Feinstaub, Stickstoff- und Schwefeldioxid EU verschärft Standards bei Luftschadstoffen
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21. Februar 2024, 19:25 Uhr
In der Europäischen Union sollen künftig verschärfte Standards bei Luftschadstoffen wie Feinstaub, Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid gelten. Darauf haben sich die Unterhändler von Europaparlament und EU-Mitgliedstaaten geeinigt. Die teilweise um mehr als die Hälfte gesenkten Obergrenzen sollen ab 2030 gelten. EU-Parlament und EU-Rat müssen dem Gesetz noch zustimmen.
Die Unterhändler von Europaparlament und Mitgliedstaaten haben sich auf strengere Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe geeinigt, darunter Feinstaub, Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid. Für Feinstaub soll den Angaben zufolge die Obergrenze ab 2030 bei zehn Mikrogramm pro Kubikmeter liegen. Bislang sind es 25 Mikrogramm. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wird von bislang 40 Mikrogramm auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter halbiert. Die Standards sollen mindestens alle fünf Jahre neu geprüft werden.
Standards bleiben hinter WHO-Empfehlungen
Wie der Verhandlungsführer im Europaparlament, der Sozialdemokrat Javi López aus Spanien mitteilte, bedeutet die Einigung eine Abkehr von veralteten Standards, die teilweise 15 bis 20 Jahre alt sind. Die neuen Standards bleiben dennoch hinter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahr 2021 zurück. Ursprünglich hatte das Parlament eine strikte und verbindliche Anpassung an diese Empfehlungen bis zum Jahr 2035 gefordert.
Die Mitgliedstaaten hingegen unterstützten lediglich die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Werte bis 2030, die weit weniger drastisch sind. Die Mitgliedstaaten können die Einführung der neuen Grenzwerte zudem um fünf Jahre verschieben, wenn bereits absehbar ist, dass ihre Städte das Ziel für 2030 nicht erreichen. Unter bestimmten Bedingungen ist eine weitere Verschiebung auf 2040 möglich, etwa wenn die Grenzwerte nur durch das Austauschen von Ölheizungen in Haushalten eingehalten werden können.
Kritik von Industrie und Umweltorganisation
Der Bundesverband der Deutschen Industrie warnte dennoch vor "unzumutbaren Eingriffen". Die Grenzwerte bis 2030 einzuhalten sei "völlig unrealistisch", sagte BDI-Vize Holger Lösch. Der Deutschen Umwelthilfe geht das Gesetz hingegen nicht weit genug. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch bezeichnete die Grenzwerte ab 2020 als zu lax mit zu vielen Ausnahmen.
Dem nun verabschiedeten Gesetz müssen das Europaparlament und der Rat der EU-Länder noch final zustimmen. Die Umsetzung der neuen Vorschriften liegt dann bei den Regierungen in den Mitgliedstaaten.
AFP (dni)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 21. Februar 2024 | 17:45 Uhr