Ein Zettel mit der Aufschrift 'Hilfe' wird hinter Aktenordnern gehalten.
Im August steht auch wieder eine Frist für die Steuererklärung an, für diejenigen, die sich selber durch die Belege und Formulare wühlen. Bildrechte: Colourbox.de

Neu ab August Steuererklärung abgeben, mehr Bafög, Ausbildungsplatz-Garantie

05. August 2024, 16:46 Uhr

Die Frist für die Steuererklärung naht. Bafög-Bedarfssätze steigen. Für viele junge Menschen gibt es eine neue Ausbildungsgarantie. Paypal bringt für den einen oder anderen Änderungen mit sich. Bei der Bahn gibt es Fahrplanänderungen. Was bringt der August noch Neues für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Steuererklärung für das Jahr 2023 abgeben

Wer seine Steuererklärung selber erstellt, muss die für das Kalenderjahr 2023 bis zum 31. August 2024 abgeben. Da dies ein Samstag ist, gilt als Frist der nächste Werktag und damit der 2. September 2024.

Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfe-Verein angefertigt, ist noch Zeit bis zum 31. Mai 2025. Auch dies ist ein Samstag, womit die Abgabe dann bis zum Montag, dem 2. Juni erfolgen kann.

Weitere Gruppen können KfW-Fördergelder für Heizungstausch beantragen

Für den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungsanlagen gibt es Förderkredite der KfW. Bereits seit Februar konnten Anträge für selbstgenutzte Einfamilienhäuser gestellt werden. Seit 1. August steht der Topf unter anderem auch für Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern offen. Für Anträge von Kommunen und Unternehmen fiel nun auch der Startschuss.

Gut zu wissen Seit 1. August können laut KfW auch "Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden" einen Antrag auf Förderung stellen. "Mit 'Maßnahmen am Sondereigentum' sind Heizungsanlagen gemeint, die bei Wohnungseigentümergemeinschaften nicht dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet werden, sondern der einzelnen Wohnung (z.B. eine Luft-Luft-Wärmepumpe", erklärt eine Sprecherin der KfW auf MDR-Anfrage.

Mehr Bafög für Schüler und Studenten

Zum 1. August 2024 trat die neue Bafög-Reform in Kraft. Die Bedarfssätze steigen damit um fünf Prozent, für Schüler zum 1. August, bei Studenten ab Oktober zum Start des Wintersemesters.

Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende wird von 360 auf 380 Euro angehoben. Damit beträgt der maximale Förderhöchstbetrag 992 Euro (zuvor 934). Dies ist dann eine Steigerung von 6,2 Prozent. "Für auswärtswohnende Schülerinnen und Schüler ist eine entsprechende Steigerung vorgesehen", erklärt das Bundesbildungsministerium auf seiner Homepage. Der Förderbetrag unterscheidet sich hier auch nach der Art der schulischen Ausbildung.

Der Freibetrag auf das Einkommen der Eltern, der Grundlage für die Berechnung der Ausbildungsförderung ist, wird ebenfalls wieder angehoben. Diesmal um 5,25 Prozent. Dadurch erhöht sich auch die Gruppe der Förderberechtigten.

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Studentenleben vor dem Hörsaalgebäude, 2017 22 min
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Studienstarthilfe für Erstsemester aus einkommensschwachen Haushalten

Mit einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro soll es jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug erleichtert werden, ein Studium aufzunehmen.

Erstanschaffungen wie Laptop, Lehrmaterialien und auch eine mögliche Mietkaution für die erste Wohnunterkunft sollen damit finanziell abgefedert werden. Die Einmalzahlung gibt es nur für förderberechtigte Studienanfänger unter 25 Jahren.

Mit modernisierten Berufen ins neue Ausbildungsjahr

Am 1. August hat in Deutschland das neue Ausbildungsjahr begonnen. Wie in jedem Jahr wurden dafür die Ausbildungsordnungen für einige Berufe – dieses Mal acht – neu angepasst. Sie sollen damit den Anforderungen einer immer digitaler werdenden Arbeitswelt gerecht werden.

Das sind unter anderem: Feinoptiker/-in, Industriekauffrau/-mann und Umwelttechnologe/-in für Wasserversorgung. Insgesamt haben Jugendliche und junge Erwachsene die Wahl zwischen 328 anerkannten dualen Ausbildungsberufen.

Ausbildungsgarantie für Jugendliche wird ausgeweitet

Seit 1. August haben alle junge Menschen ohne Berufsabschluss Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung, die in einer Gegend wohnen, in der es kaum Ausbildungsplätze gibt. Welche Regionen das sind, wird laut Bundesagentur für Arbeit festgelegt.

Voraussetzung: Sie müssen sich selber aktiv um einen Ausbildungsplatz bemüht haben. Hier spricht die "Bundesagentur für Arbeit" von "marktbenachteiligten Jugendlichen". Bisher gab es die Ausbildungsgarantie bereits für sozialbenachteiligte Jugendliche. Ziel ist es jeweils jedoch, die Jugendlichen auch dann in eine betriebliche Ausbildung zu überführen. Der Unterschied im Großen und Ganzen ist: Bei der außerbetrieblichen Berufsausbildung beauftragt die Bundesagentur für Arbeit ein Unternehmen, die Ausbildung durchzuführen und trägt auch die Kosten dafür.

