Eine Hand schwenkt die Transgender-Pride-Fahne
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Selbstbestimmungsgesetz Geschlechtseintrag einfacher ändern

05. August 2024, 10:42 Uhr

Für transsexuelle, nicht-binäre oder intergeschlechtliche Menschen wird es durch das neue Selbstbestimmungsgesetz einfacher, ihren Namen und das Geschlecht ändern zu lassen. Dann bedarf es nur noch einer Erklärung beim Standesamt, die ab August bereits angemeldet werden kann.

Für transgeschlechtliche, nicht-binäre oder intergeschlechtliche Menschen soll es in Zukunft leichter werden, ihren Namen und ihr Geschlecht beim Standesamt ändern zu lassen. Ermöglicht wird das durch das neue Selbstbestimmungsgesetz, welches im November in allen Punkten in Kraft tritt. Bereits ab August können Betroffene die Änderung beim Standesamt anmelden. Das neue Gesetz löst das bisher geltende Transsexuellengesetz ab.

Was bedeuten die Bezeichnungen "transgeschlechtlich", "nicht-binär" und "intergeschlechtlich"? Auf der Webseite der Bundesregierung heißt es dazu:
"- Transgeschlechtliche Menschen identifizieren sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.
- Intergeschlechtliche Menschen haben angeborene körperliche Merkmale, die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen. Das betrifft zum Beispiel die Geschlechtsorgane, den Chromosomensatz oder die Hormonproduktion.
- 'Nichtbinär' ist eine Selbstbezeichnung für Menschen, die sich nicht als Mann oder Frau identifizieren."

Neues Gesetz sieht drei Monate Bedenkzeit vor

Wenn man seinen Namen und sein Geschlecht offiziell ändern lassen möchte, muss man drei Schritte durchlaufen:

  • Die Erklärung muss mündlich oder schriftlich beim Standesamt angemeldet werden.
  • Es folgen drei Monate Bedenkzeit. Dadurch sollen nicht ernst gemeinte Änderungen verhindert werden.
  • Die Erklärung zur Namens- und Geschlechtsänderung kann nun abgegeben werden.

Hinweis: Wenn sechs Monate nach der Anmeldung noch immer keine Erklärung beim Standesamt erfolgt ist, verfällt die Anmeldung. Außerdem gibt es eine sogenannte einjährige Sperrfrist nach der Erklärung, sodass man für diesen Zeitraum keine neuen Änderungen vornehmen kann.

Mit weniger Kosten für Betroffene gerechnet

Zusätzlichen Kosten bei den Standesämtern seien nicht zu erwarten, weil diese auch bisher schon die Änderung der Personenstandsregister vornehmen müssen, erklärt Dominik Lenz, Sprecher des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, auf MDR-Anfrage.

Betroffene dürften aufgrund des neuen Gesetzes sogar deutlich weniger Kosten haben, weil sie keine Gutachten von Sachverständigen mehr einholen müssen. Allerdings: "Für die Änderung des Geschlechtseintrags werden die Standesämter voraussichtlich eine Verwaltungsgebühr erheben", sagt Lenz. Die können unterschiedlich hoch ausfallen, je nach Kommune.

Bisheriges Verfahren teuer und zeitaufwendig

Wollten Betroffene ihren Namen und ihr Geschlecht beim Standesamt ändern, war es bislang so, dass sie ein Gerichtsverfahren und zwei Begutachtungen von Sachverständigen durchlaufen mussten. "Begutachtungen der Geschlechtsidentität sind nicht nur unnötig, sondern griffen bisher auch massiv und unzulässig in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein. Sie sind geprägt von grenzüberschreitenden Befragungen und körperlichen Untersuchungen mit erniedrigendem Charakter", sagt Markus Apel vom Lesben- und Schwulenverband. Zudem hat das Verfahren lang gedauert und war für Betroffene kostspielig.

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MDR (jvo)

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