Der Redakteur | 19.01.2023 Was ist, wenn ich die Frist für den Führerschein-Umtausch verpasst habe?
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19. Januar 2023, 16:31 Uhr
Stichtag 19. Januar 2023 - die nächste Frist, alte Führerscheine umzutauschen, ist verstrichen. Betroffen sind alle Autofahrer, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden und einen Führerschein haben, der bis Ende 1998 ausgestellt wurde. Darf dennoch mit dem "rosa Lappen" gefahren werden?
Die gute Nachricht ist, die Fahrerlaubnis für Pkw und Motorrad gilt lebenslang. Anders als zum Beispiel beim Lkw, dort wäre ein abgelaufener Führerschein eine Straftat. Pkw-Fahrer begehen allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel 10 Euro kostet. Denn es gibt einen Unterschied zwischen der Fahrerlaubnis selbst und dem Dokument, das dies bescheinigt. Auch wenn der Vergleich etwas hinkt: So wie bei einem abgelaufenen Ausweis ja auch nicht gleich die Staatsbürgerschaft erlischt, so erlischt auch nicht die Fahrerlaubnis, wenn der Führerschein sein Verfallsdatum überschritten hat. Denn der Führerschein ist nur das Dokument, welches die Erlaubnis dokumentiert.
Der Führerschein ist nur das Dokument, das diese Fahrerlaubnis dokumentiert.
Die Polizei würde das Verwarngeld noch mit der Aufforderung verbinden, vorstellig zu werden und den erneuerten Führerschein vorzulegen. Am schmerzlichsten wird ein abgelaufener Führerschein aber spätestens im Urlaub sein. Mit einem solchen Schriftstück bekommt man nämlich schlicht keinen Mietwagen - weder im Ausland, noch in Deutschland.
Warum überhaupt der Führerschein-Tausch?
Europaweit sind noch dutzende Führerschein-Arten im Umlauf, die nicht nur schwer entzifferbar sind, sondern auch alles andere als fälschungssicher. Für Polizei, Mietwagenfirmen und andere, die das Dokument vorgelegt bekommen, ist das eine ziemliche Herausforderung. Von daher ist es verständlich, dass man EU-weit auf einheitliche Maßstäbe setzt. Für Deutschland bedeutet das: Wir tauschen in Etappen, um die Bundesdruckerei und die Führerscheinstellen nicht zu überlasten.
Zuerst waren diejenigen an der Reihe, die einen alten "Lappen" von vor 1999 haben und zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, da ist der Termin schon ein Jahr verstrichen. Nun also die Jahrgänge 1959 bis 1964. Die kommenden Stichtage für die nächsten 5er-Blöcke sind der 19. Januar 2024 und der 19. Januar 2025. Danach geht es dann mit den neueren Ausweisen weiter.
Der dann ausgestellte Führerschein gilt 15 Jahre. Wir müssen also - wie schon beim Personalausweis - ein Auge drauf haben. Wichtige Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, hat bis 2033 Zeit. Es ist aber natürlich erlaubt, den Führerschein schon früher zu tauschen. Stichwort Mietwagen und Ausland - ein kaum identifizierbarer alter Lappen könnte auch Probleme bereiten, wenn er noch gültig ist. Der alte Führerschein wird entwertet und kann als Andenken behalten werden.
Welche Dokumente muss ich mitbringen?
In der Regel muss online ein Termin in der Fahrerlaubnis-Behörde vereinbart werden, zu dem ist der Personalausweis vorzulegen oder der Reisepass. Auch dieses Dokument muss gültig sein, das heißt: Erst ggf. den Ausweis erneuern lassen, dann den Führerschein.
Das Passbild muss ein biometrisches sein und der alte Führerschein muss ebenfalls vorgelegt werden. In der Regel kann das Foto für wenige Euro auch direkt in der Behörde gemacht werden, der neue Führerschein kostet 25,30 Euro. Wer sich das Abholen ersparen will: Für rund 5 Euro wird dieser auch direkt nach Hause geschickt.
Quelle: MDR THÜRINGEN
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 19. Februar 2022 | 16:40 Uhr