Flugzeug mit Dokumenten mit Aufschrift "Flug Abgesagt"
Wenn während der Coronapandemie ein Flug abgesagt wurde, haben Betroffene ein Recht auf die Rückerstattung ihres Geldes. Bildrechte: IMAGO / Bihlmayerfotografie

Corona Ausgefallene Flüge 2020: Frist für Erstattung läuft Ende des Jahres ab

15. September 2023, 13:57 Uhr

Abgesagte Flüge gab es viele während der Corona-Zeit. Wer sich damals für eine Erstattung des Ticketpreises (und nicht für einen Gutschein) entschieden, aber bis heute kein Geld gesehen hat, der sollte sich zeitnah mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Denn: Die Frist für Rückerstattungen für Flüge aus dem Jahr 2020 läuft Ende Dezember ab.

Was Sie tun können, wenn Sie noch auf Ihr Geld warten

In Deutschland ist gesetzlich geregelt, dass die Verjährungsfrist für alle Ansprüche drei Jahre beträgt. Wenn der Flug 2020 annuliert wurde, dann endet die Frist am 31. Dezember 2023. Danach haben Reisende, die ihre Forderung nicht geltend gemacht haben, keinen Anspruch mehr auf die Rückzahlung ihres Geldes. Wer noch keine Auszahlung erhalten hat, sollte sich zeitnah darum kümmern. Je nach dem, ob sich der Sitz der Fluggesellschaft in Deutschland oder im Ausland befindet, können unterschiedliche Schritte notwendig sein.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland listet drei Möglichkeiten auf, die Betroffene haben: "1) Ein deutsches Mahnverfahren einleiten, wenn die Airline ihren Sitz in Deutschland hat. Hierfür muss der Fluggast beim zentralen Mahngericht seines Bundeslandes den Erlass eines Mahnbescheids beantragen. Kosten: mindestens 36 Euro. Bei höheren Streitwerten entsprechend mehr.
2) Einen europäischen Zahlungsbefehl beantragen, wenn die Airline ihren Sitz im EU-Ausland hat. Dafür füllt man das EU-weit einheitliche Formblatt A aus. Auch hier liegen die Kosten bei mindestens 36 Euro.
3) Ein Schlichtungsverfahren einleiten, dies ist in Deutschland bei der SÖP oder der Schlichtungsstelle Luftverkehr (BfJ) möglich."

Luftfahrtunternehmen müssen die Anträge schnell bearbeiten. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt auf seiner Webseite: "Wenn die Airline einen Flug annulliert, haben die Passagiere Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises – und das innerhalb von sieben Tagen. So steht es im EU-Gesetz." Laut der Einschätzung von Karolina Wojtal, der Co-Leiterin des EVZ Deutschlands, ist jedoch davon auszugehen, dass es noch immer sehr viele Betroffene gibt, die auf ihr Geld warten.

Gutschein oder Rückerstattung: Kunden konnten wählen

Der Flugverkehr kam im Zuge der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 nahezu zum Erliegen – viele Flüge mussten abgesagt werden. Damit kam auf die Fluggesellschaften eine Welle an Rückerstattungen zu, außer sie boten einen Gutschein an.

Die Kunden konnten wählen, ob sie ihr Geld in Form eines Gutscheins oder lieber direkt zurückerstattet haben wollten. Denn – anders als von manchen Politikern und Politikerinnen gefordert – es bestand keine Pflicht, einen Gutschein zu akzeptieren.

Aber nicht nur durch die Pandemie kam es zu ausgefallenen Flügen und Problemen mit der Erstattung des Geldes. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in seinem Verbraucherreport 2023 berichtet, kam es im vergangenen Jahr zu mehr als 15.700 Beanstandungen von Reisenden. "Fast jede achte Beschwerde bezieht sich dabei auf Probleme bei der Rückerstattung von abgesagten Flügen oder Pauschalreisen (zwölf Prozent)", heißt es dort.

MDR (jvo)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL | 17. Juli 2023 | 06:00 Uhr

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