Tierseuche Afrikanische Schweinepest: Verschärfte Jagdregeln gelten im Kreis Gotha
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17. März 2025, 13:37 Uhr
Um die Gefahr der Afrikanischen Schweinepest einzudämmen, gelten im Kreis Gotha verschärfte Jagdregeln.
Laut einer neuen Allgemeinverfügung müssen Jäger ab sofort jedes gesund erlegte Wildschwein mit einer Wildmarke kennzeichnen und Blutproben entnehmen. Zudem müssen sie jedes tot gefundene oder krank erlegte Wildschwein mit genauen Angaben zum Fundort beim Landratsamt melden.
Den Angaben nach muss das Blut der Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest untersucht werden. Für die Blutproben bekommen Jäger eine Aufwandsentschädigung. Im Kreis Gotha gibt es 24 Jagdbezirke.
Bisher keine Fälle in Thüringen bekannt
Die Afrikanische Schweinepest bedroht die Schweinebestände. In einigen Regionen Deutschlands sind Fälle der Tierseuche bei Wildschweinen als auch bei Hausschweinen aufgetreten. In Thüringen ist die Virus-Infektion bisher nicht festgestellt worden.
Auch in anderen Regionen in Thüringen beschäftigen sich Jäger und Behörden mit der Afrikanischen Schweinepest. In Nordthüringen wurde bereits im vergangenen Herbst für den Ernstfall geprobt.
Virus für Wild- und Hausschweine tödlich
Die Virusinfektion betrifft nur Schweine, ist unheilbar und verläuft fast immer tödlich. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus und können sich erneut anstecken. Bisher gibt es keine Möglichkeit, Schweine durch eine Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände und Futter übertragen werden.
MDR (ar/mm)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 17. März 2025 | 12:30 Uhr
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