Neu ab März Klimafreundliches Bauen, Zeitumstellung, Maskenpflicht
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01. März 2023, 10:11 Uhr
Bewohner und Beschäftigte müssen in Gesundheitseinrichtungen keine Maske mehr tragen. Auch die Corona-Testpflicht entällt für sie. Beim Arztbesuch heißt es aber weiter: Maske auf! Staatliche Unterstützung gibt es bei den Heizkosten. Klimafreundliches Bauen wird mit günstigeren Krediten gefördert. Die Sommerzeit steht bevor. Mehr dazu und weitere Änderungen für Verbraucher im März gibt es hier.
Inhalt des Artikels:
- Ende von Maskenpflicht und Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen
- Recht auf kostenlose Bürgertests ganz beendet
- Neue Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern
- Finanzielle Unterstützung bei klimafreundlichem Bauen
- Aus für große OLED-Fernseher durch EU-Designverordnung befürchtet
- Staat unterstützt bei Heizkosten – Energiepreisbremsen wirksam
- Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler: Antrag ab 15. März
- Künstlersozialabgabe steigt
- Kuna-Umtausch nur noch in Kroatien
- Zeitumstellung: Es wird wieder an der Uhr gedreht
Ende von Maskenpflicht und Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen
Die Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen entfällt zum 1. März. Besucherinnen und Besucher müssen im Gegensatz zu Beschäftigten und Bewohnern dort jedoch weiterhin eine Maske tragen. Dies gilt auch beim Betreten von Arztpraxen. Abweichende Regelungen können jedoch mit dem Hausrecht begründet werden. "Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind", so die Bundesregierung auf ihrer Homepage. Ursprünglich waren diese Corona-Schutzmaßnahmen laut geltendem Infektionsschutzgesetz noch bis 7. April 2023 vorgesehen. Die vorfristigen Lockerungen erklärt das Gesundheitsministerium mit der entspannten Pandemielage.
Recht auf kostenlose Bürgertests ganz beendet
Laut aktueller Corona-Testverordnung gibt es ab März keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen Bürgertest. Dieser bestand für vulnerable Personenkreise – wie etwa Bewohner, Mitarbeiter oder Besucher von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern – noch bis 28. Februar. "Ab dem 1. März 2023 wird die Finanzierung sämtlicher Testungen nach Testverordnung eingestellt", so der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Neue Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern
Kleinkrafträder müssen ab 1. März mit dem für das neue Versicherungsjahr gültigen schwarzen Kennzeichen ausgestattet sein. Wer es bisher verpasst hat, dies zu bestellen, sollte schnell handeln: Das Versicherungskennzeichen gilt als Nachweis für eine bestehende Haftpflicht-Police und sollte daher rechtzeitig das zuvor grüne Schild ersetzen. Denn sonst macht man sich strafbar und riskiert eine Ordnungsstrafe. Dies gilt gleichermaßen für Kleinkrafträder (wie Mofas, Mopeds und Roller mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern oder bis zu einer Motorleistung von vier Kilowatt), motorisierte Rollstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (wie Quads bis 45 km/h) und Elektrokleinstfahrzeuge (wie Segways und E-Tretroller). Für letztere wurde aufgrund der Größe generell eine kleinere Version Versicherungsplakette zum Aufkleben eingeführt.
Seit 2021 ist für alle Versicherungsplaketten für zunächst drei Jahre probeweise auch eine Alternative aus Folie für alle Fahrzeugmodelle im Einsatz, wodurch die Trägerplatte nicht ersetzt werden muss, sondern einfach überklebt werden kann. Damit soll die Umwelt entlastet werden. "Bisher werden jedes Jahr in Deutschland rund zwei Millionen Versicherungskennzeichen aus Aluminium- oder Stahlblech produziert, die nach einem Jahr Gültigkeit entsorgt werden müssen", erklärte das Verkehrsministerium vor Einläutung der Testphase.
Finanzielle Unterstützung bei klimafreundlichem Bauen
Der Bau besonders klimafreundlicher Gebäude wird von der Bundesregierung ab 1. März mit günstigeren Krediten unterstützt. Als Standard gilt das Effizienzhaus 40. Wenn darüber hinaus die Kriterien für die Qualitätssiegel "Nachhaltiges Bauen Plus" oder "Nachhaltiges Gebäude Premium" erfüllt werden, gibt es noch einen Bonus obendrauf.
Dies gilt laut Bundesregierung bei Neubau wie Ersterwerb. "Förderfähig sind sowohl die Kosten für das Bauwerk als auch für die notwendigen technischen Anlagen, die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Dienstleistungen zugunsten einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Dazu zählt etwa die Einbindung von Energieeffizienz-Fachleuten", erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage. Die finanziellen Anreize sollen dabei helfen, CO2-Ausstoß und Energieverbrauch zu verringern, Nachhaltigkeit zu fördern und gesetzte Klimaziele zu erreichen. Die Kredite gibt es über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Aus für große OLED-Fernseher durch EU-Designverordnung befürchtet
Zum 1. März tritt die zweite Stufe der Ökodesign-Verordnung in Kraft. Darin sind neue Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Geräten geregelt. Beim Energieverbrauch von TV-Geräten gelten strengere Grenzwerte, für elektronische Displays gelten neue Richtlinien. Geräte, die die Vorgaben nicht erfüllen, sollen nicht mehr verkauft werden dürfen. Laut Technikmagazin "Chip" könne dies Produktionen von OLED-Fernsehern und Modelle mit 8K-Auflösung unter Druck setzen. "Einige Fernseher könnten vom Markt verschwinden", so "Chip".
