Service | 13.05.2022 Sicher verreisen: Auslandskrankenversicherungen im Test
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13. Mai 2024, 05:00 Uhr
Wenn es in den Urlaub geht, sollte die Auslandskrankenversicherung nicht fehlen. In den letzten Jahren sind die Angebote der Versicherer immer besser geworden. Sehr gute Tarife sind bereits für kleines Geld zu haben.
Deshalb ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Ausland nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz. Innerhalb Europas und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, bezahlen Sie für eine Behandlung dabei nur den Satz, der im jeweiligen Urlaubsland gilt. Dabei werden aber nicht alle Arztkosten übernommen beziehungsweise Sie müssen in Vorleistung gehen und sich die Kosten später erstatten lassen. In Frankreich zum Beispiel gibt es eine Eigenbeteiligung, die vom Patienten zu leisten ist. Medikamente müssen Sie in den vielen Fällen selbst zahlen. Für einen Krankenhausaufenthalt können schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen, ganz zu schweigen von den Kosten für einen Rücktransport. Der wird grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch bei privat Versicherten ist er nicht immer inbegriffen.
Das zahlt die Auslandskrankenversicherung
Eine private Auslandskrankenversicherung erstattet in der Regel die Kosten, die medizinisch notwendig sind und nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden. Dazu zählen:
- die ambulante Behandlungen beim Arzt, Röntgenuntersuchung und Operationen,
- vom Arzt verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel,
- Zahnbehandlungen zum Schmerzstillen, einfache Füllungen, Reparaturen und provisorische Anfertigung von Zahnersatz,
- alle notwendigen ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt,
- den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienst,
- den medizinisch notwendigen Transport zum Wohnort oder in ein Krankenhaus in Deutschland – teilweise auch schon, wenn er medizinisch sinnvoll ist,
- Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland, beispielsweise bis 10.000 Euro.
Sehr gute Tarife für kleines Geld
Finanztest hat insgesamt 97 Tarife für Singles und Familien unter die Lupe genommen. Das Magazin kommt zum Schluss, dass sich insbesondere die direkt von den Versicherungsgesellschaften stammenden Tarife sehr verbessert haben.
Sehr günstige Tarife sind für Singles schon für acht Euro im Jahr zu haben, Familien sind mit zum Teil mit weniger als 20 Euro dabei. Untersucht wurden Tarife, die sich auf eine Reisedauer von jeweils 42 bis maximal 70 Tagen beziehen. Längere Auslandsaufenthalte bedürfen einer Extraversicherung.
Tarife für Familien, Schwangere, Ältere und chronisch Kranke
In den meisten Familientarifen sind auch ältere Kinder bis 27 Jahre mitversichert – selbst wenn sie allein reisen. Menschen über 60 Jahre zahlen oft mehr für ihre Versicherung, weil die Anbieter ihr Versicherungsrisiko höher einschätzen.
Auch Menschen mit Vorerkrankungen und chronisch Kranke wie etwa Dialysepatienten müssen meist mehr zahlen. Sie sollten ihren speziellen vor der Entscheidung sehr gründlich mit dem jeweiligen Versicherer abklären. Zwar werden bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung keine Gesundheitsfragen gestellt, doch wenn man bestehende Vorerkrankungen nicht angibt, kann es im Krankheitsfall dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt.
Schwangere sollten vor Reisebeginn prüfen, welche Untersuchungen ihr Vertrag abdeckt und welche nicht. Die meisten Versicherungen schließen reguläre Schwangerschaftsuntersuchungen aus und nicht alle kommen im Fall einer Frühgeburt auf.
Tipp: Fordern Sie Belege ein. Bestehen Sie bei allen medizinischen Leistungen auf nachvollziehbare Quittungen, die Sie nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem Versicherer einreichen können.
Diese Leistungen sollte Ihr Vertrag umfassen
Finanztest empfiehlt, dass jeder Vertrag mindestens folgende Leistungen beinhalten sollte:
- Zahlung im Pandemiefall
- keine Begrenzung der Übernahme von Behandlungs- und Transportkosten
- Übernahme des Rücktransportes dann, wenn er medizinisch sinnvoll erscheint
- kein Ausschluss bestimmter Krankheiten
- Übernahme von provisorischem Zahnersatz
- keine Selbstbeteiligung
Quellen: Finanztest, MDR THÜRINGEN (dgr, ask)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Der Vormittag mit Haase und Waage | 13. Mai 2024 | 11:10 Uhr