Brille auf einer Kontaktanzeige
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Der Redakteur | 19.02.2025 Verbraucherzentrale klagt gegen "Freizeitpartner"-Vermittlung und sucht Betroffene

19. Februar 2025, 15:20 Uhr

Sie heißen "AG Kleeblatt“, "AG Marie“, "ANNA GmbH“, "Freundschaftskreis“, abgekürzt "FSK“, irgendwas mit "Julie“ usw. Mehr als 25 Firmen sind über 30 Jahre aktiv gewesen mit einem ähnlichen Geschäftsmodell, das zeigen umfangreiche Recherchen des MDR. Nun klagt die Verbraucherzentrale gegen eine dieser Firmen.

Thomas Becker
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Gegen wen klagt die Verbraucherzentrale?

Zunächst plant die Verbraucherzentrale Sachsen, federführend für andere Verbraucherzentralen, auch für die Thüringer Kollegen, eine Klage gegen die "Kleeblatt E&M“ GmbH, die unter "AG Kleeblatt“ inseriert. Es handelt sich um eine sogenannte Verbandsklage, im Sprachgebrauch auch "Sammelklage“ genannt. Ziel ist es, das Geld der Betroffenen Verbraucher zurückzuholen.

Warum sollten sich möglichst viele Betroffene melden?

Die Verbraucherzentrale benötigt mindestens 50 Betroffene, um eine Verbandsklage erheben zu können, so steht es im Gesetz. Die Betroffenen müssen selbst nicht vor Gericht erscheinen, das Verfahren führt die Verbraucherzentrale als sogenannte klageberechtigte Stelle. Eine solche Verbandsklage, ist nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz seit Oktober 2023 möglich.

Paar sitzt verliebt auf einer Bank am See
Falls die Partnervermittlung nicht wie versprochen lief, können sich Betroffene einer Sammelklage anschließen. Bildrechte: IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Warum klagt die Verbraucherzentrale gegen Kleeblatt?

Rechtlich sind die Firmen eigenständige Gesellschaften, deswegen muss sich eine Klage konkret gegen eine bestimmte Firma richten. Die Verbraucherzentrale hat sich zunächst für Kleeblatt entschieden, weil diese Firma im fraglichen Zeitraum sehr aktiv war. Wichtig ist auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Verbandsklage anschließen können sich alle Verbraucher, die seit dem 13.10.2023 einen Vertrag mit Kleeblatt E&M GmbH abgeschlossen haben. Sie sollten die geforderte Summe voll oder anteilig gezahlt und bislang keine Rückerstattung erhalten haben.

Wieso geht es nur um Verträge, die nach dem 13.Oktober 2023 abgeschlossen wurden?

An diesem Tag ist das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz in Kraft getreten, deshalb können sich nur Verbraucher beteiligen, die ab diesem Tag einen Vertrag abgeschlossen haben.

Soll ich mich trotzdem melden, auch wenn ich bei einer anderen Firma unterschrieben habe?

Ja, denn die Verbraucherzentrale könnte, wenn sich jeweils mehr als 50 Betroffene melden, auch gegen andere Firmen vorgehen. Derzeit inserieren - auch in Thüringer Anzeigeblättern - verstärkt die ANNA GmbH und die AG Marie, also Firmen, die ähnlich vorgehen wie die Kleeblatt E & M GmbH und zwischen denen Recherchen des MDR zufolge auch Verbindungen bestehen. 

Kann ich auch zu meiner Verbraucherzentrale vor Ort gehen?

Ja, alle Beratungsstellen der Verbraucherzentralen in den Neuen Bundesländern nehmen die Angaben der Betroffenen entgegen. Wichtig: Bringen Sie alle Vertragsunterlagen mit. Sie können sich aber auch hier online melden. Ein Termin in einer der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen kann unter 0361-555140 oder online gebucht werden.

Ich schäme mich so und traue mich nicht, mich zu melden ...

Dieses Problem haben viele Betroffene. Oftmals wissen auch die Kinder oder Enkel nicht, was den Eltern oder Großeltern widerfahren ist. Die Verbraucherzentrale ermuntert alle Betroffenen, sich zu melden. Es muss sich niemand schämen, die Vertreter der Partnervermittlungen, die zu den Betroffenen nach Hause kommen, um die Verträge abzuschließen, sind "sehr gut“ geschult.

Unternehmen wie Kleeblatt & Co. nehmen in Kauf, Betroffenen nicht nur einen finanziellen Schaden zuzufügen, sondern sie auch in eine psychische Notlage zu bringen, die vielleicht sogar ihre empfundene Einsamkeit verstärkt!

Ralf Reichertz, Verbraucherzentrale Thüringen

Welche Kosten entstehen für mich?

Nach Aussage der Verbraucherzentrale Sachsen entstehen keine Kosten, wenn Sie sich an der Sammelklage beteiligen wollen.

MDR (ifl)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 19. Februar 2025 | 15:20 Uhr

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