Anerkennung von Berufserfahrung auch ohne Ausbildung

Seit 1. August ist es möglich, Erfahrungen, die in einem Beruf gesammelt wurden, ohne einen Abschluss zu haben, auch anerkennen und zertifizieren zu lassen. Die Fähigkeiten werden dann in einem Praxistest beurteilt und danach auch bescheinigt. Damit sollen Kompetenzen sichtbar und im Berufsleben verwertbar gemacht werden.

Hier wird auch von "Berufsvalidierungsverfahren" gesprochen. Die Teilnehmer müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Voraussetzung ist laut Gesetzgeber auch, dass "Berufserfahrungen über einen Zeitraum gesammelt wurden, der dem Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf entspricht".

Ausfall von Nachtzügen auf den Strecken Berlin - Paris und Berlin - Brüssel

Im Zeitraum von 12. bis 25. August fahren nach Angaben der Deutschen Bahn keine Nightjets auf den Strecken Wien - Paris, Berlin - Paris und Berlin - Brüssel. Als Grund werden umfangreiche Arbeiten am Schienennetz in Deutschland und Frankreich angegeben.

Haltepunkte in Deutschland - Berlin-Paris: Berlin Hbf, Haale/Saale Hbf, Erfurt Hbf, Frankfurt/Main Süd
- Wien-Paris: Rosenheim, München Ost
- Berlin-Brüssel: Berlin Hbf, Erfurt Hbf, Frankfurt/Main Süd, Mainz Hbf, Koblenz Hbf, Bonn-Beuel, Köln Hbf, Aachen Hbf)

Umleitungen und veränderte Fahrzeiten im Fernverkehr zwischen Hamburg und Berlin

Vom 16. August bis zum 14. Dezember werden Fernverkehrszüge zwischen Hamburg und Berlin über Stendal und Uelzen umgeleitet. Wie die Deutsche Bahn informiert, entfallen in dieser Zeit die Halte in Büchen, Ludwigslust und Wittenberge. Dafür sollen andere Stopps dazukommen. Die Strecke wird dann nur noch stündlich bedient, statt wie bisher aller 30 Minuten. "Reisende sollten 45 Minuten mehr Fahrzeit einplanen", rät die Deutsche Bahn zudem auf ihrer Homepage.

EC in Richtung Dresden und Prag starten dann außerdem in Berlin statt wie bisher in Hamburg.

Paypal weitet 2FA-Funktion aus

Ab August wird der Finanzdienstleister Paypal die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für alle Nutzer und Nutzerinnen vereinheitlichen, wie das Magazin "Finanztip" berichtet. Nutzer und Nutzerinnen, die ihre 2FA bereits vor 2021 freischalten lassen haben, mussten demnach bei jeder Transaktion bislang auch eine seperate App oder einen Passkey dafür benutzen. Dies soll dann entfallen.

Bei Nutzern und Nutzerinnen, die ihren Account ab 2021 eingerichtet haben, steht die 2FA bereits per Whatsapp pder Paypal-App zur Verfügung. Dies soll nun für alle so sein. Auch solle es "möglich sein, sich Geräte oder Webbrowser zu merken, wodurch sich z. B. der Anmeldeprozess beschleunigt", erklärt "Finanztip".

Geschlechtseintrag einfacher ändern

Transgeschlechtliche, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen können künftig ihren Namen und ihr Geschlecht beim Standesamt ändern lassen, ohne vorab dafür ärztliche Atteste oder Gutachten durch Gerichtsverfahren einzuholen. Ermöglicht wird das durch das neue Selbstbestimmungsgesetz, welches im November in Kraft tritt.

Bereits ab August können Betroffene den Wunsch einer Änderung beim Standesamt anmelden. Der Vorlauf entspricht auch den dann geltenden Bestimmungen: Bevor die Änderung dann auch wirklich erfolgt, müssen drei Monate seit der Anmeldung vergangen sein. Diese Frist ist als offizielle Bedenkzeit vorgeschrieben, danach muss der Wunsch noch einmal erneuert werden.  

Invasive Arten: Muschelblume und Zebra-Killifisch dürfen nicht mehr verkauft werden

Um dem Rückgang der Artenvielfalt in unserer heimischen Flora und Fauna entgegenzuwirken, führt die Europäische Union seit 2016 eine Liste "invasiver gebietsfremder Arten". Bisher wurde sie dreimal aktualisiert und um Tiere und Pflanzen erweitert. 2016 umfasste sie 37 Punkte, nun sind es bereits 88.

"Arten auf dieser Liste dürfen nicht vorsätzlich in das Gebiet der EU eingeführt werden. Sie dürfen weder gehalten, gezüchtet, in, aus oder innerhalb der EU transportiert oder verkauft, aufgezüchtet oder in die Umwelt freigesetzt werden", heißt es dazu in der Erklärung der Europäischen Kommission. Seit dem 2. August gilt das auch für den Zebra-Killifisch und die Muschelblume. Beide waren in der Vergangenheit in der Aquaristik beliebt. Auch seit 2. August auf der Liste: der Krallenfrosch.

Rückblick

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. Juli 2024 | 17:45 Uhr

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