Staat unterstützt bei Heizkosten – Energiepreisbremsen wirksam
Mit Preisbremsen für Strom, Gas und Heizung will die Bundesregierung Privathaushalte und die Wirtschaft finanziell entlasten. Gesetzlich gedeckelt werden dann die Kosten im Umfang der Kilowattstunden von jeweils 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs – bei Strom mit 40 Cent, bei Gas mit zwölf Cent und bei Fernwärme mit 9,5 Cent. Was über die 80 Prozent hinaus verbraucht wird, muss zum Marktpreis bezahlt werden.
Die Preisbremsen treten zum 1. März in Kraft, gelten aber rückwirkend ab Jahresbeginn. Verbraucher und Verbraucherinnen müssen hier nicht selber aktiv werden. "Sie werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung Ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin", erklärt die Bundesregierung.
Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler: Antrag ab 15. März
Die Bundesregierung hatte im September vergangenen Jahres mit dem dritten Entlastungspaket auch eine Einmalzahlung von 200 Euro für Studierende und Fachschüler auf den Weg gebracht, um die gestiegenen Energiekosten abzufedern. Seither gab es viel Kritik, weil bisher keine Gelder geflossen sind. Die Anträge sollen online über eine zentrale Plattform gestellt werden, die unter der Federführung des Bundesbildungsministeriums aufgebaut wird. Noch laufen Tests. Ab 15. März soll die Plattform startklar sein und Anträge möglich sein. Für die Umsetzung der Einmalzahlung selber sind dann die Länder zuständig.
Künstlersozialabgabe steigt
Bis zum 31. März müssen Unternehmen die Künstlersozialkasse (KSK) über alle an selbstständige Künstler und Künstlerinnen gezahlten Entgelte des Vorjahres informieren. Denn für diese müssen sie eine Künstlersozialabgabe entrichten. Diese erfolgt allerdings als monatliche Vorauszahlung. Berechnet wird sie von der KSK anhand der Meldungen zum Vorjahr.
Der Abgabesatz für die Unternehmen beträgt seit diesem Jahr 5,0 Prozent (2022: 4,2 Prozent). "Über die Künstlersozialversicherung werden selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen", erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage.
Kuna-Umtausch nur noch in Kroatien
Seit 1. Januar 2023 ist der Euro offizielles Zahlungsmittel in Kroatien. Bis zum 28. Februar konnten an den Schaltern der Bundesbank Kuna (die bis 2022 geltende Landeswährung) noch kostenfrei umgetauscht werden, "8.000 Kuna pro Person und Tag", hieß es auf der Homepage der Bundesbank. Das entspricht einem Wert von etwas mehr als 1.000 Euro. Bei Banken in Kroatien können Kuna nun noch bis Ende 2023 gebührenfrei umgetauscht werden. Auf den kroatischen Euro- und Cent-Münzen sind unter anderem Erfinder Nikola Tesla, der Landesumriss und ein Marder (kroatisch "Kuna") zu sehen.
Zeitumstellung: Es wird wieder an der Uhr gedreht
In der Nacht vom 25. auf den 26. März endet die "normale" Mitteleuropäische Zeit (MEZ), auch Winterzeit genannt. Am Sonntag 2 Uhr morgens werden dann die Uhren wieder eine Stunde vorgestellt – diese Nacht ist dann eine Stunde kürzer. Das Ende der Zeitumstellung wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert – ist aber weiter nicht in Sicht.
Vor allem die Umstellung auf die Sommerzeit führt zu Phänomenen, die einem Jetlag ähneln. Der menschliche Körper muss sich an die Veränderungen im Schlaf-Wach-Rhythmus erst gewöhnen. Schon die eine Stunde Zeitumstellung reicht aus, um die "innere Uhr" der meisten Menschen aus dem Takt zu bringen. Denn unser Zeitgefühl ist mehr als nur Einbildung: Es sitzt im Gehirn und besteht aus zwei stecknadelkopfgroßen Ansammlungen von Nervenzellen. Diese Zellen überwachen, wie viel Licht auf die Augen trifft und passen Körpertemperatur, Hormonausschüttung und Stoffwechselgeschwindigkeit daran an. Nach der Zeitumstellung benötigt die "innere Uhr", die vom Hormonhaushalt gesteuert wird, ein bis zwei Tage, um sich auf den neuen Rhythmus umzustellen.
MDR (cbr)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 28. Februar 2023 | 17:45 Uhr