
Eltern könnten dem professionellen Handeln von Schulleitung und Polizei vertrauen, teilte das sächsische Kultusministerium mit. Wichtig sei es, im Nachhinein das Geschehene mit den Kindern aufzuarbeiten. Bei Bedarf stünden Schulpsychologen zur Verfügung.
In einem Elternbrief vom Mai rät die Thüringer Polizei, das eigene Kind im Fall einer Gewalt- oder Amokandrohung nicht per Mobiltelefon anzurufen, damit das Kind für die Notrufkommunikation erreichbar ist und um die Netzkapazitäten für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst freizuhalten. Außerdem sollten das Schulgebäude und "gefährdete Nahbereiche" nicht betreten werden.
Über Rundfunk, die sozialen Medien und das Fernsehen würden die Behörden über die Einsatzlage und Kontaktmöglichkeiten mit den Kindern informieren. Bis zur Abholung durch die Eltern oder einen Bevollmächtigten werden die Kinder betreut, falls notwendig auch medizinisch und psychologisch.
MDR/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 13. August 2024 | 19:00 Uhr