Infektionsschutz Gefälschte Masern-Impfnachweise: Gesundheitsamt will Eltern über Impfung aufklären
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07. März 2025, 10:49 Uhr
Nach dem Auftauchen falscher Masern-Impfnachweise im Landkreis Hildburghausen hat das Gesundheitsamt weitere Untersuchungen eingeleitet. Laut Amtsärztin Codula Schlemmer werden stichprobenartig weitere Bescheinigungen überprüft. Die Fälschungen seien aber kein Massenphänomen, bisher handle es sich um Einzelfälle. Mit den betroffenen Eltern führe man jetzt Gespräche.
- Im Landkreis Hildburghausen sind gefälschte Masern-Impfnachweise entdeckt worden.
- Die Eltern der betroffenen Kinder sollen nun über die Impfung aufgeklärt werden.
- Das Gesundheitsamt des Landkreises wird stichprobenartig weitere Impfnachweise prüfen.
Bei den derzeit laufenden Schuleingangsuntersuchungen wird auch kontrolliert, ob die Kinder gegen Masern geimpft sind. Im Landkreis Hildburghausen seien dabei Unregelmäßigkeiten aufgefallen, sagt Amtsärztin Cordula Schlemmer: "Der Impfausweis und andere Dokumente, die eine Impfung nachweisen, müssen vorgelegt werden. Die Dokumentationen in den Impfausweisen waren bisher ohne Beanstandungen."
Allerdings seien separate Dokumente auffällig gewesen, sagt Schlemmer: "Das heißt, Dokumente, in denen ein Arzt oder eine Ärztin eine gegebene Impfung oder eine Immunität bescheinigt hat." Es liege der Verdacht nahe, dass diese Dokumente gefälscht seien. Das seien aber Einzelfälle, betont Schlemmer.
Gespräche mit den Eltern
Mit den Eltern soll jetzt gesprochen werden, um die Beweggründe aufzudecken: "Unser Hauptanliegen ist die Information der Eltern und Sorgeberechtigten. Ziel des Masernschutzgesetzes ist nicht die Bevormundung der Eltern, sondern der Schutz von Einzelpersonen. Wir wollen informieren, Bedenken mit Fakten ausräumen und offene Fragen im Dialog mit den Eltern klären."
Die Masernschutzimpfung wird bei Säuglingen ab einem Alter von 11 Monaten empfohlen. Der endgültige Schutz wird aber erst nach der 2. Impfung erreicht - die sollte ab dem 15. Lebensmonat verabreicht werden, so Christoph Peter vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: "Die Masern zählen zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen und können bei Erstkontakt zu einer Erkrankung führen. Gerade bei Kindern unter fünf Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen." Dazu gehörten zum Beispiel Mittelohrentzündungen und Lungenentzündungen. In etwa einem von 1.000 Fällen komme es zu einer Gehirnhautentzündung.
Impfung soll andere schützen
In seltenen Fällen könne nicht gegen Masern geimpft werden, erklärt Kinderarzt Jacob Maske vom Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte: "Die Impfung ist nur für alle Kinder ab elf Monaten vorgesehen. Das heißt, dass alle unter elf Monaten in der Regel nicht geimpft sind und damit die Erkrankung auch bekommen können." Menschen mit einer Immunschwäche oder einer Erkrankung, die eine Immunschwäche auslösen, müssten unbedingt geschützt werden, sagt Maske.
Die Masernimpfung könne - wie jede Impfung - Nebenwirkungen auslösen, so Maske. "Wir wollen, dass das Immunsystem reagiert und Gedächtniszellen bildet. Aber es gibt in der Regel keine so schweren Reaktionen, die so stark wie eine Erkrankung sein würden." In der Regel gebe es keine Komplikationen wie bei der Erkrankung.
Infektionsschutzgesetz: Bußgelder möglich
Was aber, wenn sich Eltern strikt weigern, ihre Kinder impfen zu lassen? Amtsärztin Cordula Schlemmer: "Das Masernschutzgesetz beugt sich - in Anführungszeichen - schlussendlich der Schulpflicht, sodass alle schulpflichtigen Kinder die Schule besuchen können und müssen. Der Besuch einer Kindertagesstätte ist allerdings für ungeimpfte Kinder und solche mit unklarem Impfstatus nicht möglich. In letzter Konsequenz sieht das Infektionsschutzgesetz auch Bußgelder vor, die verhängt werden können."
Das Gesundheitsamt des Landkreises Hildburghausen wird - nach dem Auftauchen von falschen Bescheinigungen - stichprobenartig weitere vorgelegte Impfnachweise prüfen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 07. März 2025 | 06:37 Uhr