Mit Hilfe einer Zeckenzange wird einer schwarz-weißen Katze eine Zecke entfernt.
Bestimmte Zeckenschutzmittel sind für Katzen gefährlich und können gar zum Tod führen. Bildrechte: IMAGO / Funke Foto Services

Wissen-News Bundesministerium warnt: Der falsche Zeckenschutz kann für Katzen tödlich sein

19. August 2024, 16:21 Uhr

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit rät Katzenbesitzern davon ab, Arzneimittel gegen Zecken mit dem Wirkstoff Permethrin einzusetzen. Dieser kann von den Tieren nicht abgebaut werden und führt zu Vergiftungen.

Zecken können Krankheiten auf Mensch und Tier übertragen. Wer sein Haustier vor den Parasiten abschirmen möchte, sollte den entsprechenden Schutz sorgfältig auswählen, denn manche Mittel können für Katzen schädlich sein. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor dem Einsatz von Arzneien mit dem Wirkstoff Permethrin bei den schnurrenden Vierbeinern.

Schnelle Reaktion rettet Katzenleben

Während Permethrin von Hunden gut vertragen wird, ruft es bei Katzen schwere Vergiftungserscheinungen hervor und kann sogar zum Tod führen. Grund dafür ist, dass Katzen ein bestimmtes Enzym fehlt, das den Wirkstoff im Körper abbaut. Auch ein unbeabsichtigter Kontakt mit dem Wirkstoff, beispielsweise durch den Kontakt mit Hunden im Haushalt, die mit Permethrin behandelt wurden, oder durch Insektenschutzmittel zur Imprägnierung von Kleidung, kann fatale Folgen haben. Typische Symptome der Vergiftung sind erhöhter Speichelfluss, Erbrechen, Durchfall und Atembeschwerden, sowie Krämpfe und Lähmungserscheinungen. Die Symptome können innerhalb weniger Minuten auftreten, manchmal allerdings auch erst einige Tage später.

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Bei einer Kontamination rät das Bundesministerium zum sofortigen Waschen der Tiere mit Wasser und einem milden Shampoo. Ebenfalls sollte sofort ein Tierarzt aufgesucht werden, tritt ungewöhnliches Verhalten bei der Katze auf. Je früher sich veterinärmedizinischer Rat eingeholt wird, umso größer sind die Überlebenschancen des Tiers. Darüber hinaus bittet das BVL aufgetretene Reaktionen nach Kontamination als unerwünschtes Ereignis beim Ministerium zu melden.

pm/jar

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten | 16. August 2024 | 05:30 Uhr

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