Symbolfoto: Euro-Gelscheine und -Münzen
Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner können sich durch die Rentenanpassung über mehr Geld freuen. Auch mehr bekommen die rund drei Erwerbsminderungsrentner durch einen Zuschlag, der ab Juli gezahlt wird. Bildrechte: Colourbox.de

Neu ab Juli Mehr Rente, höhere Pfändungsfreigrenzen, Black Box fürs Auto

04. Juli 2024, 16:08 Uhr

Bundesweit steigen die Renten erstmals gleich, Pfändungsfreigrenzen werden angehoben, neuzugelassene Autos müssen mit einer Art Black Box ausgestattet sein, Cannabis darf in Social-Clubs angebaut werden. Mehr dazu und weitere neue Gesetze und Änderungen im Juli gibt es hier.

Höhere Renten

Zum 1. Juli steht, wie in jedem Jahr, eine Rentenanpassung an, welche sich wie immer an der zurückliegenden Lohnentwicklung orientiert. Die Renten steigen dabei in Ost und West erstmals gleichermaßen um 4,57 Prozent. Der Rentenwert, also was ein Rentenpunkt wert ist, wird bundesweit von zuvor 37,60 Euro auf 39,32 Euro erhöht. "Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 77,40 Euro im Monat", rechnet die Bundesregierung vor.

Einen Zuschlag gibt es ab Juli bei Erwerbsminderungsrenten: Wurde sie erstmals bezogen zwischen Januar 2001 und Juni 2014 sind es 7,5 Prozent. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent. "Rentnerinnen und Rentner mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 profitieren bereits von einigen Verbesserungen", so die Deutsche Rentenversicherung. Die Gesetzliche Rentenversicherung prüft automatisch, wer Anspruch auf welchen Zuschlag hat. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.

Bei Hinterbliebenenrenten gibt es durch die allgemeine Rentenanpassung ab Juli auch einen höheren Freibetrag für eigenes Einkommen. Dieser steigt von 992 auf 1.038 Euro Netto. Die Hinzuverdienstgrenze wird für jedes waisenberechtigte Kind um 220 Euro erhöht. Bei Waisenrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenze.

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen werden wieder zum 1. Juli angepasst. Sie garantieren verschuldeten Personen mit Arbeitseinkommen ein Existenzminimum. Liegt das Arbeitseinkommen über dem Grundfreibetrag, bleibt dem Schuldner ein gewisser Teil vom Mehrverdienst erhalten. Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich zudem, wenn der Schuldner gesetzlich zu Unterhaltsleistungen verpflichtet ist.

Bei Alleinstehenden beträgt die monatliche Pfändungsfreigrenze ab 1. Juli 1.491,75 Euro (zuvor 1.402,28 Euro). In der Vergangenheit wurden die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre angelehnt an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten und zum Juli angepasst. Seit 2021 erfolgt dies jährlich. Die Freigrenzen werden gemäß einer Rundungsvorschrift für das P-Konto (Pfändungskonto) auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet, also bei Alleinstehenden ab 1. Juli 2024 auf 1.500 Euro.

Cannabis darf in Social-Clubs angebaut werden

Zum 1. Juli treten die Regelungen zum Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen, auch Social-Clubs genannt, in Kraft. Erwachsene können dann speziell dafür gegründeten Vereinen beitreten und gemeinschaftlich legal Cannabis für den Eigenbedarf anbauen. Die Clubs dürfen das dort geernete Cannabis nur in begrenzten Mengen an ihre Mitglieder abgeben und nicht verkaufen. Die Anbauvereinigungen sind per Gesetz auf maximal 500 Mitglieder begrenzt und benötigen eine behördliche Genehmigung. Innerhalb des Geländes der Anbauvereinigung und in einem Umkreis von 100 Metern darum herum ist der Konsum von Cannabis verboten.

Was sind Anbauvereinigungen? "Anbauvereinigungen sind eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften, deren Zweck der gemeinschaftliche, nicht-gewerblichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) zum Eigenkonsum ist. Sie werden nach den Grundsätzen des Vereinsrechts geleitet. Andere Rechtsformen sind nicht zugelassen (z.B. Stiftungen, Unternehmen)", schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage.

Kabel-TV-Empfang kein Bestandteil der Nebenkosten mehr

Bei mehr als zehn Millionen Mietern waren die Gebühren für ihren TV-Kabelanschluss in den Nebenkosten enthalten, weil der Vermieter diese so umlegen durfte. Dies war laut Gesetz nur noch bis zum 30. Juni 2024 möglich. Das sogenannte "Nebenkostenprivileg" ist nun entfallen.

Mit der bisherigen Regelung war es keine Seltenheit, dass Mieter für den Kabelanschluss anteilig mitbezahlen mussten, obwohl sie ihn gar nicht genutzt haben. Das wird jetzt abgeschafft. Nun können alle frei wählen, ob und wie sie TV-Angebote empfangen wollen, egal ob via Kabel, Satellit, DVB-T2, Internetfernsehen oder über andere Verbreitungswege.

Ausweitung bei Preisen für Lkw-Maut

Ab 1. Juli 2024 wird für Lkw im Güterverkehr mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht ein CO2-Aufschlag bei der Mautgebühr fällig. Dieser beträgt 200 Euro pro Tonne CO2-Emission. Ausgenommen davon bleiben Handwerkerfahrzeuge. Damit sollen Gütertransporte mit klimafreundlicheren Antrieben und Verkehrsmitteln attraktiver werden. Eingesetzt werden sollen die Mauteinnahmen etwa, um die Bundesfernstraßen-Infrastruktur und das Netz der Bundesschienenwege zu stärken.

