Bildkombo zeigt Benjamin Netanjahu und Jihia al-Sinwar
Gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu (links) und den Hamas-Anführer im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar (rechts), wurden internationale Haftbefehle beantragt. Bildrechte: picture alliance/dpa/AP/dpa | Zwigenberg/Talatene

Nahost-Konflikt Internationale Haftbefehle gegen Netanjahu und Hamas-Spitze beantragt

20. Mai 2024, 17:11 Uhr

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag hat Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, Verteidigungsminister Joaw Galant, den Hamas-Anführer im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, sowie zwei weitere Hamas-Führer beantragt. Es geht um verschiedene Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen.

Beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) sind Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und gegen den Hamas-Anführer im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, beantragt worden. Wie der Gerichtshof in Den Haag mitteilte, stellte Chefankläger Karim Khan auch Haftantrag gegen den israelischen Verteidigungsminister Joaw Galant.

Aushungern und Töten von Zivilisten

Der IStGH-Chefankläger wirft Netanjahu und Galant vor, im Gazastreifen für das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegführung sowie für willkürliche Tötungen und zielgerichtete Angriffe auf Zivilisten verantwortlich zu sein.

Khan betonte zwar das Recht Israels, seine Bevölkerung gegen alle Angriffe zu verteidigen. Er erklärte jedoch zugleich, dieses Recht entbinde Israel nicht von der Pflicht, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten.

Ausrottung, Mord, Geiselnahme und Folter

Dem Hamas-Anführer im Gazastreifen, Al-Sinwar, wird wegen der Hamas-Angriffe auf Israel am 7. Oktober 2023 unter anderem "Ausrottung", Mord, Geiselnahme, Vergewaltigung und Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Die gleichen Vorwürfe richten sich gegen dessen Stellvertreter Mohammed Deif und gegen den Hamas-Auslandschef Ismail Hanija, gegen die ebenfalls Haftbefehle beantragt wurden.

Ob die beantragten internationalen Haftbefehle erlassen werden, müssen nun die Richter des IStGH entscheiden. Wenn sie die Tatvorwürfe als bestätigt ansehen, kann das Hauptverfahren gegen die Beschuldigten eingeleitet werden.

Kritik aus Israel und von der Hamas

Israel kritisierte die Anträge gegen Netanjahu und Galant scharf. Außenminister Israel Katz sprach von einer "skandalösen Entscheidung". Diese stelle "einen frontalen, zügellosen Angriff auf die Opfer des 7. Oktober und unsere 128 Geiseln in Gaza" dar.

Die Hamas ihrerseits kritisierte die Anträge des Chefanklägers auf Haftbefehle gegen ihre Anführer. Khans Entscheidung vergleiche "das Opfer mit einem Henker und ermutigt die [israelische] Besatzung, den genozidalen Krieg fortzusetzen", hieß es in einer Stellungnahme, die von dem Hamas-nahen TV-Sender Al-Aksa verbreitet wurde.

dpa/AFP (dni)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL - Das Nachrichtenradio | 20. Mai 2024 | 15:00 Uhr

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