Die Mautsätze bestehen damit aus vier Kostenteilen: Kosten der Infrastruktur, der Luftverschmutzung, der Lärmbelastung und des CO2-Ausstoßes. Emissionsfreie Lkw bleiben bis Ende 2025 von der Maut befreit.

Black Box wird für Pkw Pflicht

Die Black Box kennen die meisten von Flugzeugen. Kommt es hier zu einem Unfall oder Absturz, liefern die von der Maschine gespeicherten Daten Sachverständigen wichtige Hinweise zur Klärung der Unglücksursache.

Ab 7. Juli müssen in Deutschland alle neu zugelassenen Pkw mit einer Art Black Box, genauer dem Event Data Recorder (EDR), ausgerüstet sein. Kommt es zu einem Crash, wird dort nur eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Geschehen aufgezeichnet. Die Dekra (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungsverein) erklärt dazu: "Der EDR zeichnet kontinuierlich relevante Daten auf, speichert sie allerdings erst dauerhaft, wenn er eine Geschwindigkeitsänderung in Längs- oder Querrichtung von mehr als acht Kilometer pro Stunde innerhalb von 150 Millisekunden registriert. Ohne dieses Auslösesignal werden die aufgezeichneten Daten immer wieder überschrieben."

Neu zugelassene Pkw müssen ab dem 7. Juli noch über eine Reihe weiterer Fahrerassistenzsysteme verfügen:

  • Rückfahrassistent
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
  • Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers
  • Notbremslicht
  • Notbrems-Assistenzsystem für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (für Lastkraftwagen und Busse bereits seit mehreren Jahren vorgeschrieben)
  • Notfall-Spurhalteassistenten
  • Reifendrucküberwachungssysteme

Neu zugelassene Autos: "Fabrikneue Kraftfahrzeuge ( Kfz ) und Kraftfahrzeuganhänger ( Kfz -Anhänger), die erstmals in Deutschland zugelassen und registriert werden und ein Kennzeichen erhalten, werden den Neuzulassungen zugeordnet. Kfz und Kfz -Anhänger, die bereits im In- oder Ausland zugelassen waren, fallen nicht darunter", erklärt das Kraftfahrtbundesamt.

Aus für lose Deckel bei Einweg-Getränken

Viele Einweggetränkeverpackungen sind bereits mit fest verbundenem Deckel im Handel erhältlich. Ab 3. Juli ist das für alle Einweggetränkeflaschen und -kartons bis zu drei Litern Fassungsvermögen Pflicht, die ab dem Stichtag in den Verkehr gebracht werden. Was bereits im Lager ist, darf aber abverkauft werden. Die Händler hatten seit Verkündung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie im Juli 2019 eine Übergangsfrist von fünf Jahren, um diese umzusetzen. "Zahlen, wie sich der "Deckel-Müll" bereits durch die freiwillige vorzeitige Umstellung reduziert hat, gibt es nicht. Die Bundesregierung wird die betreffende Regelung wie alle anderen Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie erstmals im Jahr 2027 evaluieren", erklärt das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium auf MDR-Anfrage.

Gasspeicherumlage wird erhöht

Die Gasspeicherumlage wird zum 1. Juli von zuvor 0,186 Cent/kWh auf 0,25 Cent/kWh angehoben. Die Gasspeicherumlage war mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen zum 30. April 2022 eingeführt worden, um die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher auf die Gaskunden umzulegen und damit die Versorgungssicherheit in Deutschland abzusichern. Die nächste Anpassung der Gasspeicherumlage erfolgt im Januar 2025.

Brustkrebs-Frühvorsorge: Altersobergrenze auf 75 angehoben

Ab 1. Juli 2024 haben auch Frauen bis 75 Jahre Anspruch auf ein kostenloses Brustkrebs-Screening zur Krebsvorsorge. Bisher lag die Altersobergrenze bei 69 Jahren. Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können sich ab 1. Juli bei ihrer regional zuständigen Stelle anmelden, wenn sie davon Gebrauch machen wollen. Um einen Termin zu bekommen, muss laut G-BA die letzte Früherkennungs-Mammographie länger als 22 Monate zurückliegen. Brustkrebs ist bei Frauen in Deutschland nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums die häufigste Krebserkrankung.

Lungenkrebsfrüherkennung für starke Raucher

Oft wird Lungenkrebs erst in späten Stadien diagnostiziert, weil er zu Beginn meist keine Beschwerden verursacht. Doch je früher die Diagnose gestellt wird, desto höher sind die Heilungschancen. Ab 1. Juli wird ein Lungenkrebsfrüherkennungsprogramm für Raucher und Raucherinnen im Alter von 50 bis 75 aufgelegt, die schon lange zur Zigarette greifen und viel konsumieren. Es richtet sich an Patientinnen und Patienten, die schon mehr als 25 Jahre geraucht haben oder bereits auf 15 Packungsjahre* kommen. Bei der Untersuchung handelt es sich um ein Lungenkrebs-Screening mithilfe einer Computertomografie.

*Was sind Packungsjahre? Einem Packungsjahr wird ein Zigarettenkonsum von täglich einer Schachtel/20 Zigaretten zugrunde gelegt. Bei 40 Zigaretten pro Tag sind die 15 Packungsjahre bereits nach 7,5 Jahren statt nach 15 Jahren erreicht.

Stichwort Kostenübernahme Wer sich einem solchen Lungenkrebs-Screening unterziehen will, muss das selbst bezahlen. Die Untersuchung wird zunächst als individuelle Gesundheitsleistung eingeführt. Geplant ist jedoch, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie erarbeitet und die Untersuchung so künftig auch als Kassenleistung angeboten werden kann.

Rückblick

MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 01. Juli 2024 | 17:45 Uhr

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